Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg                rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen                        rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven                         rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg                          rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg                               rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz                                   rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt                         rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant                         rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht  rd.  0,27 %

Stadt Wegberg                 rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten          rd.  0,02 %

zusammen                                        rd.   8,95 %

 

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW).

 

Als Teil des Beitritts der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH (SEG) zum Gesellschafterkreis der NEW Kommunalholding GmbH ist die GWG Kommunal GmbH als sogenanntes Mitternachtsgeschäft zum Jahreswechsel 2021/2022 von der GWG Grevenbroich GmbH an die NEW Kommunalholding GmbH verkauft worden.

 

Beabsichtigt ist jetzt die Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die neuen Gesellschafterverhältnisse und die Errichtung eines fakultativen Aufsichtsrats, der durch Grevenbroich zu besetzen ist. Außerdem soll die GWG Kommunal GmbH in „NEW aktiv Grevenbroich GmbH“ umfirmiert werden, um die Zugehörigkeit zur NEW-Gruppe zu betonen.

 

Der Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrags sowie die Synopse mit den Änderungen zwischen aktuellem und neuen Gesellschaftsvertrag sind beigefügt (Anlagen 1 und 2).

 

Gemäß § 108 Abs. 6 lit b GO NRW bedarf es hinsichtlich der wesentlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages der  vorherigen Zustimmung der Räte. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.

 


Beschluss: (einstimmig)


 

  1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der GWG Kommunal GmbH entsprechend der beigefügten Synopse wird zugestimmt.

 

  1. Die Vertreter in der Kreiswerke Heinsberg GmbH und in der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, die Änderungen kurzfristig bei den nächsten Gesellschafterversammlungen zu beschließen.