Sitzung: 15.12.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB5/083/2022
Der Rat nimmt die
Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Friedhofsgebührensatzung enthält neben einigen rein formalen
Änderungen (alle Änderungen sind in rot dargestellt) insgesamt drei konkrete
Anpassungen:
- Unter Tarif-Nr. 1.5.3 des anhängenden Gebührentarifs wird die
Gebühr für Baumurnengräber festgesetzt.
- Unter den Tarif-Nrn. 4.1 - 4.8 wurden die Gebühren für die
Einebnung von Grabstätten (sofern die Angehörigen die Einebnung nicht
selbst durchführen) den tatsächlich entstehenden Kosten angepasst.
- Unter Tarif-Nrn. 4.9.1 und 4.9.2 wurden die Gebühren für die Unterhaltung der Flächen bei vorzeitig aufgegebenen Grabstätten bis zum Ablauf der jeweiligen Ruhefrist sachgereicht angepasst.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die Friedhofsgebührensatzung
der Stadt Wassenberg und setzt diese mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.