Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Der Rat nimmt die Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Die Abfallentsorgung ist derzeit noch dem Stadtbetrieb Wassenberg, AöR, übertragen. Mit der Wiedereingliederung der Anstalt öffentlichen Rechts zum 01.01.2023 in die Stadt Wassenberg ist es notwendig eine neue Satzung zu erlassen.

Der beiliegende Entwurf der Abfallsatzung entspricht inhaltlich der Satzung des Stadtbetriebs, die Regelungen zu Abfallentsorgung werden beibehalten. Es sind redaktionelle Änderungen erfolgt (Änderung von Stadtbetrieb in Stadt) sowie Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Es wurden Ergänzungen vorgenommen, die sich aus den geänderten gesetzlichen Grundlagen ergaben und der Klarstellung dienen (z.B. § 2Abs. 1, §2 Abs. 2 Nr. 4, § 15 Abs. 2 und 3, § 17 Abs. 2). Die Änderungen sind farblich kenntlich gemacht.

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wassenberg und setzt diese mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.