Sitzung: 24.11.2022 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/021/2022
Sachverhalt:
Die Stadt
hat sich bereits in den Jahren 2010/2011 mit der Machbarkeit eines Baues von
PV-Dachanlagen auf einigen städtischen Gebäuden beschäftigt. Eine Umsetzung
einzelner Maßnahmen wurde seinerzeit jedoch zurückgestellt, da zum einen
statische Probleme beim Aufbau der seinerzeit gängigen Anlagentypen nicht
ausgeräumt werden konnten und zum anderen die Maßnahmen wirtschaftlich nicht
darstellbar waren.
In den
nachfolgenden Jahren ist die Entwicklung der PV-Dachlagen fortgeschritten, die
Batteriespeicher für den Eigenverbrauch stellen neue Optionen dar und zudem
konnten Kommunen in einem begrenzten Zeitfenster Förderungen beantragen.
Unter
Berücksichtigung einer veränderten Ausgangslage hat die Stadt gezielt
Baumaßnahmen festgelegt und zu weiteren Gebäuden eine Förderung zur
Durchführung einer Machbarkeitsstudie erhalten. Diese Machbarkeitsstudien sind
allerdings nur eine grobe Einschätzung für eine Umsetzung an den einzelnen
Standorten. Im Zuge der geplanten Realisierung einer Maßnahme gilt es dann, im Rahmen
einer konkreten Planung das Optimum an Wirtschaftlichkeit für den jeweiligen
Standort zu erzielen und auf dieser konkreten Entwurfsplanung soll dann ein
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aufbauen; derzeit wird von der Annahme
ausgegangen, dass der Bund u. U. in der zweiten Jahreshälfte 2023 auch wieder
Förderprogramme für Kommunen anbietet.
Nachfolgend
nun der Erläuterungsbericht zu den einzelnen Ausbaumaßnahmen und
Machbarkeitsstudien.
1. Ausbaumaßnahmen
1.1 Objekt
Ossenbrucher Weg (Übergangsheim/Baubetriebshof)
Das Objekt mit rd. 11.000 m² Nutzfläche, das über eine
Vielzahl technischer Anlagen verfügt, insbesondere Lüftungsanlagen, zentrale
Küchenanlagen u. ä. und in dem gesonderte Brandabschnitte eingerichtet sind,
ist sehr stromintensiv. Der Stromverbrauch dieses Objektes liegt bei rd.
240.000 kWh/Jahr. Den Strom konnten wir in der Vergangenheit mit rd. 6 Cent je
kWh noch extrem günstig einkaufen. Der Abschluss eines neuen Stromvertrages
würde aufgrund der aktuellen Strommarktentwicklung zu Preissteigerungen um ein
Mehrfaches führen. Deshalb haben wir frühzeitig aufbauend auf den
Konzeptvorschlag aus dem Jahr 2011 die Planung fortentwickelt und eine
Förderung zum Bau einer PV-Anlage mit 96 kWp und einem Batteriespeicher mit
einer Leistung von 50 kW/h beantragt. Nach Eingang des Zuwendungsbescheides
wurde bekanntermaßen sofort mit der Realisierung dieser PV-Dachanlage begonnen.
Mit der in diesem Jahr noch erforderlichen Inbetriebnahme dieser Anlage werden
wir voraussichtlich 80 % (rd. 199.000 kWh Leistungsmenge/Jahr) unseres
bisherigen Stromverbrauchs decken können. Der zu vergütende Restverbrauch wird
tlw. refinanziert durch eine zusätzlich noch zu erzielende Einspeisevergütung;
als Nebeneffekt werden jährlich rd. 61,5 t CO2 Emission eingespart.
1.2 Sportpark
Wassenberg
Der Sportpark Wassenberg wird mit einer Wärmepumpe beheizt.
Zusätzlich hat das Funktionsgebäude des Sportparks eine
PV-Anlage mit 10 kWp und einem Batteriespeicher von 8 kW/h erhalten. Die
PV-Dachanlage ist seit einigen Wochen in Betrieb, jedoch steht noch die
Lieferung des Batteriespeichers aus.
