Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Die GGS Am Burgberg war in den letzten Jahren konstant innerhalb der festgelegten 3-Zügigkeit (Ratsbeschluss vom 20.09.2007, TOP 6) ausgelastet, mit einer einmaligen 4-Zügigkeit in den Eingangsklassen des Schuljahres 2018/2019 (bis 2021/2022) aufgrund der damaligen hohen Anmeldezahlen (Ratsbeschluss vom 22.03.2018, TOP 13). Die GGS Am Burgberg wird auch als Schule des Gemeinsamen Lernens (GL) geführt. Aufgrund der damit verbundenen besonderen Lernbedingungen und Herausforderungen hat der Rat der Stadt seinerzeit beschlossen, die Klassengröße der Eingangsklassen der GL-Schulen auf i.d.R. 23 zu begrenzen (Ratsbeschluss vom 03.05.2018, TOP 8).

 

Die Anmeldezahlen aus dem aktuellen Anmeldeverfahren zur Bildung der Eingangsklassen für das kommende Schuljahr 2023/2024 liegen aktuell bei rund 82 Schülerinnen und Schülern (SuS). Veränderungen ergeben sich regelmäßig noch aus nachträglichen Anmeldungen, Zuzügen oder bei Feststellung einer sonderpädagogischen Förderung von SuS anderer Grundschulen, die sodann an einer GL-Schule beschult werden müssen.

 

§ 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW regelt die Klassenbildung an Grundschulen. Hiernach sind bei der Bildung von Eingangsklassen folgende Bandbreiten zu berücksichtigen:

 

1 Klasse   bei 15 – 29 Schüler/innen

2 Klassen bei 30 – 56 Schüler/innen

3 Klassen bei 57 – 81 Schüler/innen

4 Klassen bei 82 – 104 Schüler/innen

 

Unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen (kommunale Klassenrichtzahl) entscheidet der Schulträger über die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen.

Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl (Obergrenze der zu bildenden Eingangsklassen im Gebiet des Schulträgers) wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich hierbei keine ganze Zahl, ist aufgrund der Größenordnung unserer Kommune auf die nächste ganze Zahl aufzurunden (am Beispiel des Schuljahres 2023/2024: 256 : 23 = 11,13 = 12 Klassen). Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie Erfahrungswerte aus Vorjahren (Stichtag für die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl ist der 15. Januar eines Jahres).

 

Die Anmeldungen für die Eingangsklassen zum Schuljahr 2023/2024 verteilen sich nach aktuellem Stand wie folgt auf die einzelnen Schulstandorte:

 

GGS Am Burgberg:                                         82 SuS /4 Klassen

KG Birgelen:                                                      64 SuS/ 3 Klassen

KG Myhl :                                                           53 SuS/ 2 Klassen

KG Martinus-Schule Orsbeck:     57 SuS/ 2 Klassen è 1 Ablehnung. 

 

Aktuell sind 13 SuS aus dem hiesigen Schulträgerbereich noch nicht an einer Grundschule angemeldet. Verschiebungen können sich entsprechend noch ergeben.

 

Für die GGS Wassenberg bedeutet dies, dass bei einer Anmeldezahl von mehr als 81 SuS 4 Klassen gebildet werden können. Bleibt es bei der 3-Zügigkeit der Schule führt dies möglicherweise dazu, dass SuS abgelehnt werden müssen. Da die GGS Am Burgberg die einzige Gemeinschaftsgrundschule im Schulträgerbereich der Stadt Wassenberg ist, kann damit dem Elternwunsch auf Beschulung an einer GGS in der Gemeinde möglicherweise nicht entsprochen werden.

 

Gleichzeitig würde dies auch bedeuten, dass die Zielsetzung, an einer GL-Schule möglichst eine Klassenstärke von 23 SuS nicht zu überschreiten, nicht gewährleistet werden kann, da hier sodann der Rechtsanspruch aus § 46 Schulgesetz NRW, wonach jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart (dies ist vorliegend die Gemeinschaftsgrundschule) in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität (Zügigkeit) hat, Vorrang einzuräumen wäre.

Selbst eine einvernehmliche „Umverteilung“, unter Berücksichtigung des Richtwertes von 23 SuS/Klasse (hiervon wären dann bei 3 Zügen 13 SuS betroffen), wäre im Hinblick auf die Auslastung der anderen Schulen innerhalb des Stadtgebietes nicht möglich.

