Sitzung: 15.09.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 7
Vorlage: BV/FB5/058/2022
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit der Mitteilungsvorlage vom 17.05.2021
wurde zum einen umfassend zur Stellungnahme des Antrags der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen Stellung genommen und zum anderen im Rahmen eines Ausblicks
denkbare Optionen für die Aufwertung öffentlicher Spielplätze und
Freizeitanlagen aufgezeigt. Mit der Mitteilungsvorlage vom 21.10.2021 wurde
nochmals unter Hinweis auf die Mitteilungsvorlage vom 17.05.2021 auf die darin
beschriebene aktuelle Spielplatzsituation und die bestehende Aufgabenstellung
für die politischen Fraktionen verwiesen.
Anschließend sind neben der bereits
vorliegenden Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen noch die Stellungnahmen
der CDU-Fraktion vom 10.02.2022, der SPD-Fraktion vom 06.03.2022, der
WFW-Fraktion vom 05.04.2022 und der Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE vom
20.04.2022 eingegangen. Diese Stellungnahmen wurden in der jeweiligen
Ratssitzung bekanntgegeben und der Niederschrift zu diesen Sitzungen als Anlage
beigefügt.
Nachstehend erfolgt nunmehr eine rein ergebnismäßige Auflistung der Anträge aus diesen
Stellungnahmen.
Auswertung
Stellungnahmen:
·
Erstellung
einer Priorisierung, welche überalterten und defekten Spielgeräte ausgemustert
und durch neue attraktivere Spielgeräte ersetzt werden sollen,
·
Suche
eines geeigneten Grundstücks in Luchtenberg zum Bau eines Kinderspielplatzes
mit Vorlage einer Kostenschätzung
·
Prüfung
des Bedarfs zur Neuerrichtung eines Spielplatzes, Ecke Bahnhofstraße/Am
Hartebeuer,
·
Prüfantrag,
den Spielplatz Pfarrer-Willms-Str. zu einem Spielplatz mit massiv gebauter
Wassermatschanlage umzugestalten,
·
Erweiterung
der Piktogramme mit den Verhaltensregeln auf Spielplätzen, um Rauch- und
Alkoholverbot,
·
bei der
Gestaltung eines neuen Spielplatzes oder einer grundlegenden Umgestaltung eines
Spielplatzes sollen Eltern und Kinder paritätisch eingebunden werden; darüber
hinaus wird die Einbeziehung fußläufig angesiedelter Kindergärten sowie
Tagesmütter empfohlen,
·
bei der
Ausgestaltung der Spielplätze im Rahmen eines Spielplatzkonzeptes soll eine
Beteiligung der Bevölkerung, z. B. über Workshops und Info-Veranstaltungen
erfolgen,
·
vor
Reduzierung von Spielplätzen wird eine Bedarfsanalyse gefordert, die Auskunft
über Auslastung und den Zustand sowie die jeweils angesprochenen Altersgruppen
gibt,
·
bei der
Einrichtung von Schwerpunktspielplätzen und Aufgabe anderer Spielplätze sollte
gewährleistet sein, dass Kinder einen Spielplatz weiterhin zu Fuß oder mit dem
Fahrrad sicher erreichen können,
·
Anregungen
zur Gestaltung von Schwerpunktspielplätzen oder Naturerlebnisplätzen sind
Bestandteil eingereichter Stellungnahmen,
·
auf
mindestens zwei großen Spielplätzen im Stadtgebiet sollen eine ausreichende
Zahl von Spielgeräten für Kinder mit Behinderung aufgestellt werden,
·
Bau von
Sonnen- und Regenschutzmaßnahmen auf allen Spielplätzen für Kinder und
Jugendliche im Spielgerätebereich, aber auch für die aufsichtführenden
Begleitpersonen,
·
Bau von
Baumhäusern, Tunneln, Röhren u. ä. sowie Aufstellung von Bauwagen,
·
Einführung
eines Beschwerdemanagements für Spielplätze,
·
Gestaltung
von Spielflächen durch eine ausgewogene Mischung von natürlich gestalteten und
mit Geräten ausgestatteten Bereichen. Die Geländeformen sollen möglichst
vielseitig sein. So sollen z.B. unregelmäßige Flächen, Ecken und Nischen am
ehesten ursprünglich natürlichen Räumen entsprechen und seien für Kinder
interessant und beliebt.
·
Anpflanzung
schattenspendender Bäume,
·
Bänke,
Mülleimer, altersgerechte Spielgeräte für jede Zielgruppe installieren.
Erläuterungen
und Hinweise
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1.
