Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Im Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr der zweite Quartalsbericht für das Haushalts­jahr 2022 zum Stichtag 31.03.2022 vorgelegt.

 

Dieser Bericht dient gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der Auswirkungen der Pandemie auf den städtischen Haushalt.

Ebenfalls im Quartalsbericht enthalten ist nunmehr das Berichtswesen gem. § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunal­haushalts­rechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme).

 

Der Quartalsbericht soll zu diesem Zeitpunkt im Jahr einen Überblick über die voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2022 geben und eine Grundlage für die anstehenden Beratungen zur Haushaltplanung 2023 liefern.

 

Die Haushaltsplanung des Jahres 2022 weist einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 0,482 Mio. € aus. Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2022 erscheint trotz aller außerordentlichen Belastungen wieder eine deutliche Ergebnisverbesserung um rd. 1,606 Mio. € möglich. Das Haushaltsjahr 2022 würde somit einen Jahres­überschuss in Höhe von rd. 2,088 Mio. € ausweisen.

Enthalten sind hierbei außerordentliche Erträge in von rd. 1,920 Mio. €, die zum Ausgleich der Belastungen der COVID-19-Pandemie angesetzt werden. Ohne diese im NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW vorgesehene rein rechnerische Maßnahme würde das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit voraussichtlich nur einen geringfügigen Überschuss von rd. 0,168 Mio. € ausweisen.

 

Die wesentlichen Gründe für diese Ergebnisverbesserung liegen zunächst in einer verbesserten Ertrags­situation. Insbesondere bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergeben sich deutliche Verbesserungen im Vergleich zur Haushalts­planung. Gerade diese Positionen sind in ihrer Entwicklung aber auch durch die aktuellen Krisenlagen weiterhin risikobehaftet.

Zudem erfolgen auch wieder höhere Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken des Umlaufvermögens, jedoch in weit geringerem Umfang als im Vorjahr. Als Einmaleffekt erfolgen zudem Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen.

 

Weiter wird das voraussichtliche Jahresergebnis durch die Reduzierung von Aufwendungen verbessert. Hierbei sind insbesondere Reduzierungen bei den Personalaufwendungen, zu nennen.

 

 

Mehrbelastungen durch aktuelle Preissteigerungen sind insbesondere bei den Energie­aufwendungen zu nennen, sowie außerhalb des lfd. Ergebnisses bei der Entwicklung der Investitionen; jedoch haben diese bislang nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Haushaltslage geführt.

Im Vorgriff auf den Jahresabschluss 2022 sind nunmehr ebenfalls umfangreiche Aufwendungen zur Bildung neuer Instandhaltungsrückstellungen ausgewiesen.

 

Die finanziellen Auswirkungen aus der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden des Krieges in der Ukraine auf das voraussichtliche Jahresergebnis sind begrenzt, da den erheblichen Aufwendungen auch umfangreiche Erstattungen durch Bund und Land gegenüberstehen.

 

Zusätzlich geht der Bericht auch auf die weiteren finanziellen Auswirkungen des Hochwasser­ereignisses im Jahr 2021 ein.

 

Die weitere Ergebnisentwicklung und die Entwicklung der wichtigsten Investitions­maßnahmen des laufenden Jahres werden im Bericht ausführlich erläutert.

 

 

Stadtverordneter Lang fragt nach, wie die Verwaltung die mit Verordnung des Bundes vorgeschriebenen Energieeinsparmaßnahmen im Stadtgebiet Wassenberg umsetzen wird. Bürgermeister Maurer teilt mit, dass die laut Verordnung vorgeschriebenen Energieeinsparmaßnahmen durch die Verwaltung entsprechend umgesetzt werden. Hierzu zählen z. B. das zukünftige Unterlassen des Anstrahlens von Gebäuden oder eine Temperaturbegrenzung innerhalb des Rathauses. Weitergehende Maßnahmen, wie Temperaturabsenkung in Schulen, Abschaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen u.a., sind, solange es die Verordnung ermöglicht, nicht geplant.

Zudem fragt Stadtverordneter Lang nach, warum die Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ nur langsam voranläuft bzw. die Förderbescheide noch nicht vorliegen. Bürgermeister Maurer berichtet, dass die Verwaltung vor vier Tagen die Zuwendungsbescheide für alle Grundschulen erhalten hat und er am heutigen Tag bereits den ersten Auftrag erteilt hat. Gründe, warum die Bearbeitung bei der Bezirksregierung Köln bis hierhin gedauert habe, seien vermutlich in einem dortigen Sachbearbeiterwechsel begründet.