Sitzung: 15.12.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB2/096/2022
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die GGS Am Burgberg war in den letzten Jahren konstant innerhalb der
festgelegten 3-Zügigkeit (Ratsbeschluss vom 20.09.2007, TOP 6) ausgelastet, mit
einer einmaligen 4-Zügigkeit in den Eingangsklassen des Schuljahres 2018/2019
(bis 2021/2022) aufgrund der damaligen hohen Anmeldezahlen (Ratsbeschluss vom
22.03.2018, TOP 13). Die GGS Am Burgberg wird auch als Schule des Gemeinsamen
Lernens (GL) geführt. Aufgrund der damit verbundenen besonderen Lernbedingungen
und Herausforderungen hat der Rat der Stadt seinerzeit beschlossen, die
Klassengröße der Eingangsklassen der GL-Schulen auf i.d.R. 23 zu begrenzen
(Ratsbeschluss vom 03.05.2018, TOP 8).
Die Anmeldezahlen aus dem aktuellen Anmeldeverfahren zur Bildung der
Eingangsklassen für das kommende Schuljahr 2023/2024 liegen aktuell bei rund 82
Schülerinnen und Schülern (SuS). Veränderungen ergeben sich regelmäßig noch aus
nachträglichen Anmeldungen, Zuzügen oder bei Feststellung einer
sonderpädagogischen Förderung von SuS anderer Grundschulen, die sodann an einer
GL-Schule beschult werden müssen.
§ 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW
regelt die Klassenbildung an Grundschulen. Hiernach sind bei der
Bildung von Eingangsklassen folgende Bandbreiten zu berücksichtigen:
1 Klasse bei 15 – 29
Schüler/innen
2 Klassen bei 30 – 56 Schüler/innen
3 Klassen bei 57 – 81 Schüler/innen
4 Klassen bei 82 – 104 Schüler/innen
Unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden
Eingangsklassen (kommunale Klassenrichtzahl) entscheidet der Schulträger über
die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen.
Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl (Obergrenze der zu
bildenden Eingangsklassen im Gebiet des Schulträgers) wird die Schülerzahl der
zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich
hierbei keine ganze Zahl, ist aufgrund der Größenordnung unserer Kommune auf
die nächste ganze Zahl aufzurunden (am Beispiel des Schuljahres 2023/2024: 256
: 23 = 11,13 = 12 Klassen). Berechnungsgrundlage ist
die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr
auf der Grundlage der Anmeldungen sowie Erfahrungswerte aus Vorjahren (Stichtag
für die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl ist der 15. Januar eines
Jahres).
Die Anmeldungen für die Eingangsklassen zum Schuljahr 2023/2024
verteilen sich nach aktuellem Stand wie folgt auf die einzelnen Schulstandorte:
GGS Am Burgberg: 82
SuS /4 Klassen
KG Birgelen: 64
SuS/ 3 Klassen
KG Myhl : 53
SuS/ 2 Klassen
KG Martinus-Schule Orsbeck: 57
SuS/ 2 Klassen è 1 Ablehnung.
Aktuell sind 13 SuS aus dem hiesigen Schulträgerbereich noch nicht an
einer Grundschule angemeldet. Verschiebungen können sich entsprechend noch
ergeben.
Für die GGS Wassenberg bedeutet dies, dass bei einer Anmeldezahl von
mehr als 81 SuS 4 Klassen gebildet werden können. Bleibt es bei der 3-Zügigkeit
der Schule führt dies möglicherweise dazu, dass SuS abgelehnt werden müssen. Da
die GGS Am Burgberg die einzige Gemeinschaftsgrundschule im Schulträgerbereich
der Stadt Wassenberg ist, kann damit dem Elternwunsch auf Beschulung an einer
GGS in der Gemeinde möglicherweise nicht entsprochen werden.
Gleichzeitig würde dies auch bedeuten, dass die Zielsetzung, an einer
GL-Schule möglichst eine Klassenstärke von 23 SuS nicht zu überschreiten, nicht
gewährleistet werden kann, da hier sodann der Rechtsanspruch aus § 46
Schulgesetz NRW, wonach jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner
Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart (dies ist vorliegend die Gemeinschaftsgrundschule) in seiner
Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität
(Zügigkeit) hat, Vorrang einzuräumen wäre.
Selbst eine einvernehmliche „Umverteilung“, unter Berücksichtigung des
Richtwertes von 23 SuS/Klasse (hiervon wären dann bei 3 Zügen 13 SuS
betroffen), wäre im Hinblick auf die Auslastung der anderen Schulen innerhalb
des Stadtgebietes nicht möglich.
