Sitzung: 15.12.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB1/027/2022
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 4 GO NRW
ist in kreisfreien Städten ein Beigeordneter zum Kämmerer zu bestellen. Eine
vergleichbare Regelung für kreisangehörige Kommunen enthält das Gesetz nicht.
Gleichwohl kann auch hier ein Kämmerer mit der Finanzverantwortung betraut
werden. Dies ergibt sich bereits daraus, dass zahlreiche Aufgaben per Gesetz
dem Kämmerer vorbehalten sind (so z. B. die Aufstellung des Entwurfs der
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW). Wird ein Kämmerer
demgemäß bestellt, hat dieser die Zuständigkeit und das Recht, alle Aufgaben
durchzuführen, die ihm durch Gesetz zugewiesen sind. Sofern eine
Beigeordnetenstelle nicht eingerichtet ist, obliegt dem Bürgermeister die Entscheidung
darüber, im Rahmen seines Organisationsrechts einen Kämmerer zu bestellen.
Der Bürgermeister
bestellt vor diesen Hintergründen den Leiter des Fachbereichs Finanzen, Herrn
Verwaltungsfachwirt Marcel Winkens, mit Wirkung zum 01.01.2023 zum Kämmerer der
Stadt Wassenberg.