Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Die Abrechnung dieses Gebührenhaushaltes 2021 führte zu einem Fehlbetrag in Höhe von 94,28 €. Dieser wird unmittelbar in die Kalkulation 2023 eingestellt.

Mit einem Anschluss im Jahr 2022 an die öffentliche Abwasseranlage reduziert sich die Anzahl der Gebührenpflichtigen weiter. Es wird trotzdem von einer konstanten Entsorgungs­menge ausgegangen.

Die Gebühr die Entsorgung bleibt konstant bei 18,00 €/m³.

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zu beschließen.