Sitzung: 15.12.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB5/081/2022
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Kalkulation der Abwassergebühren 2023 ist geprägt durch das Urteil
des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster vom 17.05.2022. Mit diesem Urteil
hat das OVG seine langjährige Rechtsprechung aufgegeben und grundsätzliche
Ausführungen zur kalkulatorischen Verzinsung und Abschreibung gemacht. Dieses
Urteil hat auch die Landesregierung NRW zum Anlass genommen, ein Gesetz zur
Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften auf dem Weg zu bringen, das u.a. den
§ 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) konkreter fassen wird. Bislang ist diese
Gesetzesänderung noch nicht in Kraft getreten; diese Gesetzesänderung soll am
09.12.2022 durch den Landtag verabschiedet werden. Mit der Änderung des § 6 KAG
wird eine Verzinsung des Eigenkapitals ermöglicht. Die Stadt Wassenberg
verzichtet jedoch auf die Verzinsung des Eigenkapitals wie auch auf den Ansatz
von Fremdkapitalzinsen in der nachfolgenden Kalkulation.
Wichtige Eckpunkte des OVG Urteils sind, dass die Kombination von
kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen nicht mehr wie bisher möglich ist,
dass zwar die Abschreibungsmöglichkeiten erhalten bleiben, aber die
kalkulatorischen Zinsen angepasst werden müssen, wobei ein stärkeres Gewicht
auf die Differenzierung von Fremd- und Eigenkapital gelegt wird.
Bei der Gebührenkalkulation 2023 waren diese Vorgaben aus der
Rechtsprechung des OVG zu beachten.
Gleichwohl wurde in den Ausführungen zum Urteil ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass den Kommunen weiterhin ein Wahlrecht zwischen der
Abschreibung nach Anschaffungs- und Herstellungskosten oder einer
kalkulatorischen Abschreibung auf der Grundlage von
Wiederbeschaffungszeitwerten zusteht. Insbesondere bei den langlebigen
Wirtschaftsgütern wie den Abwasserbeseitigungsanlagen ist die Abschreibung vom
Wiederbeschaffungswert ausdrücklich sinnvoll, weil man nach 35, 40 oder noch
mehr Jahren einen Kanal nicht mehr zu dem Preis wiederherstellen kann, zu dem
man ursprünglich gebaut und ggfs. von diesem Wert abgeschrieben hatte.
Während Wassenberg mit nur wenigen weiteren Kommunen bislang für die
Kalkulation vom Anschaffungs- und Herstellungswert abgeschrieben hat, wird für
künftige Kalkulationen nunmehr auch auf den Wiederbeschaffungszeitwert
abgestellt (dem Grunde nach eine überfällige Entscheidung). Dies dient
ausdrücklich der Substanzerhaltung.
Weiter steigen auch die Aufwendungen für die Beiträge an die
Wasserverbände (beim WVER u.a. durch Afa, Inbetriebnahme RÜB Alt Holland,
Modernisierung der Kläranlage, steigende Betriebskosten).
Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.
a) Niederschlagswassergebühr
Die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr 2021 führte zu einer
Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 26.444,73 €,
so dass der Bestand Anfang 2022 leicht auf 253.236,80 € sank. Nach den
derzeitigen Veranlagungen wird sich für das Jahr 2022 wieder eine leichte
Zuführung zum Sonderposten ergeben. Nach den Vorgaben des § 6
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind
Kostenüberdeckungen (wie auch Kostenunterdeckungen) innerhalb von 4 Jahren
auszugleichen. Für das Jahr 2023 wird daher eine Entnahme in Höhe von
155.000,00 € in die Kalkulation eingestellt, für das Jahr 2024 weitere
80.000,00 €. Dadurch kann trotz steigender Aufwendungen die
Niederschlagswassergebühr von 1,43 €/m² auf
1,39 €/m² gesenkt werden.
b) Schmutzwassergebühr
Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr 2021 führte zu einer Zuführung
zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 58.614,56 €, so dass
sich der Bestand Anfang 2022 auf 434.200,99 € erhöhte. Obwohl eine Auflösung
des Sonderpostens geplant war, erfolgte eine Zuführung. Grund waren die extrem
hohen Wasserverbräuche im Jahr 2020 (Corona-Pandemie mit Home-Office und
Distanzlernen sowie ein langer, heißer Sommer), die mit der Jahresveranlagung
2021 abgerechnet und als Vorauszahlungen 2021 quasi „doppelt“ veranlagt wurden.
Die Abrechnung dieser Vorauszahlungen im Januar 2022 führte dann jedoch zu
zahlreichen Erstattungen und niedrigeren Vorauszahlungen, so dass die geplante
Auflösung des Sonderpostens von 224.000,00 € voraussichtlich noch übertroffen
wird.
Trotz einer voraussichtlichen Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 200.000,00 € steigt die Schmutzwassergebühr von bislang 2,80 €/m³ auf 3,15 €/m³.
Entwicklung der Gebühren -
Schmutzwassergebühr -SW
-
Niederschlagswassergebühr-NW
der letzten 10
Jahre (in €/m³ bzw. m²)
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
SW |
3,20 |
3,35 |
3,35 |
3,30 |
3,10 |
3,08 |
2,80 |
2,80 |
2,80 |
3,15 |
NW |
1,75 |
1,85 |
1,80 |
1,74 |
1,74 |
1,66 |
1,55 |
1,43 |
1,43 |
1,39 |
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat der Stadt Wassenberg
nimmt die Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung zur Kenntnis und
beschließt die im Entwurf vorgelegte 14. Änderungssatzung und setzt diese mit
Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.