1.3 Multifunktionales
Bürgerhaus und Musikzentrum einschl. Feuerwehrgerätehaus im Stadtteil Ophoven
Das Gebäude wird mit einer Wärmepumpe
beheizt werden.
Zum
Bau einer PV-Dachanlage für dieses Objekt liegt ein Zuwendungsbescheid vor.
Das Gesamtgebäude wird
eine PV-Anlage mit 10 kWp und einem Batteriespeicher von 9,2 kW/h erhalten.
1.4 KGS
Orsbeck
Zum Bau einer PV-Dachanlage für dieses Objekt liegt ein
Zuwendungsbescheid vor.
Im Frühjahr 2023 wird
auf diesem Schulgebäude eine PV-Anlage mit 15,2 kWp und einem Batteriespeicher
von 8 kW/h installiert.
(vgl. Erläuterungsbericht, Anlage 7)
2. Machbarkeitsstudien
2.1 Rathaus
Wassenberg
Für
das Rathaus einschl. Feuerwehrgerätehaus wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt
und der dazugehörige Erläuterungsbericht liegt der Beratungsvorlage als Anlage
1 bei.
In
dieser groben Betrachtung wird die Machbarkeit einer zukunftsorientierten Photovoltaikanlage
mit einer Gesamtleistung von ca. 16,4 kWp und einem Batteriespeicher von ca. 8
kW/h zur größtmöglichen Eigennutzung der erzeugten Photovoltaik-Energie
prognostiziert. Mit der Anlage könnten rd. 41 % des Gesamtverbrauchs dieses
Objektes abgedeckt werden.
Zur Vermeidung von Wiederholungen
wird an dieser Stelle und gleichzeitig auch zu den nachfolgenden Ziffern auf
den jeweiligen Erläuterungsbericht verwiesen.
2.2 Parkbad
Wassenberg
Für das Parkbad Wassenberg wurde eine
Machbarkeitsstudie erstellt und der dazugehörige Erläuterungsbericht liegt der
Beratungsvorlage als Anlage 2 bei.
In
dieser groben Betrachtung wird die Machbarkeit einer zukunftsorientierten
Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 90,0 kWp und einem
Batteriespeicher von ca. 30 kW/h zur größtmöglichen Eigennutzung der erzeugten
Photovoltaik-Energie prognostiziert.
Mit
der Anlage könnten rd. 21 % des Gesamtverbrauchs dieses Objektes abgedeckt
werden.
Bei
dieser Machbarkeitsstudie handelt es sich um eine vorläufige Einschätzung, die
allerdings die statischen Gegebenheiten noch nicht berücksichtigt. Bei diesem
Projekt gilt es unter Beachtung der statischen Voraussetzungen noch einige
Varianten zu untersuchen, z. B. den Einsatz eines sog. Solarfaltdaches.
2.3 Betty-Reis-Gesamtschule
– Sporthallen Bergstraße
Für die Betty-Reis-Gesamtschule und die
Sporthallen Bergstraße wurden Machbarkeitsstudien erstellt und die
dazugehörigen Erläuterungsberichte liegen der Beratungsvorlage als Anlagen 3a
und 3b bei.
In
dieser groben Betrachtung für die Schulgebäude wird die Machbarkeit einer
zukunftsorientierten Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 96,6
kWp und einem Batteriespeicher von ca. 50 kW/h zur größtmöglichen Eigennutzung
der erzeugten Photovoltaik-Energie prognostiziert. Mit der Anlage könnten rd.
67 % des Gesamtverbrauchs der Schulgebäude abgedeckt werden.
Für
den Bereich der Sporthallen wird in einer groben Betrachtung die Machbarkeit
einer zukunftsorientierten Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca.
50,4 kWp und einem Batteriespeicher von ca. 24 kW/h zur größtmöglichen
Eigennutzung der erzeugten Photovoltaik-Energie prognostiziert. Mit der Anlage
könnten rd. 35,3 % des Gesamtverbrauchs der beiden Sporthallen abgedeckt
werden.
