Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Die Friedhofsgebührensatzung enthält neben einigen rein formalen Änderungen (alle Änderungen sind in Rot dargestellt) insgesamt drei konkrete Anpassungen:

 

  • Unter Tarif-Nr. 1.5.3 des anhängenden Gebührentarifs wird die Gebühr für Baumurnen­gräber festgesetzt.
  • Unter den Tarif-Nrn. 4.1 - 4.8 wurden die Gebühren für die Einebnung von Grabstätten (sofern die Angehörigen die Einebnung nicht selbst durchführen) den tatsächlich entstehenden Kosten angepasst.
  • Unter Tarif-Nrn. 4.9.1 und 4.9.2 wurden die Gebühren für die Unterhaltung der Flächen bei vorzeitig aufgegebenen Grabstätten bis zum Ablauf der jeweiligen Ruhefrist sachgereicht angepasst.

 

 

Stadtverordnete Kandziora-Rongen fragt nach, warum die Gebühren für eine Wiesenurnenreihengrabstätte und ein Baumurnengrab gleich hoch seien. Stadtkämmerer Darius merkt an, dass die Gemeinkosten ähnlich sind und es sich insoweit um eine vergleichbare Leistung handele.

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die beigefügte Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft zu setzen.