Sitzung: 23.08.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: BV/FB5/054/2022
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Durch die Einbindung
der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015
sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des
Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der
NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach aktuellem Beitritt der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW
AG.
Somit ergeben sich
für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen
an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt
Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd.
0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde
Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95
%
Trotz dieser eher
geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus
weitere Konsequenzen, u.a. bei der Liquidation einer Tochtergesellschaft der
NEW AG.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu
entsprechender Beschlüsse der Räte, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgt.
Die NEW b_gas Eicken GmbH ist eine
100%ige, nicht organschaftlich verbundene Tochtergesellschaft der NEW AG. Sie
hat im Februar 2021 ihr Sachanlagevermögen (Biogasanlage und
Block-Heizkraftwerk) und ihre Vorräte veräußert, ist seitdem ohne Geschäftsbetrieb
und soll deswegen nunmehr liquidiert werden. In ihrer Handelsbilanz zum
31.12.2020 hat sie im Hinblick auf den realisierten Veräußerungspreis aus dem
Verkauf des Sachanlagevermögens und der Vorräte ihr Betriebsvermögen
außerplanmäßig abgeschrieben.
Zum 31.12.2021 verfügt die NEW b_gas
Eicken GmbH über ein nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
ca. 2,7 Mio. € und Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der NEW AG in Höhe von
ca. 2,7 Mio. €. In der Bilanz der NEW AG sind die Darlehensforderungen zu 100 %
wertberichtigt.
Da ein neuer
Geschäftsbetrieb nicht in Betracht kommt, wird aus steuerlicher Sicht die
Liquidation der NEW b_gas Eicken GmbH ohne ausdrücklichen Forderungsverzicht
empfohlen. Die Liquidation hat im Vergleich zur Verschmelzung weder auf Ebene
der NEW AG noch auf Ebene der NEW b_gas Eicken nachteilige steuerliche Folgen.
Gemäß
§ 108
Abs. 6 lit b GO NRW bedarf es
hierzu der vorherigen Zustimmung des
Stadtrates. Die Entscheidung des Stadtrates steht unter dem Vorbehalt, dass das
Anzeigeverfahren gemäß § 115
Abs. 1 GO NRW bei der
Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Beschluss: (einstimmig)
Der Liquidation der
NEW b_gas Eicken GmbH wird zugestimmt.