Sitzung: 25.08.2022 Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: BV/FB5/058/2022
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Mit der Mitteilungsvorlage vom 17.05.2021
wurde zum einen umfassend zur Stellungnahme des Antrags der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen Stellung genommen und zum anderen im Rahmen eines Ausblicks
denkbare Optionen für die Aufwertung öffentlicher Spielplätze und
Freizeitanlagen aufgezeigt. Mit der Mitteilungsvorlage vom 21.10.2021 wurde
nochmals unter Hinweis auf die Mitteilungsvorlage vom 17.05.2021 auf die darin
beschriebene aktuelle Spielplatzsituation und die bestehende Aufgabenstellung
für die politischen Fraktionen verwiesen.
Anschließend sind neben der bereits
vorliegenden Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen noch die Stellungnahmen
der CDU-Fraktion vom 10.02.2022, der SPD-Fraktion vom 06.03.2022, der
WFW-Fraktion vom 05.04.2022 und der Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE vom
20.04.2022 eingegangen. Diese Stellungnahmen wurden in der jeweiligen
Ratssitzung bekanntgegeben und der Niederschrift zu diesen Sitzungen als Anlage
beigefügt.
Nachstehend erfolgt nunmehr eine rein ergebnismäßige Auflistung der Anträge aus diesen
Stellungnahmen.
Auswertung
Stellungnahmen:
·
Erstellung
einer Priorisierung, welche überalterten und defekten Spielgeräte ausgemustert
und durch neue attraktivere Spielgeräte ersetzt werden sollen,
·
Suche
eines geeigneten Grundstücks in Luchtenberg zum Bau eines Kinderspielplatzes
mit Vorlage einer Kostenschätzung
·
Prüfung
des Bedarfs zur Neuerrichtung eines Spielplatzes, Ecke Bahnhofstraße/Am
Hartebeuer,
·
Prüfantrag,
den Spielplatz Pfarrer-Willms-Str. zu einem Spielplatz mit massiv gebauter
Wassermatschanlage umzugestalten,
·
Erweiterung
der Piktogramme mit den Verhaltensregeln auf Spielplätzen, um Rauch- und
Alkoholverbot,
·
bei der
Gestaltung eines neuen Spielplatzes oder einer grundlegenden Umgestaltung eines
Spielplatzes sollen Eltern und Kinder paritätisch eingebunden werden; darüber
hinaus wird die Einbeziehung fußläufig angesiedelter Kindergärten sowie
Tagesmütter empfohlen,
·
bei der
Ausgestaltung der Spielplätze im Rahmen eines Spielplatzkonzeptes soll eine
Beteiligung der Bevölkerung, z. B. über Workshops und Info-Veranstaltungen
erfolgen,
·
vor
Reduzierung von Spielplätzen wird eine Bedarfsanalyse gefordert, die Auskunft
über Auslastung und den Zustand sowie die jeweils angesprochenen Altersgruppen
gibt,
·
bei der
Einrichtung von Schwerpunktspielplätzen und Aufgabe anderer Spielplätze sollte
gewährleistet sein, dass Kinder einen Spielplatz weiterhin zu Fuß oder mit dem
Fahrrad sicher erreichen können,
·
Anregungen
zur Gestaltung von Schwerpunktspielplätzen oder Naturerlebnisplätzen sind
Bestandteil eingereichter Stellungnahmen,
·
auf
mindestens zwei großen Spielplätzen im Stadtgebiet sollen eine ausreichende
Zahl von Spielgeräten für Kinder mit Behinderung aufgestellt werden,
·
Bau von
Sonnen- und Regenschutzmaßnahmen auf allen Spielplätzen für Kinder und
Jugendliche im Spielgerätebereich, aber auch für die aufsichtführenden
Begleitpersonen,
·
Bau von
Baumhäusern, Tunneln, Röhren u. ä. sowie Aufstellung von Bauwagen,
·
Einführung
eines Beschwerdemanagements für Spielplätze,
·
Gestaltung
von Spielflächen durch eine ausgewogene Mischung von natürlich gestalteten und
mit Geräten ausgestatteten Bereichen. Die Geländeformen sollen möglichst
vielseitig sein. So sollen z.B. unregelmäßige Flächen, Ecken und Nischen am
ehesten ursprünglich natürlichen Räumen entsprechen und seien für Kinder
interessant und beliebt.
·
Anpflanzung
schattenspendender Bäume,
·
Bänke,
Mülleimer, altersgerechte Spielgeräte für jede Zielgruppe installieren.
Erläuterungen
und Hinweise
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1.
