Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Maurer nimmt Bezug auf seine Mitteilung vom 30.09.2021 im Rahmen der seinerzeitigen Ratssitzung, womit er die Stadtverordneten darüber informiert hatte, dass die Staatsanwaltschaft Aachen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue gegen den Bürgermeister a. D. und den Stadtkämmerer eingeleitet habe. Er erklärt nunmehr, dass dieses zwischenzeitlich gemäß § 170 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden sei. Nach den durchgeführten umfangreichen Ermittlungen konnten keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten festgestellt werden. Insbesondere die im Rahmen der Ermittlungen durchgeführten Durchsuchungen seien zu keinen anderen Ergebnissen geführt. Ausdrücklich sei im Übrigen ein zunächst vermuteter Schaden für die Stadt Wassenberg ebenfalls nicht entstanden.