 

Dies hätte zur Folge, dass an der GGS Am Burgberg als GL-Schule Klassen mit 27 SuS gebildet werden müssten und darüber hinaus möglicherweise durch Zuzüge im Rahmen der Fortführung weitere Kinder aufgenommen werden müssen.

Eine Klasse an der Obergrenze der Auslastungsmöglichkeiten kann den besonders förderbedürftigen SuS nicht gerecht werden. Das dem Schulträger eingeräumte Recht, die Zahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden SuS, z. B. aufgrund besonderer Lernbedingungen, zu begrenzen, würde im Rahmen einer 4-zügigen Ausrichtung der Schule eine deutlich höhere Flexibilität gewährleisten und die Möglichkeit der Bildung kleiner Klassen deutlich erhöhen (Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass die vorgegebenen Bandbreiten der Klassenbildung [mehr als 81 SuS] sowie die kommunale Klassenrichtzahl eingehalten werden). Bei aktuell 82 SuS könnten 4 Klassen mit durchschnittlich 20/21 SuS gebildet werden.

 

Die Ergebnisse der kreisweiten Schulentwicklungsplanung, erstellt durch das Planungsbüro Dr. Garbe, Lexis und von Berlepsch für die Schuljahre 2021/2022 – 2026/2027, die dem Rat der Stadt in der Sitzung am 15.09.2022, bezogen auf den Schulträger Stadt Wassenberg, zur Kenntnis gegeben wurden, prognostizieren einen allgemeinen und kontinuierlichen Anstieg der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2026/2027, ehe dann wieder von rückläufigen Schülerzahlen ausgegangen wird (Auszüge hieraus, betreffend die Prognose für die GGS Am Burgberg sowie der Gesamtprognose für alle Grundschulstandorte, sind dieser Vorlage nochmals beigefügt).

 

Die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen an der GGS Am Burgberg bis zum Schuljahr 2026/2027 weist eine durchgängige 4-Zügigkeit aus. Dies verdeutlicht auch die perspektivische Handlungsnotwendigkeit, um der Schule bestmögliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

 

 

Da auch die Gesamtentwicklung an allen Grundschulen bis zum Schuljahr 2026/2027 konstant hoch bleibt (Prognose 250), ist durch eine 4-Zügigkeit an der GGS Am Burgberg  auch nicht mit einer Beeinträchtigung oder gar Gefährdung der drei Bekenntnisschulen zu rechnen. 

 

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten; ggf. ist hierauf durch entsprechende organisatorische Maßnahmen zu reagieren. 

 

Im Ergebnis würde eine 4-Zügigkeit an der GGS Am Burgberg voraussichtlich geringere Klassengrößen ermöglichen, die im Hinblick auf die GL-Beschulung und entsprechende Förderung der SuS erstrebenswert sind. Auch unterjährige Zuzüge könnten sodann gut kompensiert werden. Den Eltern könnte der gewünschte Schulplatz in ihrer Gemeinde angeboten und damit eine wohnortnahe Beschulung ermöglicht werden.

 

Die Erweiterung der Zügigkeit ist in einvernehmlicher Abstimmung mit der Schulleitung der GGS Am Burgberg erfolgt. Die Schule begrüßt die Maßnahme ausdrücklich, um in der Gestaltung flexibler agieren und damit letztendlich dem Wohl der SuS bestmöglich gerecht werden zu können.

 

Der in der Schulentwicklungsplanung prognostizierten 4-Zügigkeit wurde auch bereits bei der Planung des im Bau befindlichen Erweiterungsbaus an der GGS Am Burgberg Rechnung getragen bzw. das Bauprogramm in einvernehmlicher Abstimmung zwischen Schule und Verwaltung entsprechend bedarfsorientiert angepasst.

 

Auch der ab dem Schuljahr 2026 entstehende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich dürfte sich nicht entscheidend auswirken, da – entgegen anderen Kommunen – im hiesigen Schulträgerbereich bereits eine sehr hohe Auslastung der OGS erreicht ist, die die landesweite Zielsetzung von 75% bereits heute deutlich übersteigt.

 

 

 


Beschluss: (einstimmig)


Die Zügigkeit der GGS Am Burgberg wird ab dem Schuljahr 2023/2024 auf 4 Züge festgelegt.