Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Stadtverordnete Stieding verlässt die Sitzung.

 

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Bislang war die Reinigung öffentlicher Straßen durch Satzung dem Stadtbetrieb Wassenberg, AöR, übertragen. Dieser hatte in eigener Zuständigkeit eine Straßenreinigungssatzung erlassen. Mit der Wiedereingliederung der Anstalt öffentlichen Rechts zum 01.01.2023 in die Stadt Wassenberg ist es notwendig eine neue Satzung zu erlassen.

Die inhaltlichen Regelungen wurden beibehalten. Im Straßenverzeichnis wurde lediglich in der Klasse S 3 die St.-Johannes-Straße auf den Bereich der K3 begrenzt, der Bereich von der Altmyhler Straße bis zum Friedhof wurde zur Stadtstraße herabgestuft und fällt damit aus dem Winterdienst heraus. Der Winterdienst ist hier künftig auf die Grundstückseigentümer übertragen (Klasse S4).

 

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wassenberg und setzt diese mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.