Sitzung: 15.09.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: BV/FB5/054/2022
Der Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur
Kenntnis:
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW
Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg,
kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten
aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist
nach aktuellem Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu
15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält
57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden
prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95
%
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen
Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der
Liquidation einer Tochtergesellschaft der NEW AG.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu
entsprechender Beschlüsse der Räte, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgt.
Die NEW b_gas Eicken GmbH ist eine
100%ige, nicht organschaftlich verbundene Tochtergesellschaft der NEW AG. Sie
hat im Februar 2021 ihr Sachanlagevermögen (Biogasanlage und
Block-Heizkraftwerk) und ihre Vorräte veräußert, ist seitdem ohne Geschäftsbetrieb
und soll deswegen nunmehr liquidiert werden. In ihrer Handelsbilanz zum
31.12.2020 hat sie im Hinblick auf den realisierten Veräußerungspreis aus dem
Verkauf des Sachanlagevermögens und der Vorräte ihr Betriebsvermögen
außerplanmäßig abgeschrieben.
Zum 31.12.2021 verfügt die NEW b_gas
Eicken GmbH über ein nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
ca. 2,7 Mio. € und Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der NEW AG in Höhe von
ca. 2,7 Mio. €. In der Bilanz der NEW AG sind die Darlehensforderungen zu 100 %
wertberichtigt.
Da ein neuer
Geschäftsbetrieb nicht in Betracht kommt, wird aus steuerlicher Sicht die
Liquidation der NEW b_gas Eicken GmbH ohne ausdrücklichen Forderungsverzicht
empfohlen. Die Liquidation hat im Vergleich zur Verschmelzung weder auf Ebene
der NEW AG noch auf Ebene der NEW b_gas Eicken nachteilige steuerliche Folgen.
Gemäß
§ 108
Abs. 6 lit b GO NRW bedarf es
hierzu der vorherigen Zustimmung des
Stadtrates. Die Entscheidung des Stadtrates steht unter dem Vorbehalt, dass das
Anzeigeverfahren gemäß § 115
Abs. 1 GO NRW bei der
Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Beschluss: (einstimmig)
Der Liquidation der
NEW b_gas Eicken GmbH wird zugestimmt.