Sitzung: 22.11.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: BV/FB5/079/2022
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Trotz steigender Aufwendungen für die Straßenreinigung bleiben die
Gebühren unter Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich mit 7.500
€ konstant bei 1,10 €/m.
b) Winterdienst
Entgegen der Prognose endet die Abrechnung des Winterdienstes 2021 mit
einem Fehlbetrag von 7.272,89 €. Dieser Fehlbetrag wird entsprechend der
Vorgaben des § 6 KAG NRW in den Jahren 2023-2025 in die Kalkulationen zum
Ausgleich eingestellt. Die Winterdienstgebühr steigt von bisher 0,40 €/m auf 0,48 €/m.
Der kombinierte Gebührensatz für Straßenreinigung und Winterdienst
steigt von bisher 1,50 €/m auf 1,58 €/m.
Übersicht
|
Gebührensatz neu |
(Gebührensatz bisher) |
S 1 - Straßenreinigung |
1,10 €/m |
(1,10 €/m) |
S 2 - Straßenreinigung und Winterdienst |
1,58 €/m |
(1,50 €/m) |
S 3 - Winterdienst |
0,48 €/m |
(0,40 €/m) |
Beschluss: (einstimmig)
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegenden
Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und Winterdienst zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die im Entwurf vorgelegte 14.
Änderungssatzung zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft zu
setzen.