Die
einzelnen Punkte der inhaltlichen Auswertung der Stellungnahmen werden im Zuge
der weiteren Verfahrensschritte und konzeptionellen Planungsüberlegungen
abgearbeitet.
2.
Beteiligungsverfahren
und Bedarfsanalysen
Zu
diesen in den Stellungnahmen enthaltenen Forderungen nach weitreichenden
Beteiligungen im Falle der Umgestaltung eines jeden einzelnen Spielplatzes kann
Anspruch und Wirklichkeit an einem Beispiel aus jüngster Zeit aus der Stadt
Erkelenz einmal relativiert werden. Die Stadt Erkelenz, die auf Grund der Größe
der Stadt über ein eigenes Jugendamt verfügt, hat unter Einbindung einer
Initiative vor Ort zur Gestaltung eines Spielplatzes in Gerderath eine
derartige „Beteiligung“ durchgeführt. Zur Neugestaltung des Spielplatzes wurden
Kinder und Jugendliche von drei bis dreizehn Jahren in einer Befragung
aufgefordert, ihre Wünsche zur Neugestaltung des Spielplatzes zu äußern. Dazu
wurden in einem Radius von bis zu 500 m um den Spielplatz, 353 Kinder und
Jugendliche in der genannten Altersgruppe angeschrieben, um deren Wünsche zu
erfahren. Die Rückmeldungen begrenzten
sich auf 40 Stück. Zu einem
Ortstermin erschienen dann ca. 30 Kinder und etwa 20 begleitende Erwachsene; im
Laufe der Veranstaltung erhöhte sich die Kinderzahl auf ca. 70. Unabhängig von
der Tatsache, dass auf öffentlichen Spielplätzen unter Berücksichtigung der zu
gewährleistenden Verkehrssicherungspflicht nicht jeder Wunsch erfüllbar ist,
zeigt auch das Beispiel Gerderath zudem realistisch auf, dass den Wünschen ein
begrenztes Budget gegenübersteht.
Rein
nachrichtlich erfolgt an dieser Stelle der ergänzende Hinweis, dass bei einer
Anwendung des von der Stadt Erkelenz sachgerecht angewandten Radius von 500 m
sich in der Stadt Wassenberg in einigen Bereichen gleich mehrere Spielplätze
befinden. Auch dies ist wieder die Bestätigung dafür, dass die Zahl der
Spielplätze in der Stadt Wassenberg bezogen auf die Größenordnung der Stadt
überhöht ist.
Eine
Beteiligung des Wohnumfeldes soll nach Auffassung der Verwaltung gem. den
Ausführungen unter vorgenannter Ziffer 3, (vgl. Seite 3 dieser Vorlage)
erfolgen.
|
3.
Auffallend
ist, dass in den Stellungnahmen der politischen Fraktionen umfangreiche und
teils auch unrealistische Forderungen zur Umsetzung auf öffentlichen
Spielplätze gestellt werden in der Erwartung, dass in diesem Bereich
ausnahmslos die Stadt als Player agieren soll. Wünschenswert wäre in diesem
Zusammenhang die Realisierung einzelner, beispielsweise „betreuungsintensiver“
Ausstattungen an Patenschaften durch Anwohnergemeinschaften und /oder
Interessengruppen sowie Parteien u.a. zu koppeln; auch dies könnte ein Beitrag
zur Rechtfertigung dieser hohen Zahl an Spielplätzen in der Stadt Wassenberg
sein.
4.
Instandsetzungsaufwand,
Unterhaltungskosten, Personal- und Maschinenaufwand
Unter
Berücksichtigung der in den letzten Jahren geänderten Richtlinien für
Spielgeräte auf öffentlichen
Spielplätzen ergeben sich zwangsläufig auf den Spielplätzen der Stadt und
den Spielflächen auf den geschlossenen Schulhöfen erhebliche Umrüstungs- und
Instandsetzungsarbeiten, die sicherlich einen Arbeitsaufwand über einen
geschätzt 12-14-monatigen Zeitraum in Anspruch nehmen werden. Erschwerend kommt
dabei hinzu, dass auf dem Markt zwischenzeitlich Hersteller von Spielgeräten
die Produktion aufgegeben haben und deshalb Ersatzteile für notwendige
Nachrüstungen bzw. und / oder Umbauten nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die
jährlichen Unterhaltungskosten steigen stetig, zumal auf verschiedenen
Spielplätzen auch die Spielgeräte „in die Jahre“ gekommen sind und zudem der
Umfang der Reparaturarbeiten bedingt durch Vandalismusschäden deutlich
zugenommen hat. Die bei einer Anzahl von Spielgeräten noch zu treffende
Entscheidung, ob eine Instandsetzung einzelner Spielgeräte wirtschaftlich
überhaupt noch vertretbar ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt vertagt werden, da
die im Einzelfall notwendige Entscheidung im Zuge der jetzt anstehenden
Planungsphase zu den einzelnen Spielstätten getroffen werden kann.
