Sitzung: 15.12.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB2/101/2022
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Mit Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 19.06.2022,
bekanntgegeben unter TOP 2 der Ratssitzung am 15.09.2022, soll die Verwaltung
beauftragt werden, ein kostengünstiges Angebot an Schwimmkursen für alle
Kinder, die die erste bis sechste Klasse besuchen und im Stadtgebiet Wassenberg
gemeldet sind, zu erstellen. Als Anregung wurde auf das Landesprogramm „NRW
kann schwimmen“ sowie das Projekt „Mathe schützt nicht vor Ertrinken“,
organisiert durch das Regionale Bildungsbüro des Kreises Heinsberg in
Kooperation mit dem Kreissportbund Heinsberg, hingewiesen.
Begründet wird der Antrag mit der bundesweiten Feststellung der
mangelnden Schwimmfähigkeit von Kindern, die durch die zahlreichen Ausfälle von
Schwimmkursen und Schwimmunterricht in den Schulen im Rahmen der
Corona-Pandemie noch verschärft wurde; des Weiteren mit der Zielsetzung der
Landesregierung, dass jedes Kind am Ende der Grundschulzeit, spätestens jedoch
am Ende der Klasse 6, sicher schwimmen können soll.
Eine Abfrage bei den vier städtischen Grundschulen ergab, dass in
Klasse 4 rd. 25% der Kinder nicht schwimmen können und grundsätzliches
Interesse an einer entsprechenden Förderung besteht.
In gemeinsamer Abstimmung mit den Grundschulen, dem Stadtsportverband
und dem Schwimmverein Freie Schwimmer Wegberg, ist eine Durchführung, angelehnt
an das Projekt „Mathe schützt nicht vor Ertrinken“, im Zeitraum
17.01.-20.01.2023 und 24.01.-27.01.2023 im Parkbad Wassenberg vorgesehen.
Hierbei handelt es sich um einen Kompaktkurs über einen Zeitraum von 2 Wochen,
der während der Unterrichtszeiten für alle Grundschulen eines bestimmten
Jahrgangs (bevorzugt wird hierbei der zweite oder dritte Jahrgang), in
Kooperation mit dem Stadtsportverband und dem Schwimmverein Freie Schwimmer
Wegberg durchgeführt werden kann. Das Projekt wird durch qualifizierte
Übungsleiter mit dem Bestreben durchgeführt, die Abnahme des Seepferdchen
Schwimmabzeichens für alle teilnehmenden Kinder zu erreichen.
Bei positivem Verlauf soll das Projekt in der Folge regelmäßig, einmal
jährlich durchgeführt werden (immer im gleichen Jahrgang), so dass dann
möglichst alle Kinder im Übergang zur weiterführenden Schule schwimmen können.
Die Durchführung des Projektes ist mit anfallenden Kosten (z. B. für
Aufwandsentschädigungen, Schwimmabzeichen, Beförderung) von rd. € 5.000,00/Jahr
verbunden, die durch den Rat für das Haushaltsjahr 2023 und die Folgejahre als
freiwillige Leistung bereitgestellt werden müssten.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Landesprogramm „NRW kann schwimmen“ nur auf Antrag von Verbänden und Schwimmvereinen genutzt und ausschließlich in den Schulferien (Oster-, Sommer- und Herbstferien) oder als Kompaktkurs außerhalb der Schulzeiten (z. B. an Wochenenden) entsprechend den Förderbestimmungen durchgeführt werden kann.
Beschluss: (einstimmig)
Zur Verringerung der Nichtschwimmerquote beim Übergang von der
Grundschule in die weiterführende Schule unterstützt der Rat die Durchführung
eines jährlichen Kompaktkurses, unter Beteiligung aller Grundschulen, im Rahmen
des Projektes „Mathe schützt nicht vor Ertrinken“, unter Bereitstellung der
hierfür notwendigen Mittel von jährlich rd. € 5.000,00.