Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Der Rat nimmt die Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Die Friedhofsgebührensatzung enthält neben einigen rein formalen Änderungen (alle Änderungen sind in rot dargestellt) insgesamt drei konkrete Anpassungen:

 

  • Unter Tarif-Nr. 1.5.3 des anhängenden Gebührentarifs wird die Gebühr für Baumurnen­gräber festgesetzt.
  • Unter den Tarif-Nrn. 4.1 - 4.8 wurden die Gebühren für die Einebnung von Grabstätten (sofern die Angehörigen die Einebnung nicht selbst durchführen) den tatsächlich entstehenden Kosten angepasst.
  • Unter Tarif-Nrn. 4.9.1 und 4.9.2 wurden die Gebühren für die Unterhaltung der Flächen bei vorzeitig aufgegebenen Grabstätten bis zum Ablauf der jeweiligen Ruhefrist sachgereicht angepasst.

 

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg und setzt diese mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.