Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Einleitend berichtet die Verwaltung über den Stand der Umsetzung des Maßnahmenteils I wie folgt:

 

1.    Der Umbau der Kreuzung Rurtalstraße/L117 mit Einrichtung einer eigenen Linksabbiegespur durch eine Verkleinerung der Verkehrsinsel und Umbau der vorhandenen Lichtsignalanlage ist abgeschlossen.

 

2.    Auf der unteren Graf-Gerhard-Str. wurde der einzelne Stellplatz vor der Busschleuse (aus Richtung Heinsberg kommend auf der rechten Seite) zwischenzeitlich entfernt und die Teilfläche in die Fahrbahn integriert, damit ein wartender Gelenkbus des ÖPNV den Verkehrsabfluss im Bereich des Kreisels Brühlstraße/Heinsberger Straße erleichtert.

 

3.    Für eine mindestens sechsmonatige Testphase wird die Haupterschließungsstraße „Forster Weg“ ab 22.08.2022 als unechte Einbahnstraße ausgewiesen. Diese Testphase wird gleichzeitig wissenschaftlich begleitet, um die sich aus dieser Maßnahme ergebenden veränderten Verkehrsströme (z. B. Auswirkungen auf den Patersgraben und die untere Graf-Gerhard-Str.) bewerten zu können.

Sollte sich diese Maßnahme nach Ablauf der Testphase als ungeeignet erweisen, wird gem. dem Beschluss des Rates vom 07.04.2022 eine gleichlange Testphase mit einer Ausweisung der Straße „An der Haag“ als unechte Einbahnstraße und einer gleichzeitigen Schließung der rückwärtigen Zufahrt des Rathausgrundstücks mittels versenkbarer Poller (erforderlich für Feuerwehreinsätze) vorgenommen und auch diese Testphase wissenschaftlich begleitet.

Bis zu einer abschließenden Bewertung dieser Varianten bleibt die im Konzept enthaltene Variante mit einer „zwangsweisen“ Führung des Verkehrs auf der unteren Burgstraße Richtung Rurtalstraße ausgesetzt.

 

4.    Der Bau des „Mini-Kreisverkehrs“ mit Anrampungen an den Fußgängerüberwegen im Bereich der abknickenden Vorfahrt Roermonder Straße/Rurtalstraße steht noch aus. Diese Teilmaßnahme ist Bestandteil des Ausbaues der Bahnhofstraße. Dem Bauausschuss wird das noch zu beschließende Bauprogramm mit entsprechenden Baukostenschätzungen nach Durchführung der noch ausstehenden Grundstückseigentümerinformationsveranstaltung vorgelegt.

 

5.    Eine Änderung der Vorwegweiser auf der B 221 (aus Richtung Heinsberg kommend) und auf der L 117 dahingehend, dass diese den Hinweis auf die Streckenführung Richtung Wegberg und Erkelenz über die B 221 erhalten sollen (der auf den Vorwegweisern enthaltene Hinweis Kleve ist aus Sicht der Verwaltung völlig unzureichend) lehnt das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg ebenso ab wie die Forderung, auf der Heinsberger Straße nach dem Kreuzungsbereich L 117/Heinsberger Straße wiederholend nochmals das Verkehrszeichen 253 „Lkw-Durchfahrtsverbot“ errichten zu dürfen, damit die Lkw-Durchfahrten auf der Heinsberger Straße und nachfolgend der Graf-Gerhard-Str. auf bloße Anliegerverkehre beschränkt werden.

 

6.    Die punktuell notwendige Verbreiterung des vorhandenen Waldweges (ab Bahntrassenweg bis Einmündung Unter den Eichen/Im Junkerbruch) zur Gewährleistung einer durchgängigen Radwegeverbindung Pontorsonplatz/Naturparktor und Innenstadt mit dem Ortsteil Birgelen über die verkehrsarmen Straßen „Unter den Eichen“ und „Im Junkerbruch“ wird bis Ende 2022 ausgeführt.

 

 

Ausgehend von dem Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 20.01.2022 beinhaltet diese Beschlussvorlage nunmehr den Maßnahmenteil II des „Verkehrskonzeptes Innenstadt der Stadt Wassenberg“.

