Sitzung: 15.09.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: BV/FB5/002/2022/2
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Einleitend berichtet
die Verwaltung über den Stand der Umsetzung des Maßnahmenteils I wie folgt:
1. Der Umbau der Kreuzung Rurtalstraße/L117 mit
Einrichtung einer eigenen Linksabbiegespur durch eine Verkleinerung der
Verkehrsinsel und Umbau der vorhandenen Lichtsignalanlage ist abgeschlossen.
2. Auf der unteren Graf-Gerhard-Str. wurde der
einzelne Stellplatz vor der Busschleuse (aus Richtung Heinsberg kommend auf der
rechten Seite) zwischenzeitlich entfernt und die Teilfläche in die Fahrbahn
integriert, damit ein wartender Gelenkbus des ÖPNV den Verkehrsabfluss im
Bereich des Kreisels Brühlstraße/Heinsberger Straße erleichtert.
3. Für eine mindestens sechsmonatige Testphase
wird die Haupterschließungsstraße „Forster Weg“ ab 22.08.2022 als unechte
Einbahnstraße ausgewiesen. Diese Testphase wird gleichzeitig wissenschaftlich
begleitet, um die sich aus dieser Maßnahme ergebenden veränderten
Verkehrsströme (z. B. Auswirkungen auf den Patersgraben und die untere
Graf-Gerhard-Str.) bewerten zu können.
Sollte sich diese Maßnahme nach Ablauf der Testphase als ungeeignet
erweisen, wird gem. dem Beschluss des Rates vom 07.04.2022 eine gleichlange
Testphase mit einer Ausweisung der Straße „An der Haag“ als unechte
Einbahnstraße und einer gleichzeitigen Schließung der rückwärtigen Zufahrt des
Rathausgrundstücks mittels versenkbarer Poller (erforderlich für Feuerwehreinsätze)
vorgenommen und auch diese Testphase wissenschaftlich begleitet.
Bis zu einer abschließenden Bewertung dieser Varianten bleibt die im
Konzept enthaltene Variante mit einer „zwangsweisen“ Führung des Verkehrs auf
der unteren Burgstraße Richtung Rurtalstraße ausgesetzt.
4. Der Bau des „Mini-Kreisverkehrs“ mit
Anrampungen an den Fußgängerüberwegen im Bereich der abknickenden Vorfahrt
Roermonder Straße/Rurtalstraße steht noch aus. Diese Teilmaßnahme ist
Bestandteil des Ausbaues der Bahnhofstraße. Dem Bauausschuss wird das noch zu
beschließende Bauprogramm mit entsprechenden Baukostenschätzungen nach
Durchführung der noch ausstehenden
Grundstückseigentümerinformationsveranstaltung vorgelegt.
5. Eine Änderung der Vorwegweiser auf der B 221
(aus Richtung Heinsberg kommend) und auf der L 117 dahingehend, dass diese den
Hinweis auf die Streckenführung Richtung Wegberg und Erkelenz über die B 221
erhalten sollen (der auf den Vorwegweisern enthaltene Hinweis Kleve ist aus
Sicht der Verwaltung völlig unzureichend) lehnt das Straßenverkehrsamt des
Kreises Heinsberg ebenso ab wie die Forderung, auf der Heinsberger Straße nach
dem Kreuzungsbereich L 117/Heinsberger Straße wiederholend nochmals das
Verkehrszeichen 253 „Lkw-Durchfahrtsverbot“ errichten zu dürfen, damit die
Lkw-Durchfahrten auf der Heinsberger Straße und nachfolgend der
Graf-Gerhard-Str. auf bloße Anliegerverkehre beschränkt werden.
6. Die punktuell notwendige Verbreiterung des
vorhandenen Waldweges (ab Bahntrassenweg bis Einmündung Unter den Eichen/Im
Junkerbruch) zur Gewährleistung einer durchgängigen Radwegeverbindung
Pontorsonplatz/Naturparktor und Innenstadt mit dem Ortsteil Birgelen über die
verkehrsarmen Straßen „Unter den Eichen“ und „Im Junkerbruch“ wird bis Ende
2022 ausgeführt.
Ausgehend von dem Beschluss
des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 20.01.2022 beinhaltet diese
Beschlussvorlage nunmehr den Maßnahmenteil
II des „Verkehrskonzeptes Innenstadt der Stadt Wassenberg“.
Zu den im
Beschlussvorschlag aufgeführten Maßnahmen erfolgen nachstehend noch die
ergänzenden Erläuterungen:
Klosterstraße – An der Windmühle –
Kurze Straße
1.
Ergebnisse
der Verkehrserhebungen
a.
