Sitzung: 15.12.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB5/082/2022
Der Rat der Stadt
Wassenberg nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Bislang war das Friedhofswesen durch Satzung dem Stadtbetrieb
Wassenberg, AöR, übertragen. Dieser hatte in eigener Zuständigkeit eine
Friedhofssatzung erlassen. Mit der Wiedereingliederung der Anstalt öffentlichen
Rechts zum 01.01.2023 in die Stadt Wassenberg ist es formal notwendig, diese
Satzung durch die Stadt zu erlassen.
Mit diesem Verfahrensschritt wurden gleichzeitig kleinere textliche
Anpassungen nach der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorgenommen.
Die einzige Erweiterung in der Friedhofssatzung beinhaltet die Aufnahme
des § 22 „Baumurnengräber“. Damit wird ein gesondertes Grabfeld auf dem
Waldfriedhof Wassenberg für eine mehrjährige Testphase ausgewiesen,
entsprechend der Vorgabe des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.02.2019.
Die Änderungen sind farblich gedruckt.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat beschließt die Satzung über das Friedhofswesen in der Stadt
Wassenberg und setzt diese mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.