Dies hätte zur Folge, dass an der GGS Am Burgberg als GL-Schule Klassen
mit 27 SuS gebildet werden müssten und darüber hinaus möglicherweise durch
Zuzüge im Rahmen der Fortführung weitere Kinder aufgenommen werden müssen.
Eine Klasse an der Obergrenze der Auslastungsmöglichkeiten kann den
besonders förderbedürftigen SuS nicht gerecht werden. Das dem Schulträger
eingeräumte Recht, die Zahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden SuS, z.
B. aufgrund besonderer Lernbedingungen, zu begrenzen, würde im Rahmen einer
4-zügigen Ausrichtung der Schule eine deutlich höhere Flexibilität
gewährleisten und die Möglichkeit der Bildung kleiner Klassen deutlich erhöhen
(Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass die vorgegebenen Bandbreiten der
Klassenbildung [mehr als 81 SuS] sowie die kommunale Klassenrichtzahl eingehalten
werden). Bei aktuell 82 SuS könnten 4 Klassen mit durchschnittlich 20/21 SuS
gebildet werden.
Die Ergebnisse der kreisweiten Schulentwicklungsplanung, erstellt durch
das Planungsbüro Dr. Garbe, Lexis und von Berlepsch für die Schuljahre 2021/2022
– 2026/2027, die dem Rat der Stadt in der Sitzung am 15.09.2022, bezogen auf
den Schulträger Stadt Wassenberg, zur Kenntnis gegeben wurden, prognostizieren
einen allgemeinen und kontinuierlichen Anstieg der Schülerzahlen bis zum
Schuljahr 2026/2027, ehe dann wieder von rückläufigen Schülerzahlen ausgegangen
wird (Auszüge hieraus, betreffend die Prognose für die GGS Am Burgberg sowie
der Gesamtprognose für alle Grundschulstandorte, sind dieser Vorlage nochmals
beigefügt).
Die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen an der GGS Am
Burgberg bis zum Schuljahr 2026/2027 weist eine durchgängige 4-Zügigkeit aus.
Dies verdeutlicht auch die perspektivische Handlungsnotwendigkeit, um der
Schule bestmögliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen.
Da auch die Gesamtentwicklung an allen Grundschulen bis zum Schuljahr
2026/2027 konstant hoch bleibt (Prognose 250), ist durch eine 4-Zügigkeit an
der GGS Am Burgberg auch nicht mit einer
Beeinträchtigung oder gar Gefährdung der drei Bekenntnisschulen zu
rechnen.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten; ggf. ist hierauf durch
entsprechende organisatorische Maßnahmen zu reagieren.
Im Ergebnis würde eine 4-Zügigkeit an der GGS Am Burgberg
voraussichtlich geringere Klassengrößen ermöglichen, die im Hinblick auf die
GL-Beschulung und entsprechende Förderung der SuS erstrebenswert sind. Auch
unterjährige Zuzüge könnten sodann gut kompensiert werden. Den Eltern könnte
der gewünschte Schulplatz in ihrer Gemeinde angeboten und damit eine
wohnortnahe Beschulung ermöglicht werden.
Die Erweiterung der Zügigkeit ist in einvernehmlicher Abstimmung mit
der Schulleitung der GGS Am Burgberg erfolgt. Die Schule begrüßt die Maßnahme
ausdrücklich, um in der Gestaltung flexibler agieren und damit letztendlich dem
Wohl der SuS bestmöglich gerecht werden zu können.
Der in der Schulentwicklungsplanung prognostizierten 4-Zügigkeit wurde
auch bereits bei der Planung des im Bau befindlichen Erweiterungsbaus an der
GGS Am Burgberg Rechnung getragen bzw. das Bauprogramm in einvernehmlicher
Abstimmung zwischen Schule und Verwaltung entsprechend bedarfsorientiert
angepasst.
Auch der ab dem Schuljahr 2026 entstehende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich dürfte sich nicht entscheidend auswirken, da – entgegen anderen Kommunen – im hiesigen Schulträgerbereich bereits eine sehr hohe Auslastung der OGS erreicht ist, die die landesweite Zielsetzung von 75% bereits heute deutlich übersteigt.
Beschluss: (einstimmig)
Die Zügigkeit der GGS Am Burgberg wird ab dem Schuljahr 2023/2024 auf 4
Züge festgelegt.