Nachtrag: 04.01.2023
Sitzung: 05.01.2023 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: BV/FB1/112/2022
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Mit Schriftsatz vom 15.12.2022 teilt die Fraktion „Krethi & Plethi“
mit, dass der Stadtverordnete Jan Steinhage mit sofortiger Wirkung aus der
Fraktion „Krethi & Plethi“ ausgetreten sei. In der Ratssitzung am
15.12.2022 wird dies auf Nachfrage von Bürgermeister Maurer von Herrn Steinhage
persönlich bestätigt. Er wird sein Mandat als fraktionsloses Mitglied im Rat
der Stadt Wassenberg fortführen.
Unter Berücksichtigung der Gegebenheiten ist zu beachten, dass die
Ausschüsse das politische Meinungs- und Kräftespektrum im Rat widerspiegeln
müssen. Somit sind die kommunalen Ausschüsse aufzulösen, da sich insoweit eine
Veränderung der Fraktionsstärken ergeben hat. Im Einzelnen verfügt die
WFW-Fraktion nunmehr über ein Fraktionsmitglied mehr als die Fraktion „Krethi
& Plethi“. Zur Wahrung des Spiegelbildlichkeitsprinzips ist eine
Neubesetzung der aufzulösenden Kommunalausschüsse daher erforderlich.
Die Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren ist unter der
Berücksichtigung der aktuellen Fraktionsbildungen der nachstehenden Aufstellung
zu entnehmen.
Fraktionen |
Sitze Ausschüsse |
CDU-Fraktion (18) |
9 (bisher 9) |
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (7) |
3 (bisher 3) |
SPD-Fraktion (5) |
2 (bisher 2) |
WFW-Fraktion (3) |
2 (bisher 1-2) |
FDP-Fraktion (2) |
1 (bisher 1) |
Fraktion „Krethi & Plethi“ (2) |
1 (bisher 1-2) |
fraktionslos (1) |
0 |
Für die Wahl der einzelnen Ausschussmitglieder sieht § 50 Absatz 3 Satz
1 GO NRW die Möglichkeit vor, die Ausschussbesetzung durch einstimmige Annahme
eines einheitlichen Wahlvorschlags im Beschlusswege vorzunehmen, soweit sich
alle Ratsmitglieder auf einen zuvor von der Mehrheit eingebrachten
einheitlichen Wahlvorschlag einigen.
Dem nunmehr fraktionslosen Stadtverordneten Steinhage steht auf der
Grundlage des § 58 Absatz 1 Satz 11 GO NRW das Recht zu, als Mitglied mit
beratender Stimme mindestens einem Ausschuss anzugehören. Nach Erörterung mit
Herrn Steinhage wird vorgeschlagen, dass dieser als beratendes Mitglied dem
Haupt- und Finanzausschuss angehört.
Bei dem als Anlage beigefügten einheitlichen Wahlvorschlag wurde die
bisherige Ausschussbesetzung einschließlich der Ausschussvorsitze und
stellvertretenden Ausschussvorsitze berücksichtigt.
Der Bürgermeister ist wegen des Wortlauts des § 50 Absatz 3 GO NRW, der allein auf Ratsmitglieder abstellt, bei der Ausschussbesetzung (d. h. zu hiesiger Beschlussziffer 3) nicht stimmberechtigt (§ 40 Absatz 2 Satz 6 GO NRW).
Bürgermeister Maurer erklärt,
dass die Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen den vorgelegten einheitlichen
Wahlvorschlag im Vorfeld unterschrieben haben und befragt nunmehr den Rat, ob
dem einheitlichen Wahlvorschlag widersprochen wird. Dies wird einstimmig
verneint.
Bürgermeister Maurer schlägt
vor, über die Punkte 1 – 3 des Beschlussvorschlages gemeinsam abzustimmen.
Hiermit erklärt sich der Rat einstimmig einverstanden.
Beschluss: (einstimmig)
1.
Zur
Erreichung des Spiegelbildlichkeitsprinzips werden zwecks Neubesetzung die
nachstehenden kommunalen Ausschüsse des Rates der Stadt Wassenberg hiermit
aufgelöst:
(1) Haupt-
und Finanzausschuss
(2) Rechnungsprüfungsausschuss
(3) Wahlprüfungsausschuss
(4) Personalausschuss
(5) Bauausschuss
(6) Wirtschaftsförderungs-
und Grundstücksausschuss
(7) Planungs-,
Umwelt- und Klimaausschuss
(8) Kultur-
und Sportausschuss
(9) Ausschuss
für Bildung, Soziales und Generationenfragen
2.
Die
mit Beschluss zu Ziffer 1 aufgelösten Ausschüsse des Rates der Stadt Wassenberg
werden unter Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten und Befugnisse
unmittelbar neugebildet.
3. Die mit Beschluss zu Ziffer 2 neugebildeten Ausschüsse setzen sich gemäß einheitlichem Wahlvorschlag vom 30.12.2022 zusammen und werden mit den darin benannten Personen und ihren dort ausgewiesenen Funktionen besetzt.