Der
Instandsetzungsumfang wird aufs Stadtgebiet bezogen sicherlich im unteren
sechsstelligen Bereich liegen und hierzu ist im Zuge des Jahresabschlusses 2022
eine entsprechende Rückstellung zu bilden.
Personalintensiv
ist zudem die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht und deshalb gilt
dies auch bei den anstehenden Planungen und der jeweiligen Auswahl neuer
Spielgeräte zu berücksichtigen.
Die
in den Stellungnahmen enthaltenen Forderungen zu der Art der Ausstattung von
Spielplätzen ist deshalb in dieser Vielfalt auf frei zugänglichen öffentlichen
Spielstätten nicht realisierbar, da beispielweise Tunnel, Röhren, Baumhäuser,
Bauwagen u.ä. täglich zu kontrollieren wären, damit die Verkehrssicherheit
gewährleistet werden kann. Gutgemeinte Versuche, auch von Elterninitiativen, in
früheren Jahren haben zu ernüchternden Ergebnissen geführt, wie beispielsweise
die Röhrenanlage auf dem Spielplatz im Eichengrund zeigte, in der nahezu
täglich zerschlagene Glasflaschen und / oder Spritzen im Inneren aufgefunden
wurden. Auch Baumhäuser und Tipis werden erfahrungsgemäß auf ungesicherten und
jederzeit freizugänglichen Spielplätzen keine lange Lebensdauer haben, dies
gilt auch für Sonnensegel und ähnliche Bespannungen.
Auf
all diese sich auf öffentlichen Spielplätzen ergebenden Problemstellungen und
Interessenskonflikten wird das zu beauftragende Fachunternehmen im Rahmen der
Planungsphase gesondert eingehen.
Alle
Planungen werden deshalb zwangsläufig an der unabdingbar der Stadt obliegenden
und zu gewährleistenden Verkehrssicherungspflicht gemessen werden und es wird
haushaltswirtschaftlich nicht machbar sein, in diesem Bereich mit der
Aufgabenerledigung 8 Mitarbeiter in Vollzeit zur Unterhaltung aufwendig
gestalteter Spielplätze einschließlich Gewährleistung der
Verkehrssicherungspflicht beschäftigen zu können.
Dies
würde den Haushalt unter Einbeziehung der ergänzend anfallenden Sachkosten und
Abschreibungen mit einem Finanzierungsbedarf von jährlich rd. 1,0 Mio. Euro
belasten.
Die Zielsetzung sollte möglichst eine mit Augenmaß betriebene
Modernisierung vorhandener und in der Anzahl auch reduzierter Spielstätten, die
im Endzustand über attraktive und robuste Spielgeräte verfügen, sein.
Darüber hinaus erfolgt abschließend noch der ergänzende Hinweis, dass auch die weitere Zielsetzung, mittel- bis langfristig für ein stadteigenes Grundstück im Bereich des Parkbades einen Investor zum Bau und Betrieb eines gewerblichen Indoorspielplatzes zu finden, weiterhin besteht.
Stadtverordneter Jütten
verliest eine persönliche Erklärung (Anlage
1).
Zunächst stellen Kämmerer
Darius und Bürgermeister Maurer die in der hiesigen Presse thematisierte
Aufgabe des Spielplatzes an der „Danziger Straße“ klar. Der Spielplatz an der
Danziger Straße wurde Anfang der 60er-Jahre auf einem nicht städtischen
Grundstück erbaut. Planungsrechtlich ist die Fläche zudem nicht als Spielplatz
ausgewiesen. Vor einigen Jahren hat der Rat bei einer Befahrung des
Stadtgebiets und damit einhergehenden Inaugenscheinnahme aller Spielplätze im
Stadtgebiet entschieden, z. B. die Spielplätze Danziger Straßeund Alte Bahn mit
Verschleiß der dort aufgestellten Spielgeräte mangels Nutzung auslaufen zu lassen.
Vor einigen Monaten wurde ein Sachverständiger hinzugezogen, der der Verwaltung
geraten hat, die auf dem Spielplatz Danziger Straße noch bestehenden
Spielgeräte inkl. Fundamente zu entsorgen. Aufgrund eines zu leihenden
Mietbaggers wurden die zu tätigenden Baggerarbeiten im Stadtgebiet Wassenberg
gebündelt und die noch vorhandenen Spielgeräte an diesem Tag mit entsorgt.