Die
absoluten Verkehrsmengen in der Relation Klosterstraße bis Kurze Straße sind
unkritisch. Es bilden sich jedoch teilweise Fahrzeugpulks, die ein höheres
Verkehrsaufkommen suggerieren.
b.
Die
durchschnittliche Geschwindigkeit ist zwar nur leicht überhöht, jedoch gibt es
nicht seltene Einzelfälle mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Insbesondere
der Geschwindigkeitsunterschied von einzeln fahrenden Fahrzeugen birg hier
Gefahren. Engstellen bewirken bei schwachem Fahrzeugaufkommen eher
Beschleunigungen als Geschwindigkeitsdämpfungen.
Fazit und Maßnahmen: Unter dem Respekt, dass politisch ein
Durchfahrtsverbot für die Klosterstraße nicht erwünscht ist, wird
vorgeschlagen, das Geschwindigkeitsniveau an 3 Stellen durch Maßnahmen zu
reduzieren.
Neben Einengungen und
Vorfahrtregelungen sind vor allem Aufhöhungen in Asphaltbauweise zur
Geschwindigkeitsdämpfung geeignet. An drei Stellen
o
Einengung
im Bereich der Ortseinfahrt Ost nach Wassenberg Mitte
o
Bereich
des Dreiecksplatzes An der Windmühle
o
Bereich
Einmündung Berliner Allee
sollen Fahrbahnaufhöhungen mit
Rampen erfolgen. An diesen Stellen soll rechts vor links gelten und die Geschwindigkeit
auf 30 km/h begrenzt werden.
Im Bereich An der Windmühle sind
Gehwege und Fahrbahnquerungen neu zu ordnen.
Der Radverkehr kann in dem
Abschnitt Ortsausgang Myhl bis Berliner Straße den parallelen Fußweg mitnutzen
(Radfahrer frei, kein Benutzungszwang).
2.
Ausbau
Kurze Straße
Der Ausbau Kurze Straße soll wie
bereits politisch vorgestellt erfolgen. Ergänzend wird eine Ausweisung als
Fahrradstraße vorgeschlagen. Der geplante Ausbau unterstützt die damit
verbundene Vorfahrtsregelung. In der zusätzlich eingeplanten Aufhöhung des
Einmündungsbereichs Berliner Allee erfolgt eine Verziehung der
Radverkehrsführung auf die Nebenanlage. Die Verziehung wird in rot mit weißer
Blockmarkierung verdeutlicht.
3.
Markierung
und Neuordnung Klosterstraße
Analog zur Kurze Straße soll auch
die Klosterstraße (im Stadtteil Myhl) als Fahrradstraße ausgewiesen werden.
Auch hier wird mit der Ausweisung die vorhandene Vorfahrtsregelung
(Hochfeldstraße) beibehalten. Die vorhandene Fahrbahnaufhöhung entspricht
ebenfalls den Anforderungen. Am Ortsausgang Myhl erfolgt eine Verziehung der
Radverkehrsführung auf die Nebenanlage. Die Verziehung wird auch hier in rot
mit weißer Blockmarkierung verdeutlicht. Zusätzlich werden hier zwei Rampen
vorgeschlagen.
Radwegeführung Brühlstraße / Jülicher
Straße
Neuaufteilung
des Fahrbahnquerschnitts / Führung des Radverkehrs
Die derzeit ca. 7,0 m breite Fahrbahn der Brühlstraße wird neu
aufgeteilt. In Richtung Stadtmitte wird ein 1,5 m breiter Schutzstreifen
markiert. Auf eine Mittelmarkierung für die verbleibende 5,5 m breite Fahrbahn
wird verzichtet. Der aus Richtung Stadtmitte kommende Radverkehr wird auf dem
vorhandenen 2,5m breiten bituminös befestigten Streifen auf der Nebenanlage
geführt.
Neuaufteilung
des Fahrbahnquerschnitts / Führung des Radverkehrs
Die Kreuzung Brühlstraße, Weiler Straße, Jülicher Straße, Ackerstraße
wird aufgehöht. Die bestehende Vorfahrtsregelung wird beibehalten.
Radwegeführung Weilerstraße
Neuaufteilung
des Fahrbahnquerschnitts / Führung des Radverkehrs
Die Fahrbahnbreite der Weilerstraße wird zugunsten der Anlage eines
gemeinsamen Geh-Radweges auf der Südseite um 0,50 cm auf 6,50 m verschmälert.