Die
einzelnen Punkte der inhaltlichen Auswertung der Stellungnahmen werden im Zuge
der weiteren Verfahrensschritte und konzeptionellen Planungsüberlegungen
abgearbeitet.
2.
Beteiligungsverfahren
und Bedarfsanalysen
Zu
diesen in den Stellungnahmen enthaltenen Forderungen nach weitreichenden
Beteiligungen im Falle der Umgestaltung eines jeden einzelnen Spielplatzes kann
Anspruch und Wirklichkeit an einem Beispiel aus jüngster Zeit aus der Stadt
Erkelenz einmal relativiert werden. Die Stadt Erkelenz, die auf Grund der Größe
der Stadt über ein eigenes Jugendamt verfügt, hat unter Einbindung einer
Initiative vor Ort zur Gestaltung eines Spielplatzes in Gerderath eine
derartige „Beteiligung“ durchgeführt. Zur Neugestaltung des Spielplatzes wurden
Kinder und Jugendliche von drei bis dreizehn Jahren in einer Befragung
aufgefordert, ihre Wünsche zur Neugestaltung des Spielplatzes zu äußern. Dazu
wurden in einem Radius von bis zu 500 m um den Spielplatz, 353 Kinder und
Jugendliche in der genannten Altersgruppe angeschrieben, um deren Wünsche zu
erfahren. Die Rückmeldungen begrenzten
sich auf 40 Stück. Zu einem
Ortstermin erschienen dann ca. 30 Kinder und etwa 20 begleitende Erwachsene; im
Laufe der Veranstaltung erhöhte sich die Kinderzahl auf ca. 70. Unabhängig von
der Tatsache, dass auf öffentlichen Spielplätzen unter Berücksichtigung der zu
gewährleistenden Verkehrssicherungspflicht nicht jeder Wunsch erfüllbar ist,
zeigt auch das Beispiel Gerderath zudem realistisch auf, dass den Wünschen ein
begrenztes Budget gegenübersteht.
Rein
nachrichtlich erfolgt an dieser Stelle der ergänzende Hinweis, dass bei einer
Anwendung des von der Stadt Erkelenz sachgerecht angewandten Radius von 500 m
sich in der Stadt Wassenberg in einigen Bereichen gleich mehrere Spielplätze
befinden. Auch dies ist wieder die Bestätigung dafür, dass die Zahl der
Spielplätze in der Stadt Wassenberg bezogen auf die Größenordnung der Stadt
überhöht ist.
Eine
Beteiligung des Wohnumfeldes soll nach Auffassung der Verwaltung gem. den
Ausführungen unter vorgenannter Ziffer 3, (vgl. Seite 3 dieser Vorlage)
erfolgen.
|
3.
Auffallend
ist, dass in den Stellungnahmen der politischen Fraktionen umfangreiche und
teils auch unrealistische Forderungen zur Umsetzung auf öffentlichen
Spielplätze gestellt werden in der Erwartung, dass in diesem Bereich
ausnahmslos die Stadt als Player agieren soll. Wünschenswert wäre in diesem
Zusammenhang die Realisierung einzelner, beispielsweise „betreuungsintensiver“
Ausstattungen an Patenschaften durch Anwohnergemeinschaften und /oder
Interessengruppen sowie Parteien u.a. zu koppeln; auch dies könnte ein Beitrag
zur Rechtfertigung dieser hohen Zahl an Spielplätzen in der Stadt Wassenberg
sein.
4.
Instandsetzungsaufwand,
Unterhaltungskosten, Personal- und Maschinenaufwand
Unter
Berücksichtigung der in den letzten Jahren geänderten Richtlinien für
Spielgeräte auf öffentlichen
Spielplätzen ergeben sich zwangsläufig auf den Spielplätzen der Stadt und
den Spielflächen auf den geschlossenen Schulhöfen erhebliche Umrüstungs- und
Instandsetzungsarbeiten, die sicherlich einen Arbeitsaufwand über einen
geschätzt 12-14-monatigen Zeitraum in Anspruch nehmen werden. Erschwerend kommt
dabei hinzu, dass auf dem Markt zwischenzeitlich Hersteller von Spielgeräten
die Produktion aufgegeben haben und deshalb Ersatzteile für notwendige
Nachrüstungen bzw. und / oder Umbauten nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die
jährlichen Unterhaltungskosten steigen stetig, zumal auf verschiedenen
Spielplätzen auch die Spielgeräte „in die Jahre“ gekommen sind und zudem der
Umfang der Reparaturarbeiten bedingt durch Vandalismusschäden deutlich
zugenommen hat. Die bei einer Anzahl von Spielgeräten noch zu treffende
Entscheidung, ob eine Instandsetzung einzelner Spielgeräte wirtschaftlich
überhaupt noch vertretbar ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt vertagt werden, da
die im Einzelfall notwendige Entscheidung im Zuge der jetzt anstehenden
Planungsphase zu den einzelnen Spielstätten getroffen werden kann.
