Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Maurer gibt folgende Anträge und Mitteilungen bekannt:

1.      Antrag der WFW-Fraktion vom 15.12.2022 betreffend Befreiung der Hundesteuer für mindestens vier Jahre bei der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim oder eines Tierschutzvereines (Anlage 1).

2.      Anfrage der SPD-Fraktion vom 03.01.2023 betreffend Tätigkeit des Herrn Darius (Anlage 2).

Die Anfrage wird wie folgt von Bürgermeister Maurer beantwortet:

(1)   Der Bürgermeister trifft gem. § 73 Abs. 3 Satz 1 GO alle arbeitsrechtlichen Entscheidungen. Ihm steht daher die umfassende Personalkompetenz zu. Ausnahmen ergeben sich nur für Bedienstete in Führungsfunktionen gemäß der Hauptsatzung.

(2)   Das Vertragsverhältnis über eine geringfügige Beschäftigung wurde erst am 28.12.2022 geschlossen. Die weiteren vertraglichen Bedingungen werden im nichtöffentlichen Teil unter Mitteilungen des Bürgermeisters erläutert.

(3)   Herr Darius wird den Jahresabschluss der Stadtbetrieb Wassenberg AöR vorbereiten, für den ihm bis Ende März 2023 noch Entlastung erteilt werden muss. Zudem steht turnusgemäß noch die Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) an, die im März 2023 beginnen wird. Hierbei werden rückwirkend die Jahre 2021 bis 2017 geprüft. Die Prüfung betrifft überwiegend Bereiche des Dezernates 2, welches von Herrn Darius geleitet wurde. Zudem ist Herr Darius noch mit der Abwicklung großer Bauprojekte (u.a. Sportpark Orsbeck) betraut, die in diesem Jahr auslaufen.

(4)   Niemanden. Herr Darius hat keinen Beratervertrag.

(5)   Die noch abzuschließenden Projekte werden im Laufe dieses Jahres beendet. Über das Ergebnis der Prüfung der GPA wird der Rat in Kenntnis gesetzt.

(6)   Es entstehen keine Kosten, da Herr Darius kein Büro bezieht und auch keine anzuschaffende Büroausstattung erforderlich ist.

(7)   Gem. § 8 Abs. 1 KomHVO NRW ist keine Ausweisung im Stellenplan erforderlich.