Sitzung: 22.11.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: BV/FB5/083/2022
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Friedhofsgebührensatzung enthält neben einigen rein formalen
Änderungen (alle Änderungen sind in Rot dargestellt) insgesamt drei konkrete
Anpassungen:
- Unter Tarif-Nr. 1.5.3 des anhängenden Gebührentarifs wird die
Gebühr für Baumurnengräber festgesetzt.
- Unter den Tarif-Nrn. 4.1 - 4.8 wurden die Gebühren für die
Einebnung von Grabstätten (sofern die Angehörigen die Einebnung nicht
selbst durchführen) den tatsächlich entstehenden Kosten angepasst.
- Unter Tarif-Nrn. 4.9.1 und 4.9.2 wurden die Gebühren für die Unterhaltung der Flächen bei vorzeitig aufgegebenen Grabstätten bis zum Ablauf der jeweiligen Ruhefrist sachgereicht angepasst.
Stadtverordnete Kandziora-Rongen fragt nach, warum die Gebühren für eine Wiesenurnenreihengrabstätte und ein Baumurnengrab gleich hoch seien. Stadtkämmerer Darius merkt an, dass die Gemeinkosten ähnlich sind und es sich insoweit um eine vergleichbare Leistung handele.
Beschluss: (einstimmig)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg,
die beigefügte Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg zu beschließen und
mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft zu setzen.