 

Zu den im Beschlussvorschlag aufgeführten Maßnahmen erfolgen nachstehend noch die ergänzenden Erläuterungen:

 

 

Klosterstraße – An der Windmühle – Kurze Straße

1.       Ergebnisse der Verkehrserhebungen

 

a.       Die absoluten Verkehrsmengen in der Relation Klosterstraße bis Kurze Straße sind unkritisch. Es bilden sich jedoch teilweise Fahrzeugpulks, die ein höheres Verkehrsaufkommen suggerieren.

b.       Die durchschnittliche Geschwindigkeit ist zwar nur leicht überhöht, jedoch gibt es nicht seltene Einzelfälle mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Insbesondere der Geschwindigkeitsunterschied von einzeln fahrenden Fahrzeugen birg hier Gefahren. Engstellen bewirken bei schwachem Fahrzeugaufkommen eher Beschleunigungen als Geschwindigkeitsdämpfungen. 

 

Fazit und Maßnahmen: Unter dem Respekt, dass politisch ein Durchfahrtsverbot für die Klosterstraße nicht erwünscht ist, wird vorgeschlagen, das Geschwindigkeitsniveau an 3 Stellen durch Maßnahmen zu reduzieren.

Neben Einengungen und Vorfahrtregelungen sind vor allem Aufhöhungen in Asphaltbauweise zur Geschwindigkeitsdämpfung geeignet. An drei Stellen

o   Einengung im Bereich der Ortseinfahrt Ost nach Wassenberg Mitte

o   Bereich des Dreiecksplatzes An der Windmühle

o   Bereich Einmündung Berliner Allee

sollen Fahrbahnaufhöhungen mit Rampen erfolgen. An diesen Stellen soll rechts vor links gelten und die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden.

Im Bereich An der Windmühle sind Gehwege und Fahrbahnquerungen neu zu ordnen.

 

Der Radverkehr kann in dem Abschnitt Ortsausgang Myhl bis Berliner Straße den parallelen Fußweg mitnutzen (Radfahrer frei, kein Benutzungszwang).

 

2.       Ausbau Kurze Straße

Der Ausbau Kurze Straße soll wie bereits politisch vorgestellt erfolgen. Ergänzend wird eine Ausweisung als Fahrradstraße vorgeschlagen. Der geplante Ausbau unterstützt die damit verbundene Vorfahrtsregelung. In der zusätzlich eingeplanten Aufhöhung des Einmündungsbereichs Berliner Allee erfolgt eine Verziehung der Radverkehrsführung auf die Nebenanlage. Die Verziehung wird in rot mit weißer Blockmarkierung verdeutlicht.

 

3.       Markierung und Neuordnung Klosterstraße

Analog zur Kurze Straße soll auch die Klosterstraße (im Stadtteil Myhl) als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Auch hier wird mit der Ausweisung die vorhandene Vorfahrtsregelung (Hochfeldstraße) beibehalten. Die vorhandene Fahrbahnaufhöhung entspricht ebenfalls den Anforderungen. Am Ortsausgang Myhl erfolgt eine Verziehung der Radverkehrsführung auf die Nebenanlage. Die Verziehung wird auch hier in rot mit weißer Blockmarkierung verdeutlicht. Zusätzlich werden hier zwei Rampen vorgeschlagen.

    

 

Radwegeführung Brühlstraße / Jülicher Straße

Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts / Führung des Radverkehrs

 

Die derzeit ca. 7,0 m breite Fahrbahn der Brühlstraße wird neu aufgeteilt. In Richtung Stadtmitte wird ein 1,5 m breiter Schutzstreifen markiert. Auf eine Mittelmarkierung für die verbleibende 5,5 m breite Fahrbahn wird verzichtet. Der aus Richtung Stadtmitte kommende Radverkehr wird auf dem vorhandenen 2,5m breiten bituminös befestigten Streifen auf der Nebenanlage geführt.

 

Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts / Führung des Radverkehrs

              

Die Kreuzung Brühlstraße, Weiler Straße, Jülicher Straße, Ackerstraße wird aufgehöht. Die bestehende Vorfahrtsregelung wird beibehalten.

 

 

Radwegeführung Weilerstraße

Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts / Führung des Radverkehrs

 

Die Fahrbahnbreite der Weilerstraße wird zugunsten der Anlage eines gemeinsamen Geh-Radweges auf der Südseite um 0,50 cm auf 6,50 m verschmälert. Dazu ist die südliche Rinnen- und Bordanlage neu zu erstellen. Der Geh-Radweg erhält eine Breite von ca. 3,5 m. In den Zufahrten wird der Radweg rot eingefärbt und mit Signets versehen. Es wird vorgeschlagen auf die östliche Ausfahrt von EDEKA zu verzichten. Die Zufahrten können weiterhin von der Weilerstraße und Jülicher Straße aus erfolgen, die Ausfahrt erfolgt nur zur Jülicher Straße.