Im Falle einer Realisierung der Maßnahme für die
Schulgebäude ist eine Nutzung der Dachflächen dieser Gebäude zu prüfen, da u.a.
die Erschließungskosten für den in der Machbarkeitsstudie enthaltenen Standort
(die beiden Sporthallendächer für beide Anlagen) mit rd. 100.000 €
unwirtschaftlich sind.
2.4 KiTa
Steinkirchen
Das
Gebäude wird mit einer Wärmepumpe beheizt.
Für die KiTa Steinkirchen wurde eine
Machbarkeitsstudie erstellt und der dazugehörige Erläuterungsbericht liegt der
Beratungsvorlage als Anlage 4 bei.
In
dieser groben Betrachtung wird die Machbarkeit einer zukunftsorientierten Photovoltaikanlage
mit einer Gesamtleistung von ca. 24,0 kWp und einem Batteriespeicher von ca. 10
kW/h zur größtmöglichen Eigennutzung der erzeugten Photovoltaik-Energie
prognostiziert. Mit der Anlage könnten rd. 61 % des Gesamtverbrauchs dieses
Objektes abgedeckt werden.
2.5 KGS
Birgelen
Für die KGS Birgelen wurde eine
Machbarkeitsstudie erstellt und der dazugehörige Erläuterungsbericht liegt der
Beratungsvorlage als Anlage 5 bei.
In
dieser groben Betrachtung wird die Machbarkeit einer zukunftsorientierten Photovoltaikanlage
mit einer Gesamtleistung von ca. 41,2 kWp und einem Batteriespeicher von ca. 20
kW/h zur größtmöglichen Eigennutzung der erzeugten Photovoltaik-Energie
prognostiziert. Mit der Anlage könnten rd. 64 % des Gesamtverbrauchs dieses
Objektes abgedeckt werden.
2.6 KGS
Myhl
Für die KGS Myhl wurde eine Machbarkeitsstudie
erstellt und der dazugehörige Erläuterungsbericht liegt der Beratungsvorlage
als Anlage 6 bei.
In
dieser groben Betrachtung wird die Machbarkeit einer zukunftsorientierten Photovoltaikanlage
mit einer Gesamtleistung von ca. 20,0 kWp und einem Batteriespeicher von ca. 10
kW/h zur größtmöglichen Eigennutzung der erzeugten Photovoltaik-Energie
prognostiziert. Mit der Anlage könnten rd. 61 % des Gesamtverbrauchs dieses
Objektes abgedeckt werden.
2.7 GGS
Wassenberg
Für
die GGS Wassenberg wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt und der dazugehörige
Erläuterungsbericht liegt der Beratungsvorlage als Anlage 8 bei.
In
dieser groben Betrachtung wird die Machbarkeit einer zukunftsorientierten Photovoltaikanlage
mit einer Gesamtleistung von ca. 48,0 kWp und einem Batteriespeicher von ca. 10
kW/h zur größtmöglichen Eigennutzung der erzeugten Photovoltaik-Energie
prognostiziert. Mit der Anlage könnten rd. 58 % des Gesamtverbrauchs dieses
Objektes abgedeckt werden.
Stadtverordneter Lang regt an, die gesamten Dachflächen
für PV-Anlagen vorzusehen und nicht benötigte Flächen zu verpachten.
Hierzu führt Stadtkämmerer Darius aus, dass bedacht werden muss, dass diese Flächen innerhalb des Pachtzeitraums (in der Regel 20 Jahre) nicht städtisch gebraucht werden dürfen. Dieser Sachverhalt muss zukünftig unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung sowie des benötigten Bedarfes abgewogen werden. Ebenso gilt hierbei, eine entsprechende Abstimmung mit den Netzbetreiben im Einzelfall vorzunehmen.
Alle weiteren Nachfragen werden durch die Verwaltung umfassend beantwortet.