Dazu ist die südliche Rinnen- und Bordanlage neu zu erstellen. Der Geh-Radweg
erhält eine Breite von ca. 3,5 m. In den Zufahrten wird der Radweg rot
eingefärbt und mit Signets versehen. Es wird vorgeschlagen auf die östliche
Ausfahrt von EDEKA zu verzichten. Die Zufahrten können weiterhin von der
Weilerstraße und Jülicher Straße aus erfolgen, die Ausfahrt erfolgt nur zur
Jülicher Straße.
Im Eckausrundungsbereich der Weiler Straße zur L117 soll die
Nebenanlage im Bereich des Schaltschrankes erweitert werden. Es sollte geprüft
werden, ob der dort vorhandene Schaltschrank ggf. versetzt werden kann.
Ausführungen zu planfreien Querungen
der L117 für FG und RF im Bereich Weilerstraße
1.
Prüfung
der Notwendigkeit einer zusätzlichen planfreien Querung der L117
a.
Zurzeit
konfliktfreie, LSA-gesicherte, weitestgehend barrierefreie Querung der
Hauptrichtungen L117 und Weiler Straße für Radfahrer und Fußgänger
b.
Weitere
lichtsignalgesicherte Querungen sind am Knoten L117 / Heinsberger Straße und
L117 / Grüner Weg vorhanden
c.
Querung
der freilaufenden Rechtsabbiegespuren augenscheinlich unproblematisch.
d.
Wartezeiten
durch vorgegebene Umlaufzeiten im Mittel ca. 40 sec., im ungünstigsten Fall ca.
80 sec. Diese Wartezeiten sind zumutbar. Die Grünzeiten sind ausreichend lang.
e.
Unauffällige
Unfallsituation
Aus verkehrlicher und
sicherheitstechnischer Sicht besteht keine Notwendigkeit, eine zusätzliche
planfreie Querung zu schaffen.
Darüber
hinaus bietet die Lichtsignaltechnik noch Anpassungs- und
Erweiterungs-möglichkeiten hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Absicherung bei
ggf. steigendem Bedarf (zum Beispiel bei höherem Aufkommen von FG und RF bei
Veranstaltungen).
2.
Technische
Prüfung Machbarkeit einer Brückenlösung (Lageplan, Quer- und Längsschnitt),
Anlage 5
a.
Breite
der Wegeanlage: 3,50 m
b.
Höhendifferenz
L117–Brückenbelag: 4,5m Lichtraum + 0,80 m Konstruktion = 5,30 m
c.
Rampenlängen:
unter Berücksichtigung Bedingungen der Barrierefreiheit ca. 100 m
d.
Querschnittsbreite
am Dammfuß vor dem Widerlager: ca. 22,50 m
Der
skizzenhafte Entwurf im Lageplan mit diesen Rahmenbedingungen zeigt:
-
Auf der
Nordseite wird für die Wegeführung und Rampe eine Fläche von ca. 2.300 qm
benötigt.
-
Die
Brückenlänge beträgt min. ca. 19,0 m bei nahezu rechtwinkliger Querung der
L117.
-
Das
Brückenbauwerk muss auch den Radweg überspannen, da ansonsten der vorhandene
Radweg unterbrochen würde.
-
Die Rampe
auf der Südseite muss ebenfalls ca. 100 m lang sein. Daher ist zur Abwicklung
mindestens eine Kehre erforderlich. Trotz eng geführter Trasse mit beidseitigen
Stützwandkonstruktionen greift die Lage der Rampe weit in das neue Sportgelände
ein. Entlang der L117 müssen 6 Alleebäume weichen.
-
Neben dem
eigentlichen Brückenbauwerk mit Widerlagern und Bauwerksflügeln werden noch ca.
200 m Stützwandkonstruktionen (bis zu 5,3 m Höhe) und ca. 420 m Geländer (1,20
m hoch) erforderlich.
-
Eine
schrägere Brückenlage würde das Problem mit der fehlenden Rampenlänge noch
zusätzlich verschärfen.
-
Die
vorhandenen Radwege müssen im Bereich der unteren Rampe teilweise verlegt und
angepasst werden.
-
Die neuen
Wegebeziehungen führen insbesondere wegen der langen Rampen zu erheblichen
Umwegen / Mehrweglängen. Daher ist zweifelhaft, ob sie überhaupt angenommen
würden.
3.
Technische
Prüfung Machbarkeit einer Tunnellösung (Lageplan, Quer- und Längsschnitt),
Anlage 6
a.
Breite
der Wegeanlage: 3,50 m
b.
Höhendifferenz
L117 – FOK Tunnel: 3,0m Lichtraum + 1,50 m Konstruktion = 4,50 m
c.
