Sitzung: 03.11.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB5/085/2022
Der Rat nimmt die
Vorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW
Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg,
kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten
aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist
nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an
der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an
der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden
prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95
%
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen
Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung
von Gesellschaftsverträgen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu
entsprechender Beschlüsse der Räte, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW).
Als Teil des Beitritts der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH (SEG) zum Gesellschafterkreis
der NEW Kommunalholding GmbH ist die GWG Kommunal GmbH als sogenanntes
Mitternachtsgeschäft zum Jahreswechsel 2021/2022 von der GWG Grevenbroich GmbH
an die NEW Kommunalholding GmbH verkauft worden.
Beabsichtigt ist jetzt die
Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die neuen Gesellschafterverhältnisse und
die Errichtung eines fakultativen Aufsichtsrats, der durch Grevenbroich zu
besetzen ist. Außerdem soll die GWG Kommunal GmbH in „NEW aktiv Grevenbroich
GmbH“ umfirmiert werden, um die Zugehörigkeit zur NEW-Gruppe zu betonen.
Der Entwurf des neuen
Gesellschaftsvertrags sowie die Synopse mit den Änderungen zwischen aktuellem
und neuen Gesellschaftsvertrag sind beigefügt (Anlagen 1 und 2).
Gemäß §
108 Abs. 6 lit b GO NRW bedarf es hinsichtlich der wesentlichen
Änderung des Gesellschaftsvertrages der
vorherigen Zustimmung der Räte. Die Entscheidung steht unter dem
Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß §
115 Abs. 1 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne
Beanstandungen abgeschlossen wird.
Beschluss: (einstimmig)
- Der Änderung des Gesellschaftsvertrags
der GWG Kommunal GmbH entsprechend der beigefügten Synopse wird
zugestimmt.
- Die Vertreter in der Kreiswerke Heinsberg GmbH und in der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, die Änderungen kurzfristig bei den nächsten Gesellschafterversammlungen zu beschließen.