Im Eckausrundungsbereich der Weiler Straße zur L117 soll die Nebenanlage im Bereich des Schaltschrankes erweitert werden. Es sollte geprüft werden, ob der dort vorhandene Schaltschrank ggf. versetzt werden kann.           

 

      

Ausführungen zu planfreien Querungen der L117 für FG und RF im Bereich Weilerstraße

1.       Prüfung der Notwendigkeit einer zusätzlichen planfreien Querung der L117

 

a.       Zurzeit konfliktfreie, LSA-gesicherte, weitestgehend barrierefreie Querung der Hauptrichtungen L117 und Weiler Straße für Radfahrer und Fußgänger

b.       Weitere lichtsignalgesicherte Querungen sind am Knoten L117 / Heinsberger Straße und L117 / Grüner Weg vorhanden

c.       Querung der freilaufenden Rechtsabbiegespuren augenscheinlich unproblematisch.

d.       Wartezeiten durch vorgegebene Umlaufzeiten im Mittel ca. 40 sec., im ungünstigsten Fall ca. 80 sec. Diese Wartezeiten sind zumutbar. Die Grünzeiten sind ausreichend lang.

e.       Unauffällige Unfallsituation

 

Aus verkehrlicher und sicherheitstechnischer Sicht besteht keine Notwendigkeit, eine zusätzliche planfreie Querung zu schaffen.

 

Darüber hinaus bietet die Lichtsignaltechnik noch Anpassungs- und Erweiterungs-möglichkeiten hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Absicherung bei ggf. steigendem Bedarf (zum Beispiel bei höherem Aufkommen von FG und RF bei Veranstaltungen).

 

2.       Technische Prüfung Machbarkeit einer Brückenlösung (Lageplan, Quer- und Längsschnitt), Anlage 5

a.       Breite der Wegeanlage: 3,50 m

b.       Höhendifferenz L117–Brückenbelag: 4,5m Lichtraum + 0,80 m Konstruktion = 5,30 m

c.       Rampenlängen: unter Berücksichtigung Bedingungen der Barrierefreiheit ca. 100 m

d.       Querschnittsbreite am Dammfuß vor dem Widerlager: ca. 22,50 m

 

Der skizzenhafte Entwurf im Lageplan mit diesen Rahmenbedingungen zeigt:

-          Auf der Nordseite wird für die Wegeführung und Rampe eine Fläche von ca. 2.300 qm benötigt.

-          Die Brückenlänge beträgt min. ca. 19,0 m bei nahezu rechtwinkliger Querung der L117.

-          Das Brückenbauwerk muss auch den Radweg überspannen, da ansonsten der vorhandene Radweg unterbrochen würde.

-          Die Rampe auf der Südseite muss ebenfalls ca. 100 m lang sein. Daher ist zur Abwicklung mindestens eine Kehre erforderlich. Trotz eng geführter Trasse mit beidseitigen Stützwandkonstruktionen greift die Lage der Rampe weit in das neue Sportgelände ein. Entlang der L117 müssen 6 Alleebäume weichen.

-          Neben dem eigentlichen Brückenbauwerk mit Widerlagern und Bauwerksflügeln werden noch ca. 200 m Stützwandkonstruktionen (bis zu 5,3 m Höhe) und ca. 420 m Geländer (1,20 m hoch) erforderlich.

-          Eine schrägere Brückenlage würde das Problem mit der fehlenden Rampenlänge noch zusätzlich verschärfen.

-          Die vorhandenen Radwege müssen im Bereich der unteren Rampe teilweise verlegt und angepasst werden.

-          Die neuen Wegebeziehungen führen insbesondere wegen der langen Rampen zu erheblichen Umwegen / Mehrweglängen. Daher ist zweifelhaft, ob sie überhaupt angenommen würden.

