Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Maurer kündigt Frau Stadler als neue Leiterin des Kreisjugendamtes an. Diese stellt sich dem Ausschuss persönlich vor und erläutert den Aufgabenbereich des Kreisjugendamtes an Hand einer Powerpoint Präsentation. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anhang beigefügt.

Im Anschluss an die Präsentation bietet Frau Stadler den Ausschussmitgliedern an, jederzeit für Rückfragen und Anregungen zur Verfügung zu stehen. Des Weiteren kann bei Bedarf der Kinder- und Jugendförderplan 2022-2025 an interessierte Ausschussmitglieder verschickt werden. Frau Stadler erläutert darüber hinaus die Möglichkeit einer Ehrenvormundschaft. Die Ausschussmitglieder können bei Frau Stadler ihr Interesse bekunden.

 

Die Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Frau Stadler für den Vortrag.

 

Herr Weyermanns erkundigt sich nach der Höhe der Kosten der Jugendhilfe die mittels der Kreisumlage durch die Stadt Wassenberg an den Kreis Heinsberg gezahlt werden.

Herr Maurer erläutert, dass im Jahr 2023 mit einer Jugendamtsumlage von ca. 44 Mio. € zu rechnen wäre und die Stadt Wassenberg ca. 8,1 Mio. € im Haushaltsansatz 2023 verschlagt habe.

 

Frau Stieding erkundigt sich bei Frau Stadler, bei wem man sich bei Kindeswohlgefährdung melden solle. 

Frau Stadler erläutert, dass dies beim allgemeinen sozialen Dienst, Nebenstelle Wassenberg, zu erfolgen habe.

Daraufhin spricht Frau Stieding die eventuelle Auflösung der Nebenstelle Wassenberg an und welche weiteren Planungen dazu getroffen wurden.

Bürgermeister Maurer entgegnet, dass zwar Gespräche darüber geführt werden, aber noch keine abschließende Entscheidung feststehe.

 

Herr Peters fragt, ob es sich bei der Kostensteigerung der Kreisumlage für die Finanzierung der Jugendhilfe um eine qualitative oder quantitative Steigerung handelt.

 

Bürgermeister Maurer erläutert, dass der hohe Zusatzbedarf gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen mit dem Ausbau der Kindertagestätten, erhöhten Aufwendungen im Bereich der Kindertagespflege, Familienhilfe, Unterhaltsvorschuss, Unterbringungsaufwendungen sowie zusätzlichen eigenen Personalaufwendungen zu begründen seien.

 

Herr Ambrosius richtet ebenfalls eine Frage an Frau Stadler. Er fragt, in welchem Umfang ein Anspruch auf Betreuung bestehe.

Frau Stadler entgegnet, dass ein Anspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr bestehe. Dieser Rechtsanspruch könne durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter) erfüllt werden. Ab dem 3. Lebensjahr bestehe ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Herr Ambrosius erkundigt sich, ob der Bedarf an Betreuung von 25/35/45 Stunden in der Woche vom Kreisjugendamt kontrolliert werde.
Frau Stadler erläutert, dass nach ihrem Wissen keine Kontrolle durch das Kreisjugendamt durchgeführt werde. Die Kindergartenplätze sollen bedarfsorientiert vergeben werden. Diese Vergabe erfolgt nicht durch das Kreisjugendamt, sondern durch die Kindertageseinrichtungen.
Herr Maurer erklärt darüber hinaus, dass eine Kindertagesstätte mit Anmeldeüberhang nach bestimmten Aufnahmekriterien, die von der Leitung der Kindertagesstätte festgelegt wurden, aufnehmen müsse.

 

Die Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Frau Stadler.