Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Der Landesgesetzgeber hat den Kommunen im Wege der Novellierung der Landesbauordnung in § 89 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 48 BauO NRW die Möglichkeit eröffnet, durch Satzung örtliche Bauvorschriften zu erlassen über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze und Fahrradabstellplätze sowie die Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe der Ablösungsbeträge.

Des Weiteren wurde zwischenzeitlich die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) erlassen.

 

Der Entwurf der Stellplatzsatzung orientiert sich dabei im Wesentlichen an die Mustersatzung des Zukunftsnetz Mobilität NRW, die in Zusammenarbeit mit dem Städtetag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW, dem Landkreistag und der AGFS NRW (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V.) erarbeitet wurde. Darin werden für verschiedene Nutzungsarten Richtzahlen aufgestellt und weitergehende Regelungen getroffen. Insbesondere in den Bereichen des sozialen Wohnungsbaus und der Elektromobilität werden Regelungen geschaffen, die es ermöglichen, rechtssichere und ausgewogene Stellplatzzahlen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder im Rahmen von Baugenehmigungs- und Freistellungsverfahren fordern zu können.

 

Die Satzung gliedert sich in den eigentlichen Satzungstext und die Anlagen 1 mit den Richtzahlen, die Anlage 2 mit der Abgrenzung der Gebietszone I sowie der Anlage 3 mit Hinweisen zur Berechnung von Wohn- und Nutzflächen sowie zu Nutzungsänderungen.

 

Da die Stellplatzsatzung auch die Stellplatzablöse beinhaltet, kann die Satzung der Stadt Wassenberg über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht (Stellplatzablösesatzung) vom 22.05.2015 außer Kraft treten.

 


Beschluss: (einstimmig)


Die Satzung über die notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze (Stellplatzsatzung) wird beschlossen.

Zugleich tritt die Satzung der Stadt Wassenberg über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht (Stellplatzablösesatzung) vom 22.05.2015 außer Kraft.