3.       Technische Prüfung Machbarkeit einer Tunnellösung (Lageplan, Quer- und Längsschnitt), Anlage 6

a.       Breite der Wegeanlage: 3,50 m

b.       Höhendifferenz L117 – FOK Tunnel: 3,0m Lichtraum + 1,50 m Konstruktion = 4,50 m

c.       Rampenlängen: unter Berücksichtigung Bedingungen der Barrierefreiheit ca. 85 m

d.       Querschnittsbreite am Einschnittbreite vor dem Widerlager: ca. 19,0 m

 

Der skizzenhafte Entwurf im Lageplan mit diesen Rahmenbedingungen zeigt:

-          Auf der Nordseite wird für die Rampe eine Fläche von ca. 2.490 qm benötigt. Die im Vergleich größere Flächeninanspruchnahme resultiert aus einer notwendigen Nordwest-verschiebung des Tunnels gegenüber der Brücke, um die erforderlichen Rampenlänge auf der Südseite bis zum Knotenpunkt Weilerstraße zu erreichen. 

-          Die Tunnellänge unter der L117 beträgt min. ca. 13,0 m bei nahezu rechtwinkliger Querung der L117.

-          Damit der Anschluss an den Radweg der L117 erfolgen kann, muss dieser auf einer Länge von ca. 170 m abgesenkt werden. Die Zusammenführung der Wege (Tunnelstrecke und Radweg längs der L117) erfolgt auf der -1-Ebene.

-          Die Absenkung des Radweges auf der Südseite erfordert ein Trogbauwerk auf 170 m Länge. Die Wandhöhen des Troges zur Sportanlage sind dem vorhandenen Damm anzupassen und erreichen im Bereich des Tunneleingangs Süd Höhen von 6,0 m und mehr. Entlang der Fahrbahn der L117 müssen im Trog- und Tunnelbereich Anprallschutzmaßnahmen (z.B. Gleitschutzwände) vorgesehen werden. Darüber hinaus muss umlaufend ein Geländer mit 0,90 m – 1,20 m Höhe als Absturzsicherung montiert werden. Auch die Tunnelvariante greift zum Teil erheblich in das neue Sportgelände ein. Entlang der L117 müssen min. 10 Alleebäume weichen.

-          Eine schräge Kreuzung (Tunnel – L117) ist wegen der Rampenführung auszuschließen.

-          Auch bei der Tunnelvariante bedeuten die neuen Wegebeziehungen zum Teil Umwegen / Mehrwegelängen.

 

Fazit:

Beide Lösungen – Brücke oder Tunnel - setzen gewaltige und kostspielige Konstruktionen voraus. Sie bedeuten auf der Nordseite einen umfangreichen Flächenverbrauch, auf der Südseite das grundsätzliche Problem der Unterbringung der erforderlichen Rampenlängen.

 

Die Brückenlösung bedeutet unzumutbare Eingriffe in vorhandene Infrastrukturen und teilweise kontraproduktive Umweglängen.

 

Die Tunnellösung erfordert neben den deutlichen Eingriffen in die Sportanlage und die Allee der L117 massive Anprallschutzanlagen im Trogbereich entlang der Landesstraße. Auch hier werden Umweglängen provoziert.

 

Beide Lösungen scheiden aus technischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Sicht aus; weitere Ausführungen zu einem ohnehin nicht erzielbaren Grunderwerb, einer nicht möglichen Verkleinerung der Sportstätte und dem Eingriff in die Straßenbaulast eines überörtlichen Straßenbaulastträgers erübrigen sich an dieser Stelle.

Beide Varianten sind aus Verkehrssicherheitsüberlegungen weder erforderlich noch sinnvoll. 

 

In der Sitzung wird der Verkehrsplaner, Herr Dipl.-Ing. Mesenholl, zu den Einzelmaßnahmen des Maßnahmenteils II im Rahmen einer Präsentation die Beschlussvorschläge erläutern.

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat beschließt auf der Grundlage der Beratungen in den Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses am 20.01.2022 und 17.03.2022 und unter Berücksichtigung der Präsentation in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses am 24.08.2022 sowie den Erläuterungen in dieser Vorlage:

 

 

1.         Maßnahmenteil II (Umsetzungsmaßnahme)

 

1.1   Auf eine Schließung der Klosterstraße wird verzichtet. Analog zu nachfolgender Ziffer 1.2 soll auch die Klosterstraße (Teilstück innerhalb des Stadtteils Myhl) als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Mit dieser Ausweisung wird die vorhandene Vorfahrtsregelung im Bereich der Hochfeldstraße beibehalten. Die vorhandene Fahrbahnaufhöhung entspricht ebenfalls den Anforderungen. Am Ortsausgang Myhl erfolgt eine Verziehung der Radverkehrsführung auf die Nebenanlage. Die Verziehung wird auch hier in rot mit weißer Blockmarkierung verdeutlicht. Zusätzlich werden zwei Rampen eingebaut.

