Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Im Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr der dritte Quartalsbericht für das Haushalts­jahr 2022 zum Stichtag 30.09.2022 vorgelegt.

 

Dieser Bericht dient gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der Auswirkungen der Pandemie auf den städtischen Haushalt.

Ebenfalls im Quartalsbericht enthalten ist das Berichtswesen gem. § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunal­haushalts­rechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme).

 

Der Quartalsbericht soll zu diesem Zeitpunkt im Jahr einen Überblick über die voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2022 geben und eine weitere Grundlage für die anstehende Beschlussfassung zur Haushaltsatzung 2023 liefern.

 

Die Haushaltsplanung des Jahres 2022 weist einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 0,482 Mio. € aus. Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2022 erscheint trotz aller außerordentlichen Belastungen wieder eine deutliche Ergebnisverbesserung um rd. 1,908 Mio. € möglich. Das Haushaltsjahr 2022 würde somit einen Jahres­überschuss in Höhe von rd. 2,390 Mio. € ausweisen.

Gegenüber der Prognose des II. Quartals bedeutet dies eine Erhöhung des voraussichtlichen Jahresüberschusses um rd. 0,302 Mio. €.

Enthalten sind hierbei außerordentliche Erträge in von rd. 2,283 Mio. €, die zum Ausgleich der Belastungen der COVID-19-Pandemie angesetzt werden. Ohne diese im NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW vorgesehene rein rechnerische Maßnahme würde das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit voraussichtlich nur einen bereinigten Überschuss von rd. 0,107 Mio. € ausweisen.

 

Die wesentlichen Gründe für diese Ergebnisverbesserung liegen zunächst in einer verbesserten Ertrags­situation. Insbesondere bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergeben sich deutliche Verbesserungen im Vergleich zur Haushalts­planung. Gerade diese Positionen sind in ihrer Entwicklung aber auch durch die aktuellen Krisenlagen weiterhin risikobehaftet.

Zudem erfolgen auch wieder höhere Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken des Umlaufvermögens, jedoch in weit geringerem Umfang als im Vorjahr. Als Einmaleffekte erfolgen zudem Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen und von sonstigen Rückstellungen.

 

Weiter wird das voraussichtliche Jahresergebnis durch die Reduzierung von Aufwendungen verbessert. Hierbei sind insbesondere Reduzierungen bei den Personalaufwendungen zu nennen.

 

Mehrbelastungen durch aktuelle Preissteigerungen haben Auswirkungen auf den gesamten Aufwandsbereich sowie außerhalb des lfd. Ergebnisses auch auf die Entwicklung der Investitionen. Bislang hat die Inflation jedoch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Haushaltslage geführt. Auch bei den besonders im Fokus stehenden Energie­aufwendungen wird zumindest für das Jahr 2022 keine schwerwiegende Kostensteigerung mehr erwartet.

Im Vorgriff auf den Jahresabschluss 2022 führen jedoch umfangreiche Aufwendungen zur Bildung neuer Instandhaltungsrückstellungen zu einer Mehrbelastung.

 

Die finanziellen Auswirkungen aus der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden des Krieges in der Ukraine auf das voraussichtliche Jahresergebnis sind begrenzt, da den erheblichen Aufwendungen auch umfangreiche Erstattungen durch Bund und Land gegenüberstehen.

 

Zusätzlich geht der Bericht auch auf die weiteren finanziellen Auswirkungen des Hochwasser­ereignisses im Jahr 2021 ein.

 

Die weitere Ergebnisentwicklung und die Entwicklung der wichtigsten Investitions­maßnahmen des laufenden Jahres werden im Bericht ausführlich erläutert.