Nachtrag: 04.01.2023

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Mit Schriftsatz vom 15.12.2022 teilt die Fraktion „Krethi & Plethi“ mit, dass der Stadtverordnete Jan Steinhage mit sofortiger Wirkung aus der Fraktion „Krethi & Plethi“ ausgetreten sei. In der Ratssitzung am 15.12.2022 wird dies auf Nachfrage von Bürgermeister Maurer von Herrn Steinhage persönlich bestätigt. Er wird sein Mandat als fraktionsloses Mitglied im Rat der Stadt Wassenberg fortführen.

Unter Berücksichtigung der Gegebenheiten ist zu beachten, dass die Ausschüsse das politische Meinungs- und Kräftespektrum im Rat widerspiegeln müssen. Somit sind die kommunalen Ausschüsse aufzulösen, da sich insoweit eine Veränderung der Fraktionsstärken ergeben hat. Im Einzelnen verfügt die WFW-Fraktion nunmehr über ein Fraktionsmitglied mehr als die Fraktion „Krethi & Plethi“. Zur Wahrung des Spiegelbildlichkeitsprinzips ist eine Neubesetzung der aufzulösenden Kommunalausschüsse daher erforderlich.

Die Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren ist unter der Berücksichtigung der aktuellen Fraktionsbildungen der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.

Fraktionen

Sitze Ausschüsse

CDU-Fraktion (18)

9 (bisher 9)

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (7)

3 (bisher 3)

SPD-Fraktion (5)

2 (bisher 2)

WFW-Fraktion (3)

2 (bisher 1-2)

FDP-Fraktion (2)

1 (bisher 1)

Fraktion „Krethi & Plethi“ (2)

1 (bisher 1-2)

fraktionslos (1)

0

Für die Wahl der einzelnen Ausschussmitglieder sieht § 50 Absatz 3 Satz 1 GO NRW die Möglichkeit vor, die Ausschussbesetzung durch einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags im Beschlusswege vorzunehmen, soweit sich alle Ratsmitglieder auf einen zuvor von der Mehrheit eingebrachten einheitlichen Wahlvorschlag einigen.

Dem nunmehr fraktionslosen Stadtverordneten Steinhage steht auf der Grundlage des § 58 Absatz 1 Satz 11 GO NRW das Recht zu, als Mitglied mit beratender Stimme mindestens einem Ausschuss anzugehören. Nach Erörterung mit Herrn Steinhage wird vorgeschlagen, dass dieser als beratendes Mitglied dem Haupt- und Finanzausschuss angehört.

Bei dem als Anlage beigefügten einheitlichen Wahlvorschlag wurde die bisherige Ausschussbesetzung einschließlich der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze berücksichtigt.

Der Bürgermeister ist wegen des Wortlauts des § 50 Absatz 3 GO NRW, der allein auf Ratsmitglieder abstellt, bei der Ausschussbesetzung (d. h. zu hiesiger Beschlussziffer 3) nicht stimmberechtigt (§ 40 Absatz 2 Satz 6 GO NRW).

Bürgermeister Maurer erklärt, dass die Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen den vorgelegten einheitlichen Wahlvorschlag im Vorfeld unterschrieben haben und befragt nunmehr den Rat, ob dem einheitlichen Wahlvorschlag widersprochen wird. Dies wird einstimmig verneint.

Bürgermeister Maurer schlägt vor, über die Punkte 1 – 3 des Beschlussvorschlages gemeinsam abzustimmen. Hiermit erklärt sich der Rat einstimmig einverstanden.


Beschluss: (einstimmig)


 

1.         Zur Erreichung des Spiegelbildlichkeitsprinzips werden zwecks Neubesetzung die nachstehenden kommunalen Ausschüsse des Rates der Stadt Wassenberg hiermit aufgelöst:

(1)                   Haupt- und Finanzausschuss

(2)                   Rechnungsprüfungsausschuss

(3)                   Wahlprüfungsausschuss

(4)                   Personalausschuss

(5)                   Bauausschuss

(6)                   Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss

(7)                   Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss

(8)                   Kultur- und Sportausschuss

(9)                   Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen

2.         Die mit Beschluss zu Ziffer 1 aufgelösten Ausschüsse des Rates der Stadt Wassenberg werden unter Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten und Befugnisse unmittelbar neugebildet.

3.         Die mit Beschluss zu Ziffer 2 neugebildeten Ausschüsse setzen sich gemäß einheitlichem Wahlvorschlag vom 30.12.2022 zusammen und werden mit den darin benannten Personen und ihren dort ausgewiesenen Funktionen besetzt.