Rampenlängen:
unter Berücksichtigung Bedingungen der Barrierefreiheit ca. 85 m
d.
Querschnittsbreite
am Einschnittbreite vor dem Widerlager: ca. 19,0 m
Der
skizzenhafte Entwurf im Lageplan mit diesen Rahmenbedingungen zeigt:
-
Auf der
Nordseite wird für die Rampe eine Fläche von ca. 2.490 qm benötigt. Die im
Vergleich größere Flächeninanspruchnahme resultiert aus einer notwendigen
Nordwest-verschiebung des Tunnels gegenüber der Brücke, um die erforderlichen
Rampenlänge auf der Südseite bis zum Knotenpunkt Weilerstraße zu
erreichen.
-
Die
Tunnellänge unter der L117 beträgt min. ca. 13,0 m bei nahezu rechtwinkliger
Querung der L117.
-
Damit der
Anschluss an den Radweg der L117 erfolgen kann, muss dieser auf einer Länge von
ca. 170 m abgesenkt werden. Die Zusammenführung der Wege (Tunnelstrecke und
Radweg längs der L117) erfolgt auf der -1-Ebene.
-
Die
Absenkung des Radweges auf der Südseite erfordert ein Trogbauwerk auf 170 m
Länge. Die Wandhöhen des Troges zur Sportanlage sind dem vorhandenen Damm
anzupassen und erreichen im Bereich des Tunneleingangs Süd Höhen von 6,0 m und
mehr. Entlang der Fahrbahn der L117 müssen im Trog- und Tunnelbereich
Anprallschutzmaßnahmen (z.B. Gleitschutzwände) vorgesehen werden. Darüber
hinaus muss umlaufend ein Geländer mit 0,90 m – 1,20 m Höhe als
Absturzsicherung montiert werden. Auch die Tunnelvariante greift zum Teil
erheblich in das neue Sportgelände ein. Entlang der L117 müssen min. 10
Alleebäume weichen.
-
Eine
schräge Kreuzung (Tunnel – L117) ist wegen der Rampenführung auszuschließen.
-
Auch bei
der Tunnelvariante bedeuten die neuen Wegebeziehungen zum Teil Umwegen /
Mehrwegelängen.
Fazit:
Beide Lösungen – Brücke oder Tunnel -
setzen gewaltige und kostspielige Konstruktionen voraus. Sie bedeuten auf der
Nordseite einen umfangreichen Flächenverbrauch, auf der Südseite das
grundsätzliche Problem der Unterbringung der erforderlichen Rampenlängen.
Die Brückenlösung bedeutet
unzumutbare Eingriffe in vorhandene Infrastrukturen und teilweise
kontraproduktive Umweglängen.
Die Tunnellösung erfordert neben den
deutlichen Eingriffen in die Sportanlage und die Allee der L117 massive
Anprallschutzanlagen im Trogbereich entlang der Landesstraße. Auch hier werden
Umweglängen provoziert.
Beide Lösungen scheiden aus
technischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Sicht aus; weitere Ausführungen
zu einem ohnehin nicht erzielbaren Grunderwerb, einer nicht möglichen
Verkleinerung der Sportstätte und dem Eingriff in die Straßenbaulast eines
überörtlichen Straßenbaulastträgers erübrigen sich an dieser Stelle.
Beide Varianten sind aus
Verkehrssicherheitsüberlegungen weder erforderlich noch sinnvoll.
In der Sitzung wird der Verkehrsplaner, Herr
Dipl.-Ing. Mesenholl, zu den Einzelmaßnahmen des Maßnahmenteils II im Rahmen einer
Präsentation die Beschlussvorschläge erläutern.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat beschließt auf der Grundlage der Beratungen in den Sitzungen
des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses am 20.01.2022 und 17.03.2022 und
unter Berücksichtigung der Präsentation in der Sitzung des Planungs-, Umwelt-
und Klimaausschusses am 24.08.2022 sowie den Erläuterungen in dieser Vorlage:
1. Maßnahmenteil
II (Umsetzungsmaßnahme)
1.1 Auf eine Schließung der Klosterstraße wird
verzichtet. Analog zu nachfolgender Ziffer 1.2 soll auch die Klosterstraße
(Teilstück innerhalb des Stadtteils Myhl) als Fahrradstraße ausgewiesen werden.
Mit dieser Ausweisung wird die vorhandene Vorfahrtsregelung im Bereich der
Hochfeldstraße beibehalten. Die vorhandene Fahrbahnaufhöhung entspricht
ebenfalls den Anforderungen. Am Ortsausgang Myhl erfolgt eine Verziehung der
Radverkehrsführung auf die Nebenanlage. Die Verziehung wird auch hier in rot
mit weißer Blockmarkierung verdeutlicht. Zusätzlich werden zwei Rampen
eingebaut.
