Sitzung: 22.11.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: BV/FB5/078/2022
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Abrechnung des Gebührenhaushalts Abfallwirtschaft 2021 endete mit
einer Zuführung zum Gebührenausgleich in Höhe von 44.883,47 €, so dass der
Bestand auf 56.166,21 € anstieg. Für das Jahr 2022 war weder eine Auflösung
noch eine Zuführung in der Kalkulation vorgesehen. Nach dem derzeitigen Stand
wird mit einer Auflösung von rd. 10.000 € gerechnet. Der voraussichtlich
verbleibende Sonderposten wird in den Jahren 2023 und 2024 aufgelöst. Für das
Jahr 2023 sind in die Kalkulation 22.000 € eingestellt worden.
1) voraussichtliche
Aufwendungen
Der Kreis Heinsberg wird voraussichtlich die Abfallgebühren (sowohl
Grundgebühr als auch Gewichtsgebühr) ab 01.01.2023 anheben. Steigende Kosten
für Energie und Personal führen zu höheren Aufwendungen und zwangsläufig zu
höheren Gebühren.
Die geplante CO2-Bepreisung für die Verbrennung des Abfalls ab
01.01.2023 wurde bislang nicht in die Gebührenkalkulation des Kreises eingestellt,
da derzeit nicht klar ist, ob und in welchem Umfang diese Kosten entstehen
werden.
Die Unternehmervergütungen steigen aufgrund gestiegener Energie- und
Personalkosten. Gleichzeitig bleiben die Anzahl der Sperrmüll- und
Elektroschrottsammlungen nach wie vor auf hohem Niveau.
Steigende Einwohnerzahlen haben auch höhere Aufwendungen für die
Sammlung der Wertstoffe und des Abfalls zur Folge. Gleichzeitig werden in der
Kalkulation auch mehr Abfallgefäße berücksichtigt.
2) voraussichtliche
Erträge
Zu Beginn der Corona-Pandemie sanken die Erträge für Altpapier auf ein
Rekordtief. Seitdem sind sie kontinuierlich gestiegen, so dass man sich z.Zt.
in einem Rekordhoch befindet. Im Zuge der abschwächenden Konjunktur ist aber
fraglich, ob dieses Preisniveau gehalten werden kann. Darüber hinaus ist es
sehr auffällig, dass trotz steigender Einwohnerzahlen die Sammlungsmenge für
Papier/Pappe/Kartonagen seit 2016 deutlich gesunken ist (1.501 t in 2016 zu
1.240 t in 2022 - hochgerechnet).
Insgesamt führen die gestiegenen Aufwendungen zu folgenden neuen
Gebührensätzen:
bei wöchentlicher Entsorgung |
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(vorher) |
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für ein 35 l-Gefäß |
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180,00 € |
(175,00 €) |
für ein 50 l-Gefäß |
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238,00 € |
(232,00 €) |
bei zweiwöchentlicher Entsorgung |
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für ein 35 l-Gefäß |
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90,00 € |
(87,50 €) |
für ein 50 l-Gefäß |
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119,00 € |
(116,00 €) |
für ein 1.100 l-Gefäß |
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2.613,00 € |
(2.550,00 €) |
Beschluss: (einstimmig)
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende
Gebührenbedarfsberechnung zur Abfallentsorgung zur Kenntnis und empfiehlt dem
Rat der Stadt Wassenberg, die im Entwurf vorgelegte 13. Änderungssatzung zu
beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft zu setzen.