Der
Instandsetzungsumfang wird aufs Stadtgebiet bezogen sicherlich im unteren
sechsstelligen Bereich liegen und hierzu ist im Zuge des Jahresabschlusses 2022
eine entsprechende Rückstellung zu bilden.
Personalintensiv
ist zudem die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht und deshalb gilt
dies auch bei den anstehenden Planungen und der jeweiligen Auswahl neuer
Spielgeräte zu berücksichtigen.
Die
in den Stellungnahmen enthaltenen Forderungen zu der Art der Ausstattung von
Spielplätzen ist deshalb in dieser Vielfalt auf frei zugänglichen öffentlichen
Spielstätten nicht realisierbar, da beispielweise Tunnel, Röhren, Baumhäuser,
Bauwagen u.ä. täglich zu kontrollieren wären, damit die Verkehrssicherheit
gewährleistet werden kann. Gutgemeinte Versuche, auch von Elterninitiativen, in
früheren Jahren haben zu ernüchternden Ergebnissen geführt, wie beispielsweise
die Röhrenanlage auf dem Spielplatz im Eichengrund zeigte, in der nahezu
täglich zerschlagene Glasflaschen und / oder Spritzen im Inneren aufgefunden
wurden. Auch Baumhäuser und Tipis werden erfahrungsgemäß auf ungesicherten und
jederzeit freizugänglichen Spielplätzen keine lange Lebensdauer haben, dies
gilt auch für Sonnensegel und ähnliche Bespannungen.
Auf
all diese sich auf öffentlichen Spielplätzen ergebenden Problemstellungen und
Interessenskonflikten wird das zu beauftragende Fachunternehmen im Rahmen der
Planungsphase gesondert eingehen.
Alle
Planungen werden deshalb zwangsläufig an der unabdingbar der Stadt obliegenden
und zu gewährleistenden Verkehrssicherungspflicht gemessen werden und es wird
haushaltswirtschaftlich nicht machbar sein, in diesem Bereich mit der
Aufgabenerledigung 8 Mitarbeiter in Vollzeit zur Unterhaltung aufwendig
gestalteter Spielplätze einschließlich Gewährleistung der
Verkehrssicherungspflicht beschäftigen zu können.
Dies
würde den Haushalt unter Einbeziehung der ergänzend anfallenden Sachkosten und
Abschreibungen mit einem Finanzierungsbedarf von jährlich rd. 1,0 Mio. Euro
belasten.
Die Zielsetzung sollte möglichst eine mit Augenmaß betriebene
Modernisierung vorhandener und in der Anzahl auch reduzierter Spielstätten, die
im Endzustand über attraktive und robuste Spielgeräte verfügen, sein.
Darüber hinaus erfolgt abschließend noch der ergänzende Hinweis, dass
auch die weitere Zielsetzung, mittel- bis langfristig für ein stadteigenes
Grundstück im Bereich des Parkbades einen Investor zum Bau und Betrieb eines
gewerblichen Indoorspielplatzes zu finden, weiterhin besteht.
Stadtverordneter Mank merkt
an, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Form der Beteiligung zum
Spielplatzkonzept in der vorgeschlagenen Vorgehensweise so nicht vorgestellt
hat und sie darüber verwundert ist, dass weiterhin an der hohen Anzahl der
Spielplätze festgehalten werde.
Beschluss: (27 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen)
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Beratungen in den
Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Soziales und Generationenfragen am
15.06.2021, 25.11.2021 und 25.08.2022 sowie Auswertung der zwischenzeitlich
eingegangenen Stellungnahmen von weiteren Fraktionen, die in den jeweils
nachfolgenden Ratssitzungen bekanntgegeben und den Niederschriften als Anlagen
beigefügt wurden, sowie unter Berücksichtigung der Erläuterungen in dieser
fortgeschriebenen Vorlage:
1.
Stellungnahmen
Den von den Fraktionen eingereichten
Stellungnahmen wurde entnommen, dass mehrheitlich die Einrichtung von
Schwerpunktspielplätzen abgelehnt wird, deshalb ist diese Vorgabe bei den
weiteren konzeptionellen Planungen zu beachten.
