Sitzung: 22.11.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: BV/FB5/080/2022
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Abrechnung dieses Gebührenhaushaltes 2021 führte zu einem
Fehlbetrag in Höhe von 94,28 €. Dieser wird unmittelbar in die Kalkulation 2023
eingestellt.
Mit einem Anschluss im Jahr 2022 an die öffentliche Abwasseranlage
reduziert sich die Anzahl der Gebührenpflichtigen weiter. Es wird trotzdem von
einer konstanten Entsorgungsmenge ausgegangen.
Die Gebühr die Entsorgung bleibt konstant bei 18,00 €/m³.
Beschluss: (einstimmig)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beiliegende
Gebührenbedarfsberechnung zu beschließen.