Sitzung: 15.09.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/018/2022
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rahmen des Berichtswesens wird
nunmehr der zweite Quartalsbericht für das Haushaltsjahr 2022 zum Stichtag
31.03.2022 vorgelegt.
Dieser Bericht dient gemäß § 2
Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen
(NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als Bericht über die
finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der Auswirkungen der
Pandemie auf den städtischen Haushalt.
Ebenfalls im Quartalsbericht enthalten ist nunmehr das Berichtswesen
gem. § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im
Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des
Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land
Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO
UA-Schutzsuchendenaufnahme).
Der
Quartalsbericht soll zu diesem Zeitpunkt im Jahr einen Überblick über die
voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2022 geben und eine
Grundlage für die anstehenden Beratungen zur Haushaltplanung 2023 liefern.
Die Haushaltsplanung des Jahres 2022 weist einen geplanten Jahresüberschuss
in Höhe von 0,482 Mio. € aus. Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im
Jahr 2022 erscheint trotz aller außerordentlichen Belastungen wieder eine
deutliche Ergebnisverbesserung um rd. 1,606 Mio. € möglich. Das Haushaltsjahr
2022 würde somit einen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 2,088 Mio. € ausweisen.
Enthalten sind hierbei
außerordentliche Erträge in von rd. 1,920 Mio. €, die zum Ausgleich der
Belastungen der COVID-19-Pandemie angesetzt werden. Ohne diese im
NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW vorgesehene rein rechnerische Maßnahme würde
das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit voraussichtlich nur einen
geringfügigen Überschuss von rd. 0,168 Mio. € ausweisen.
Die wesentlichen Gründe für
diese Ergebnisverbesserung liegen zunächst in einer verbesserten Ertragssituation.
Insbesondere bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer sowie beim Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer ergeben sich deutliche Verbesserungen im Vergleich zur
Haushaltsplanung. Gerade diese Positionen sind in ihrer Entwicklung aber auch
durch die aktuellen Krisenlagen weiterhin risikobehaftet.
Zudem erfolgen auch wieder
höhere Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken des Umlaufvermögens, jedoch
in weit geringerem Umfang als im Vorjahr. Als Einmaleffekt erfolgen zudem
Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen.
Weiter wird das
voraussichtliche Jahresergebnis durch die Reduzierung von Aufwendungen
verbessert. Hierbei sind insbesondere Reduzierungen bei den
Personalaufwendungen, zu nennen.
Mehrbelastungen durch aktuelle
Preissteigerungen sind insbesondere bei den Energieaufwendungen zu nennen,
sowie außerhalb des lfd. Ergebnisses bei der Entwicklung der Investitionen;
jedoch haben diese bislang nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der
Haushaltslage geführt.
Im Vorgriff auf den
Jahresabschluss 2022 sind nunmehr ebenfalls umfangreiche Aufwendungen zur
Bildung neuer Instandhaltungsrückstellungen ausgewiesen.
Die finanziellen Auswirkungen aus der Aufnahme und Unterbringung von
Schutzsuchenden des Krieges in der Ukraine auf das voraussichtliche
Jahresergebnis sind begrenzt, da den erheblichen Aufwendungen auch umfangreiche
Erstattungen durch Bund und Land gegenüberstehen.
Zusätzlich geht der Bericht auch auf die weiteren finanziellen
Auswirkungen des Hochwasserereignisses im Jahr 2021 ein.
Die weitere Ergebnisentwicklung und die
Entwicklung der wichtigsten Investitionsmaßnahmen des laufenden Jahres werden
im Bericht ausführlich erläutert.
Stadtverordneter
Lang fragt nach, wie die Verwaltung die mit Verordnung des Bundes
vorgeschriebenen Energieeinsparmaßnahmen im Stadtgebiet Wassenberg umsetzen
wird. Bürgermeister Maurer teilt mit, dass die laut Verordnung vorgeschriebenen
Energieeinsparmaßnahmen durch die Verwaltung entsprechend umgesetzt werden. Hierzu
zählen z. B. das zukünftige Unterlassen des Anstrahlens von Gebäuden oder eine
Temperaturbegrenzung innerhalb des Rathauses. Weitergehende Maßnahmen, wie
Temperaturabsenkung in Schulen, Abschaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen
u.a., sind, solange es die Verordnung ermöglicht, nicht geplant.
Zudem
fragt Stadtverordneter Lang nach, warum die Umsetzung des „DigitalPakts Schule“
nur langsam voranläuft bzw. die Förderbescheide noch nicht vorliegen.
Bürgermeister Maurer berichtet, dass die Verwaltung vor vier Tagen die
Zuwendungsbescheide für alle Grundschulen erhalten hat und er am heutigen Tag
bereits den ersten Auftrag erteilt hat. Gründe, warum die Bearbeitung bei der
Bezirksregierung Köln bis hierhin gedauert habe, seien vermutlich in einem
dortigen Sachbearbeiterwechsel begründet.