Bürgermeister Maurer verweist auf die Niederschrift der Sitzung dieses
Ausschusses vom 25.11.2021, der eine Übersicht der Spielplätze im Stadtgebiet
einschl. Anmerkungen – auch zur Aufgabe des Spielplatzes an der Danziger Straße
- beigefügt war (Anlage 2).
Stadtverordneter Mank regt
an, auf der städtischen Internetseite ein Beschwerdemanagement bei Mängeln an
Spielplätzen einzuführen. Bürgermeister Maurer merkt an, dass die
Kontaktmöglichkeiten zur Verwaltung bereits ausreichend seien und genutzt
werden, die Möglichkeit einer Meldung von Mängeln über die städtische
Internetseite trotzdem im zuständigen Fachbereich besprochen werde.
Stadtverordneter Ambrosius
erklärt sich für die CDU-Fraktion hinsichtlich des Punktes 2.6 des
Beschlussvorschlages der Verwaltung nicht einverstanden und regt die
Herstellung eines Spielplatzes im Bereich Am Hartebeuer/Bahnhofstraße an. Die
dort bestehende Grünfläche bittet er zudem in das Grünschnittprogramm des
Baubetriebshofes mit aufnehmen zu lassen. Stadtkämmerer Darius entgegnet, dass
sich im Radius von 500 m Entfernung zwei große Spielplätze im Bereich
Heinrich-Giesen-Straße/Pfarrer-Zurmahr-Straße befinden und verweist hier auf
eine Aufstellung der Spielplätze mit Größenangaben (Anlage 3).
Die Grundsatzentscheidung,
ob Schwerpunktspielplätze eingerichtet oder die bestehenden Spielplätze
aufgewertet werden, wird im Ausschuss diskutiert. Von Seiten der Verwaltung ist
beabsichtigt, ein Fachplanungsbüro mit der Einrichtung/Umgestaltung der
Spielplätze zu beauftragen und mit diesem zu Plänen und Ideen im Sinne der
Jugendpartizipation auch mit Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen.
In diesem Rahmen soll auch eine Wohnumfeldbefragung erfolgen.
Stadtverordneter Ambrosius
beantragt, über Punkt 2.6 der Beschlussvorlage separat abstimmen zu lassen.
Hiermit erklärt sich der Ausschuss einstimmig einverstanden.
Die Ausschussvorsitzende
lässt zunächst über Punkt 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung abstimmen.
Beschluss: (16 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat unter Berücksichtigung der Beratungen
in den Sitzungen am 15.06.2021 und 25.11.2021 sowie Auswertung der
zwischenzeitlich eingegangenen Stellungnahmen von weiteren Fraktionen, die in
den jeweils nachfolgenden Ratssitzungen bekanntgegeben und den Niederschriften
als Anlagen beigefügt wurden, sowie unter Berücksichtigung der Erläuterungen in
dieser fortgeschriebenen Vorlage zu beschließen:
1.
Stellungnahmen
Den
von den Fraktionen eingereichten Stellungnahmen wurde entnommen, dass
mehrheitlich die Einrichtung von Schwerpunktspielplätzen abgelehnt wird,
deshalb ist diese Vorgabe bei den weiteren konzeptionellen Planungen zu beachten.
Stadtverordneter Dr. Jöris
beantragt die Punkte 2.1 – 2.8, mit Ausnahme des Punktes 2.6, en bloc abstimmen
zu lassen. Hiermit erklärt sich der Ausschuss einstimmig einverstanden.
Die Ausschussvorsitzende
lässt über die Punkte 2.1 – 2.8, mit Ausnahme des Punktes 2.6, en bloc
abstimmen.
Beschluss: (einstimmig)
2.
Maßnahmenteil I
(Umsetzungsmaßnahmen)
2.1 Spielplatz
Myhl, St.-Johannes-Str./Auf dem Bruch (nur nachrichtlich)
Der Neubau dieses Spielplatzes ist
Bestandteil der in diesem Bereich anstehenden Dorferneuerungsmaßnahme. Die
Spielfläche wird mehrgenerationentauglich ausgestattet und die Umsetzung der
Gesamtmaßnahme steht nach in den nächsten Wochen anstehenden öffentlichen
Ausschreibung für Anfang 2023 an.
2.2 Spielplatz
Parkstraße im Stadtteil Wassenberg (nur nachrichtlich)
Im Rahmen einer in Aussicht
gestellten Förderung durch das Land NRW in Höhe von ca. 45.000,00 € soll der
Spielplatz an der Parkstraße mit einem Volumen von rd. 95.000,00 €
mehrgenerationenfähig umgebaut werden.
