Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 26 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat sowie der Ausschüsse der Stadt Wassenberg ist für die Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse eine Schriftführerin/ein Schriftführer zu bestellen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Verwaltungsmitarbeiter Lukas Otten zum Schriftführer zu bestellen.

 

 

Die Ausschussvorsitzende Frau Vieten macht den Ausschuss darauf aufmerksam, dass zu Beginn des Ausschusses noch das beratende Mitglied Herr Achim Roscher (Vertreter der evangelischen Kirche) verpflichtet werden muss. Frau Vieten bittet die Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben. Herr Roscher wird zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben, durch Nachsprechen folgender Verpflichtungsformel, wie folgt verpflichtet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“

 

Anschließend stellt die Ausschussvorsitzende fest, dass das beratende Mitglied in sein Amt eingeführt ist.

 

Bürgermeister Maurer nimmt Bezug zum Thema potenzieller Neubau eines Kindergartens in Wassenberg, welches in der letzten Woche in der hiesigen Presse thematisiert worden ist. Er stellt klar, dass die Stadt Wassenberg kein Auftraggeber ist und der potenzielle Standort im Bereich Pletschmühlenstraße – Auf dem Taubenkamp liegt. Daher liegt der Standort, anders als in der Presse geschrieben, nicht im Hochwassergebiet. Selbst bei einem HQExtrem, wie im Jahr 2021, würde der Standort komplett aus der Fläche des Hochwassergebietes rausfallen.

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen bestellt den Verwaltungsmitarbeiter, Herrn Lukas Otten, zum Schriftführer.