Sitzung: 18.10.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: BV/FB6/071/2022
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Mit Anschreiben vom 21.04.2021
beantragte die WFW-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg die Förderung von
Mini-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) für private Haushalte.
Ein
Balkonkraftwerk ist eine Mini-Solaranlage,
die mit einem Stecker an das Stromnetz von Haus oder Wohnung angeschlossen wird.
Der produzierte Strom kann unmittelbar für den eigenen Bedarf genutzt werden.
Grundsätzlich haben
Hausbesitzer oder Mieter das Recht darauf, auch mehrere Solar Module zu nutzen,
solange der von ihnen verwendete Wechselrichter nicht die Maximalgrenze von 600
Watt Leistung überschreitet. Es ist jedoch nur ein 600 Watt Balkonkraftwerk pro Wohnung bzw.
Zähler erlaubt.
Die elektrische
Installation zum Hausnetz ist von einer Elektrofachkraft durchzuführen. Des
Weiteren ist die Anmeldung der Mini-Solaranlage beim Netzbetreiber sowie bei
der Bundesnetzagentur vorzunehmen.
Die Anschaffungskosten
für eine solche Mini-Solaranlage liegen zwischen 300,00 € und 1.500,00 €.
Die Verwaltung beabsichtigt, ein Konzept zur Förderung von
Mini-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) für private Haushalte zu erarbeiten, bei
dem die ersten 50 Antragstellenden nach dem sog. Windhundprinzip eine Förderung
von je 100,00 € erhalten.
Die Kosten in Höhe von 5.000,00 € werden für den Haushalt 2023
eingeplant.
Mit Bezug auf den Beschlussvorschlag wird seitens der WFW-Fraktion nachgefragt, ob die Möglichkeit bestehe, die Laufzeit der Förderung über das Jahr 2023 hinaus zu verlängern. Bürgermeister Maurer erklärt, dass die Förderung in einem ersten Schritt im Haushaltsjahr 2023 abgeschlossen werden müsse. Eine anschließende Verlängerung auf Basis der gewonnenen Erfahrungen sei jedoch möglich und wäre im kommenden Jahr erneut zu beschließen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt an, im Rahmen von Veröffentlichungen entsprechendes Informationsmaterial für Antragstellende zur Verfügung zu stellen bzw. über Vorteile zu informieren. Bürgermeister Maurer sagt zu, bei der Umsetzung auf entsprechende Informationsquellen hinzuweisen.
Hinsichtlich des Antragsverfahrens erläutert Bürgermeister Maurer auf Nachfrage der WFW-Fraktion, dass aus Praktikabilitätsgründen das Windhund-Prinzip vorgeschlagen werde. Der Antragszeitraum werde jedoch sehr zeitig vor dessen Beginn angekündigt, um eine Chancengleichheit zu gewährleisten.
Um ausschließen zu können, dass Kleinstgeräte gefördert werden, deren Kosten den Förderbetrag von 100 Euro unterschreiten, wird seitens der CDU-Fraktion vorgeschlagen, bei der Umsetzung eine Mindestleistung als Förderkriterium aufzunehmen. Nach Beratung einigt sich der Ausschuss auf eine Mindestleistung von 300 Watt.
Bürgermeister Maurer lässt über den Antrag mit der Maßgabe der o. g. Mindestleistung abstimmen.
Beschluss: (einstimmig)
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Förderung von
Mini-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) für private Haushalte zu erarbeiten. Den
ersten 50 Antragstellenden soll eine Förderung von je 100,00 € gewährt werden.
Die Verwaltung setzt das Förderkonzept unter Berücksichtigung einer Mindestleistung von 300 Watt für förderfähige Geräte als Förderkriterium um.