Im weiteren Bereich der Klosterstraße
sollen zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus an drei Stellen bauliche
Maßnahmen erfolgen, und zwar konkret
·
Einengung
im Bereich der Ortseinfahrt Ost nach Wassenberg-Mitte,
·
Bereich
des Dreieckplatzes „An der Windmühle“,
·
Bereich
Einmündung Berliner Allee
sollen
Fahrbahnaufhöhungen mit Rampen erfolgen. An diesen Stellen soll rechts vor
links gelten und die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden; zusätzlich
sind im Bereich „An der Windmühle“ Gehwege und Fahrbahnquerungen neu zu ordnen.
Der Radverkehr kann in
dem Abschnitt Ortsausgang Myhl bis Berliner Allee den parallelen Fußweg
mitnutzen (Radfahrer frei, kein Benutzungszwang).
1.2 Die Planung zum Ausbau der „Kurze Straße“
wird zur Kenntnis genommen; der Beschluss zum Bauprogramm dieser
Straßenausbaumaßnahme erfolgt in der Bauausschusssitzung, die der noch
ausstehenden Grundstückseigentümerinformationsveranstaltung folgt.
1.3 Die derzeit ca. 7,0 m breite Fahrbahn der
Brühlstraße wird neu aufgeteilt. In Richtung Stadtmitte wird ein 1,5 m breiter
Schutzstreifen markiert. Auf eine Mittelmarkierung für die verbleibende 5,5 m
breite Fahrbahn wird verzichtet. Der aus Richtung Stadtmitte kommende
Radverkehr wird auf dem vorhandenen 2,5 m breiten bituminös vorhandenen Belag
auf der Nebenanlage geführt.
Der Kreuzungsbereich Brühlstraße,
Weilerstraße, Jülicher Straße, Ackerstraße wird erhöht und die bestehende
Vorfahrtsregelung beibehalten.
1.4 Zu
einer Radwegeführung Weilerstraße (im Bereich des Stadtteils Wassenberg) wird
die Fahrbahnbreite der Weilerstraße zugunsten der Anlage eines gemeinsamen
Geh-/Radweges auf der Südseite um 0,50 cm auf 6,50 m verschmälert. Dazu wird
die südliche Rinnen- und Bordsteinanlage neu erstellt. Der Geh-/Radweg erhält
eine Breite von ca. 3,50 m. In den Zufahrten wird der Radweg rot eingefärbt und
mit Signets versehen. Auf dem Verhandlungsweg soll zudem erreicht werden, dass
der Edeka-Markt auf die östliche Zufahrt verzichtet, da Zufahrten weiterhin von
der Weilerstraße und von der Jülicher Straße aus erfolgen können und die
Ausfahrt für den östlichen Bereich nur zur Jülicher Straße erfolgen soll.
Im Eckausrundungsbereich der
Weilerstraße zur L 117 soll die Nebenanlage im Bereich des dortigen
Schaltschrankes erweitert werden, u. U. durch Versetzung des vorhandenen
Schaltschrankes.
Nachrichtlich:
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1. Die
Umgestaltung der Erkelenzer Straße, Teilstück zwischen Kirchstraße und der Einmündungen
der Straße „Am Heidehof“ inkl. einer Machbarkeitsstudie für die
Radverkehrsführung in der Bergstraße sind Bestandteil des Maßnahmenteils III
des Verkehrskonzeptes. Unter Berücksichtigung der notwendigen
Bearbeitungsschritte geht die Verwaltung von einer Beratung im Frühjahr 2023
aus.
Weiterer Bestandteil des Maßnahmenteils
III ist der ÖPNV/Stadtbus. Nach Vorlage der Ergebnisse der notwendigen
Abstimmungen mit dem Aufgabenträger bzw. nach Vorlage konkreter Planungen der
zuständigen, öffentlichen Aufgabenträger erfolgt die Berichterstattung im
Fachausschuss. U. U. erfolgt zu diesem Zeitpunkt auch bereits die Beteiligung
zur Fortschreibung des Nachverkehrsplanes des Kreises Heinsberg.
2. Zur Anbindung des Stadtgebietes Wassenberg an ein Konzept für Rad-Vorrangrouten und Schnellwege im „Rheinischen Revier“ werden im Rahmen des Maßnahmenteils IV rechtzeitig Vorschläge für Linienführungen durch das Stadtgebiet Wassenberg erarbeitet und zu gegebener Zeit dem Fachausschuss vorgelegt.