Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 26 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wassenberg ist für die Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse eine Schriftführerin/ein Schriftführer zu bestellen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Stadtamtsrat Martin Beckers zum stv. Schriftführer des Haupt- und Finanzausschusses zu bestellen.

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt den Stadtamtsrat Martin Beckers zum stv. Schriftführer.