Sitzung: 15.09.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB2/019/2022
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Kreis Heinsberg hat in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen
das Planungsbüro Dr. Garbe, Lexis und van Berlepsch mit der Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung (SEP) für die Schuljahre 2021/2022 bis 2026/2027
beauftragt.
Gegenstand der SEP ist die Analyse der weiteren Entwicklung der
Schülerzahlen sowie der Raumsituation der jeweiligen Schule, insbesondere vor
dem Hintergrund des ab dem Schuljahr 2026 umzusetzenden Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung in den Grundschulen (sukzessiver Ausbau bis 2029).
Die finale Fassung der Schulentwicklungsplanung den Schulträger Stadt
Wassenberg betreffend, bestehend aus den Eckpunkten und einer Raumanalyse,
erhalten Sie in der Anlage zur Kenntnis.
Auf etwaige sich hieraus ergebene Maßnahmen kommt die Verwaltung zu
gegebener Zeit zurück. Diesbezüglich sind zunächst Ausführungs- und
Rahmenbedingungen sowie Förderprogramme abzuwarten.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass entgegen der aktuellen Durchschnittsquote der OGS-Betreuung in NRW, die knapp unterhalb von 50% liegt, in allen städtischen Grundschulen die OGS-Zielquote des Landes NRW von 75% bereits heute mehr als erreicht wird.
Stadtverordneter Lang fragt
nach, wann der Rat und die Verwaltung in die Planung der zu behebenden
bekannten Mängel einsteigen. Bürgermeister Maurer merkt an, dass die Verwaltung
mit der Planung zunächst abwarten müsste, bis entsprechende Förderrichtlinien
veröffentlicht werden. Er verliest einen Auszug aus dem Bericht des
Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen betreffend
„Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz“ vom 12.09.2022 (Anlage 14). Stadtkämmerer Darius berichtet zudem, dass bei dem
Erweiterungsbau an der GGS Wassenberg bewusst, aus Gründen der noch nicht
feststehenden Förderrichtlinien, lediglich der erste Bauabschnitt geplant
worden sei. Die Verwaltung sei aber in der Lage, zügig auf entsprechende
Neuerungen zu reagieren. Bauliche Maßnahmen sollen dann – wie auch in der
Vergangenheit geschehen – in Abstimmung mit den Schulen geplant werden.