Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Der Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.

 

a)           Straßenreinigung

 

Trotz steigender Aufwendungen für die Straßenreinigung bleiben die Gebühren unter Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich mit 7.500 € konstant bei 1,10 €/m.

 

b)           Winterdienst

 

Entgegen der Prognose endet die Abrechnung des Winterdienstes 2021 mit einem Fehlbetrag von 7.272,89 €. Dieser Fehlbetrag wird entsprechend der Vorgaben des § 6 KAG NRW in den Jahren 2023-2025 in die Kalkulationen zum Ausgleich eingestellt. Die Winterdienstgebühr steigt von bisher 0,40 €/m auf 0,48 €/m.

 

Der kombinierte Gebührensatz für Straßenreinigung und Winterdienst steigt von bisher 1,50 €/m auf 1,58 €/m.

 

Übersicht

 

 

Gebührensatz neu

(Gebührensatz bisher)

S 1 - Straßenreinigung

1,10 €/m

(1,10 €/m)

S 2 - Straßenreinigung und Winterdienst

1,58 €/m

(1,50 €/m)

S 3 - Winterdienst

0,48 €/m

(0,40 €/m)

 

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat nimmt die Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und Winterdienst zur Kenntnis und beschließt die im Entwurf vorgelegte 14. Änderungssatzung und setzt diese mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.