2. Maßnahmenteil
I (Umsetzungsmaßnahmen)
2.1 Spielplatz
Myhl, St.-Johannes-Str./Auf dem Bruch (nur nachrichtlich)
Der Neubau dieses Spielplatzes ist
Bestandteil der in diesem Bereich anstehenden Dorferneuerungsmaßnahme. Die
Spielfläche wird mehrgenerationentauglich ausgestattet und die Umsetzung der Gesamtmaßnahme
steht nach in den nächsten Wochen anstehenden öffentlichen Ausschreibung für
Anfang 2023 an.
2.2 Spielplatz
Parkstraße im Stadtteil Wassenberg (nur nachrichtlich)
Im Rahmen einer in Aussicht
gestellten Förderung durch das Land NRW in Höhe von ca. 45.000,00 € soll der
Spielplatz an der Parkstraße mit einem Volumen von rd. 95.000,00 €
mehrgenerationenfähig umgebaut werden.
2.3 Der Bolzplatz in Birgelen, „Am Stadion“
ist zu einem Bolz- und Basketballfeld auszubauen. Mit dem Ausbau dieses heutigen
Wiesenplatzes zu einem ganzjährig nutzbaren Bolzplatz und Basketballspielfeld
wird gleichzeitig der Ersatz für das an der heutigen Skateranlage entfallende
Basketballspielfeld geschaffen. Durch die Ausweisung dieser Fläche im
Bebauungsplan Nr. 31 „Sportanlage Birgelen“ als Sportstätte ist die Maßnahme
planungstechnisch sofort umsetzbar.
2.4 Grundstückssuche
Luchtenberg im Stadtteil Orsbeck
Die Verwaltung wird mit der Findung
eines Grundstücks in Luchtenberg beauftragt. Für ein Grundstück in Luchtenberg
muss die Genehmigungsfähigkeit anschließend über die Beantragung eines
Vorbescheids geklärt werden. Alternativ könnte ein Grundstück auch innerhalb
des laufenden Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 91 „Ratheimer
Straße“ in diesem Bebauungsplangebiet festgesetzt und damit dauerhaft gesichert
werden.
2.5 Zum Bau eines Spielplatzes auf der
Anton-Heuters-Straße im Stadtteil Orsbeck
Im Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker
Feld“ ist eine Spielfläche festgesetzt. Diese Spielfläche soll, auch unter Berücksichtigung
der Größe des Grundstücks, eine Ausstattung mit dem Schwerpunkt Kleinkinder
erhalten. Der Ausbau dieser Spielfläche ist für die zweite Jahreshälfte 2023
geplant.
2.7 Ein auf Spielplätze und Freizeitanlagen
spezialisiertes Planungsbüro ist mit der Erstellung von Projektskizzen unter
Berücksichtigung des Inhalts der eingereichten Stellungnahmen der Fraktionen,
zu beauftragen. Bei der Erstellung der Projektskizzen sind gleichzeitig die
Punkte „Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht“ und Austausch einzelner
Spielgeräte aufgrund einer Sachverständigenbeurteilung auf den Spielplätzen zu
berücksichtigen.
2.8 Die Verwaltung wird beauftragt, die
Baugenehmigungen von Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet dahingehend zu
überprüfen, ob die Bauherren den Verpflichtungen zum Anlegen von Spielflächen
auf dem jeweiligen Grundstück nachgekommen sind oder die Erfüllung derartiger
Auflagen unterlassen wurden. Neben der Durchsetzung dieser Auflagenerfüllung
zum Bau dieser Spielflächen durch das Bauordnungsamt wird die Verwaltung
beauftragt, zu prüfen, ob alternativ die Bauherren diese noch offene
Verpflichtung durch Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages ablösen können;
mit diesen Geldbeträgen könnten dann zweckgebunden Teile der Investitionen für
Spielplätze im Umfeld dieser Mehrfamilienhäuser refinanziert werden. Über das
Ergebnis der Prüfaufgaben ist dem Ausschuss zu berichten.
3.
Maßnahmenteile II und III
Die Projektskizzen sollen dann zu gegebener Zeit vom Planungsbüro im Fachausschuss vorgestellt werden; anschließend soll mit den Planungsvarianten je Spielstätte eine Beteiligung des Wohnumfeldes erfolgen. Auf der Grundlage dieser Planungen und den dann vorliegenden Kostenschätzungen sind die Einzelmaßnahmen, die zügig umsetzbar sind, in einen Maßnahmenteil II zu bündeln und die verbleibenden Maßnahmen mit umfangreichen Bauteilen werden in einem Maßnahmenteil III zusammengefasst; der Ausschuss legt zu dem Maßnahmenteil III unter Beachtung der Finanzierbarkeit die Reihenfolge der auszuführenden Einzelmaßnahmen fest.