 

         Im weiteren Bereich der Klosterstraße sollen zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus an drei Stellen bauliche Maßnahmen erfolgen, und zwar konkret

 

·      Einengung im Bereich der Ortseinfahrt Ost nach Wassenberg-Mitte,

·      Bereich des Dreieckplatzes „An der Windmühle“,

·      Bereich Einmündung Berliner Allee

 

sollen Fahrbahnaufhöhungen mit Rampen erfolgen. An diesen Stellen soll rechts vor links gelten und die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden; zusätzlich sind im Bereich „An der Windmühle“ Gehwege und Fahrbahnquerungen neu zu ordnen.

Der Radverkehr kann in dem Abschnitt Ortsausgang Myhl bis Berliner Allee den parallelen Fußweg mitnutzen (Radfahrer frei, kein Benutzungszwang).

 

1.2   Die Planung zum Ausbau der „Kurze Straße“ wird zur Kenntnis genommen; der Beschluss zum Bauprogramm dieser Straßenausbaumaßnahme erfolgt in der Bauausschusssitzung, die der noch ausstehenden Grundstückseigentümerinformationsveranstaltung folgt.

 

1.3   Die derzeit ca. 7,0 m breite Fahrbahn der Brühlstraße wird neu aufgeteilt. In Richtung Stadtmitte wird ein 1,5 m breiter Schutzstreifen markiert. Auf eine Mittelmarkierung für die verbleibende 5,5 m breite Fahrbahn wird verzichtet. Der aus Richtung Stadtmitte kommende Radverkehr wird auf dem vorhandenen 2,5 m breiten bituminös vorhandenen Belag auf der Nebenanlage geführt.

         Der Kreuzungsbereich Brühlstraße, Weilerstraße, Jülicher Straße, Ackerstraße wird erhöht und die bestehende Vorfahrtsregelung beibehalten.

 

1.4 Zu einer Radwegeführung Weilerstraße (im Bereich des Stadtteils Wassenberg) wird die Fahrbahnbreite der Weilerstraße zugunsten der Anlage eines gemeinsamen Geh-/Radweges auf der Südseite um 0,50 cm auf 6,50 m verschmälert. Dazu wird die südliche Rinnen- und Bordsteinanlage neu erstellt. Der Geh-/Radweg erhält eine Breite von ca. 3,50 m. In den Zufahrten wird der Radweg rot eingefärbt und mit Signets versehen. Auf dem Verhandlungsweg soll zudem erreicht werden, dass der Edeka-Markt auf die östliche Zufahrt verzichtet, da Zufahrten weiterhin von der Weilerstraße und von der Jülicher Straße aus erfolgen können und die Ausfahrt für den östlichen Bereich nur zur Jülicher Straße erfolgen soll.

         Im Eckausrundungsbereich der Weilerstraße zur L 117 soll die Nebenanlage im Bereich des dortigen Schaltschrankes erweitert werden, u. U. durch Versetzung des vorhandenen Schaltschrankes.

 

 

         Nachrichtlich:

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         1.     Die Umgestaltung der Erkelenzer Straße, Teilstück zwischen Kirchstraße und der Einmündungen der Straße „Am Heidehof“ inkl. einer Machbarkeitsstudie für die Radverkehrsführung in der Bergstraße sind Bestandteil des Maßnahmenteils III des Verkehrskonzeptes. Unter Berücksichtigung der notwendigen Bearbeitungsschritte geht die Verwaltung von einer Beratung im Frühjahr 2023 aus.

 

         Weiterer Bestandteil des Maßnahmenteils III ist der ÖPNV/Stadtbus. Nach Vorlage der Ergebnisse der notwendigen Abstimmungen mit dem Aufgabenträger bzw. nach Vorlage konkreter Planungen der zuständigen, öffentlichen Aufgabenträger erfolgt die Berichterstattung im Fachausschuss. U. U. erfolgt zu diesem Zeitpunkt auch bereits die Beteiligung zur Fortschreibung des Nachverkehrsplanes des Kreises Heinsberg.

 

 

         2.      Zur Anbindung des Stadtgebietes Wassenberg an ein Konzept für Rad-Vorrangrouten und Schnellwege im „Rheinischen Revier“ werden im Rahmen des Maßnahmenteils IV rechtzeitig Vorschläge für Linienführungen durch das Stadtgebiet Wassenberg erarbeitet und zu gegebener Zeit dem Fachausschuss vorgelegt.