2.3 Der Bolzplatz in Birgelen, „Am Stadion“
ist zu einem Bolz- und Basketballfeld auszubauen. Mit dem Ausbau dieses
heutigen Wiesenplatzes zu einem ganzjährig nutzbaren Bolzplatz und
Basketballspielfeld wird gleichzeitig der Ersatz für das an der heutigen Skateranlage
entfallende Basketballspielfeld geschaffen. Durch die Ausweisung dieser Fläche
im Bebauungsplan Nr. 31 „Sportanlage Birgelen“ als Sportstätte ist die Maßnahme
planungstechnisch sofort umsetzbar.
2.4 Grundstückssuche
Luchtenberg im Stadtteil Orsbeck
Die Verwaltung wird mit der Findung
eines Grundstücks in Luchtenberg beauftragt. Für ein Grundstück in Luchtenberg
muss die Genehmigungsfähigkeit anschließend über die Beantragung eines
Vorbescheids geklärt werden. Alternativ könnte ein Grundstück auch innerhalb
des laufenden Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 91 „Ratheimer
Straße“ in diesem Bebauungsplangebiet festgesetzt und damit dauerhaft gesichert
werden.
2.5 Zum Bau eines Spielplatzes auf der
Anton-Heuters-Straße im Stadtteil Orsbeck
Im Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker
Feld“ ist eine Spielfläche festgesetzt. Diese Spielfläche soll, auch unter
Berücksichtigung der Größe des Grundstücks, eine Ausstattung mit dem
Schwerpunkt Kleinkinder erhalten. Der Ausbau dieser Spielfläche ist für die
zweite Jahreshälfte 2023 geplant.
2.7 Ein auf Spielplätze und Freizeitanlagen
spezialisiertes Planungsbüro ist mit der Erstellung von Projektskizzen unter
Berücksichtigung des Inhalts der eingereichten Stellungnahmen der Fraktionen,
zu beauftragen. Bei der Erstellung der Projektskizzen sind gleichzeitig die
Punkte „Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht“ und Austausch einzelner
Spielgeräte aufgrund einer Sachverständigenbeurteilung auf den Spielplätzen zu
berücksichtigen.
2.8 Die Verwaltung wird beauftragt, die Baugenehmigungen von Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet dahingehend zu überprüfen, ob die Bauherren den Verpflichtungen zum Anlegen von Spielflächen auf dem jeweiligen Grundstück nachgekommen sind oder die Erfüllung derartiger Auflagen unterlassen wurden. Neben der Durchsetzung dieser Auflagenerfüllung zum Bau dieser Spielflächen durch das Bauordnungsamt wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob alternativ die Bauherren diese noch offene Verpflichtung durch Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages ablösen können; mit diesen Geldbeträgen könnten dann zweckgebunden Teile der Investitionen für Spielplätze im Umfeld dieser Mehrfamilienhäuser refinanziert werden. Über das Ergebnis der Prüfaufgaben ist dem Ausschuss zu berichten.
Über Punkt 2.6 lässt die
Ausschussvorsitzende wie folgt abstimmen:
Die Verwaltung prüft, wie hoch
die minimalen Aufwendungen zur Errichtung eines Spielplatzes an der Straße „Am
Hartebeuer“ sind. Nach Prüfung der Verwaltung wird dieser Punkt im Ausschuss
erneut behandelt.
Beschluss: (einstimmig)
Die Verwaltung prüft, wie hoch die minimalen Aufwendungen zur
Errichtung eines Spielplatzes an der Straße „Am Hartebeuer“ sind. Nach Prüfung
der Verwaltung wird dieser Punkt im Ausschuss erneut behandelt.
Die Ausschussvorsitzende
lässt über Punkt 3 der Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss: (16
Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)
3.
Maßnahmenteile
II und III
Die Projektskizzen sollen dann zu gegebener
Zeit vom Planungsbüro im Fachausschuss vorgestellt werden; anschließend soll
mit den Planungsvarianten je Spielstätte eine Beteiligung des Wohnumfeldes
erfolgen. Auf der Grundlage dieser Planungen und den dann vorliegenden
Kostenschätzungen sind die Einzelmaßnahmen, die zügig umsetzbar sind, in einen
Maßnahmenteil II zu bündeln und die verbleibenden Maßnahmen mit umfangreichen
Bauteilen werden in einem Maßnahmenteil III zusammengefasst; der Ausschuss legt
zu dem Maßnahmenteil III unter Beachtung der Finanzierbarkeit die Reihenfolge
der auszuführenden Einzelmaßnahmen fest.