Der Rat nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg                rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen                        rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven                         rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg                          rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg                               rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz                                   rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt                         rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant                         rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht                  rd.  0,27 %

Stadt Wegberg                 rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten          rd.  0,02 %

zusammen                                        rd.  8,95 %.

 

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Gründung von neuen Gesellschaften.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgt.

 

Begründung:

Die NEW Smart City GmbH ist eine 100%ige Tochter der NEW AG.

 

Die NEW Smart City GmbH beabsichtigt, gemeinsam mit der Stadt Jüchen das Quartier „Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd“ in einer gemeinsamen Projektgesellschaft zu entwickeln.

Geplant ist, dass die NEW Smart City GmbH zunächst die gemeinsame Gesellschaft, firmierend als Stadtentfalter Jüchen GmbH, als 100%ige Tochter der NEW Smart City GmbH gründet und zu einem späteren Zeitpunkt 50 % der Geschäftsanteile an die Stadt Jüchen verkauft. Möglicherweise erfolgt die Gründung auch direkt gemeinsam durch die NEW Smart City GmbH und die Stadt Jüchen GmbH.

Die nachfolgende Grafik zeigt die künftige Einbindung der Stadtentfalter Jüchen GmbH in die NEW Smart City GmbH.

Die Stadtentfalter Jüchen GmbH soll mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € ausgestattet werden, an dem die NEW Smart City GmbH und die Stadt Jüchen jeweils zur Hälfte beteiligt sein sollen. Die Geschäftsführung soll aus zwei Mitgliedern bestehen – ein Mitglied wird von der Stadt Jüchen entsandt und ein Mitglied von der NEW Smart City GmbH.

Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Lieferung von Wärme, Kälte und Energie sowie der Bau und Betrieb konventioneller und regenerativer     Strom-, Wärme- und Kälteerzeugungs- und -verteilungsanlagen und hiermit im Zusammenhang stehender lnfrastrukturanlagen im Rahmen von Immobilienprojekten sowie die Erbringung von Beratungsleistungen, Managementleistungen, Ingenieursdienst-leistungen, Planungen, Entwicklungen, Umsetzungen und der Betrieb von Versorgungs- und Kommunikationsinfrastruktur. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage 1 beigefügt.

Die Entwicklung der Infrastruktur für Wärme- und Kälteversorgung der Ressourcensiedlung Otzenrath-Süd wird die Stadtentfalter Jüchen GmbH nach ihrer Gründung von der Stadtentfalter GmbH übernehmen.

Darüber hinaus hat die NEW Smart City GmbH über die Stadtentfalter GmbH die für dieses Innovationsvorhaben bestehenden Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0) beantragt. Ein positiver Bescheid des Fördermittelträgers über die Zusage der Förderung liegt der Stadtentfalter GmbH vor. Das Investitionsvolumen für die Energieversorgung der Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd beläuft sich auf rund 2,9 Mio. € und erwirtschaftet eine voraussichtliche Gesamtkapitalrendite nach Steuern von rund 5,3 %. Die Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen erfolgen, wie im Bereich der Energieversorgung von Quartieren üblich, sukzessiv und analog zum Baufortschritt des Quartiers.

Das vorgestellte Projekt ist das erste Ressourcenschutz-Quartier, welches die NEW-Gruppe im Rhein-Kreis Neuss umsetzt. Die Geschäftsführung der NEW Smart City GmbH verspricht sich eine Signalwirkung für weitere Projekte in der Region. Im Hinblick auf das große Interesse der Stadt Jüchen, mit der NEW-Gruppe weitere Projekte partnerschaftlich voranzutreiben und umzusetzen, hält die Geschäftsführung der NEW Smart City GmbH eine Umsetzung trotz Unterschreitung der Ziel-Gesamtkapitalrendite von 5,5% nach Steuern für sinnvoll.

 

Die Marktanalyse der Gesellschaft (Anlage 2) wurde im Rahmen des Branchendialogs der IHK, der Kreishandwerkerschaft sowie der Gewerkschaft Verdi zur Stellungnahme übermittelt. Bislang wird die Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft sowohl zur Gründung der Stadtentfalter Holding GmbH als auch für die Gesellschaftsgründung der Stadtentfalter Jüchen GmbH als geltend gewertet, da zu letzteren explizit bislang keine zusätzliche  Stellungnahme abgegeben wurde. Die Stellungnahmen sind der Beratungsvorlage als Anlagen 3 - 5 beigefügt. Die Gewerkschaft Verdi hat sich bisher trotz mehrfacher Erinnerung nicht geäußert, so dass aktuell davon ausgegangen wird,  dass keine Einwände gegen die Neugründung vorliegen.

 

Gemäß § 108 Abs. 6 lit a GO NRW bedarf es hinsichtlich der Gründung von neuen Gesellschaften der  vorherigen Zustimmung des Rates. Die Entscheidung des Rates steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.

 

 


Beschluss: (einstimmig)


 

  1. Der Gründung der Stadtentfalter Jüchen GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € durch die NEW Smart City GmbH sowie dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt.

 

2.       Dem Anteilsverkauf und der Anteilsabtretung von 50 % der Anteile an der Stadtentfalter Jüchen GmbH an die Stadt Jüchen zu einem Nominalwert in Höhe von 12.500 € wird zugestimmt.