Sachverhalt:
Im Jahr 2021
wurde die Beleuchtung an der Straße „Am Marienbruch“ hergestellt. Da es sich
bei Maßnahmen an der Straße „Am Marienbruch“ um die erstmalige Herstellung
handelt, werden Beiträge nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) abgerechnet.
Damit die Kosten für die Herstellung der Beleuchtung in Höhe von 8.590,64 €
beitragsmäßig abgerechnet werden können, um die Vorfinanzierungslast für die
Stadt Wassenberg zu mindern bis die Erschließungsanlage insgesamt hergestellt
ist, ist aus rein formalen Gründen der Ausspruch der Kostenspaltung gem.
§ 7 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Wassenberg durch den Rat
zu beschließen. Die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage
ist erst langfristig erforderlich, da nach Durchführung der Kanalbaumaßnahme
der derzeitige Zustand der Fahrbahn in dieser schmalen Straße mangelfrei und
für die erschlossenen Grundstücke ausreichend ist.
Beschluss des Ausschusses (einstimmig)
Für die erstmalige Herstellung der Beleuchtungseinrichtung „Am Marienbruch“ werden Erschließungsbeiträge im Wege der Kostenspaltung nach §§ 127 ff. BauGB i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Wassenberg erhoben.