Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Der Rat der Stadt Wassenberg nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Bislang war das Friedhofswesen durch Satzung dem Stadtbetrieb Wassenberg, AöR, übertragen. Dieser hatte in eigener Zuständigkeit eine Friedhofssatzung erlassen. Mit der Wiedereingliederung der Anstalt öffentlichen Rechts zum 01.01.2023 in die Stadt Wassenberg ist es formal notwendig, diese Satzung durch die Stadt zu erlassen.

Mit diesem Verfahrensschritt wurden gleichzeitig kleinere textliche Anpassungen nach der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorgenommen.

 

Die einzige Erweiterung in der Friedhofssatzung beinhaltet die Aufnahme des § 22 „Baum­urnengräber“. Damit wird ein gesondertes Grabfeld auf dem Waldfriedhof Wassenberg für eine mehrjährige Testphase ausgewiesen, entsprechend der Vorgabe des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.02.2019.

 

 

Die Änderungen sind farblich gedruckt.

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat beschließt die Satzung über das Friedhofswesen in der Stadt Wassenberg und setzt diese mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.