Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Bürgermeister gibt folgende Anträge und Mitteilungen bekannt:

 

1.      Antrag der SPD-Fraktion vom 19.06.2022 betreffend Erstellung eines kostengünstigen Angebots an Schwimmkursen für alle Kinder, die die erste bis sechste Klasse besuchen und im Stadtgebiet Wassenberg gemeldet sind (Anlage 1).

 

2.      Antrag der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke vom 19.07.2022 betreffend Förderprogramm zur Erhaltung von Traditionsgaststätten und Kneipen (Anlage 2).

 

3.      Schreiben einer Bürgerin vom 24.07.2022 betreffend Wiederherstellung eines Zauns an der Straße „Am Römerhof“ (Anlage 3).

 

4.      Anfrage der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke vom 28.06.2022 betreffend St. Martinus Kirche in Steinkirchen (Anlage 4).

Bürgermeister Maurer beantwortet die gestellten Fragen der Anfrage wie folgt:

 

1.      Ja, der Zustand ist bekannt. Die Stadt Wassenberg ist nicht Eigentümerin der Kirche, sondern die kath. Kirche. Als Untere Denkmalbehörde steht die Stadt Wassenberg selbstverständlich für Fragen der Eigentümerin zur Verfügung.

 

2.      Eine öffentliche Würdigung für das Engagement des Ehepaares Maike und Fred Küppers ist nicht bekannt. Die Stadt Wassenberg ist nicht Eigentümerin der Kirche.

 

3.      Da die kath. Kirche Eigentümerin der St. Martinus Kirche ist, kann die kath. Kirche bei dem Stromversorger in eigener Verantwortung anfragen. Bei Rückfragen im Tiefbaubereich steht die Stadt Wassenberg selbstverständlich zur Verfügung.

 

4.      Nein.

5.      Die Stadt Wassenberg ist nicht zuständig. Die zuständige Bundesbehörde wurde bereits in der Anfrage selbst genannt. Aktuell gibt es in Deutschland lediglich ein Kulturschutzgut, welches die Anbringung des „Blue Shields“ erhalten hat (Barbarastollen in Oberried nahe Freiburg). Hiermit werde der Schutz von überragenden Denkmälern beabsichtigt, die im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung in der Bundesrepublik als erhaltenswertes Denkmal prioritär zu schützen wäre.

 

5.        Schreiben der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke vom 18.07.2022 betreffend Treppenstufen am Friedhof in Myhl sowie Antwortschreiben des Stadtbetriebes Wassenberg AöR vom 31.08.2022 (Anlagen 5 und 6).

 

6.        Anfrage der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke vom 18.07.2022 betreffend „Bestattungen an Bäumen“ (Anlage 7). Bürgermeister Maurer beantwortet, die in der Anfrage gestellten Fragen (Anlage 8).

 

7.        Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.07.2022 betreffend Konsequenzen aus der Flutkatastrophe im Juli 2021 (Anlage 9).

Bürgermeister Maurer beantwortet die gestellten Fragen der Anfrage wie folgt:

 

1.      Die Freiwillige Feuerwehr Wassenberg ist ausreichend gerüstet. Bereits vor dem Hochwasserereignis im Juli 2021 haben diesbezügliche Übungen stattgefunden. Im Oktober dieses Jahres findet die nächste Hochwasser-Übung statt. Auch materiell ist die Feuerwehr Wassenberg ausreichend ausgestattet. Es wurden beispielsweise Hochwasserpumpen, eine mobile Tankstelle sowie ein mobiler Hochwasserschutz angeschafft.

 

2.      Das Hochwasserkompetenzzentrum war bereits zweimal im Stadtgebiet Wassenberg zur Beratung vor Ort und hat betroffenen Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Fragen beantwortet. Der WVER hat die Firma Hydrotec beauftragt, einen Landschaftsscan der Fläche entlang der B221n durchzuführen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Fertigstellung werden die Ergebnisse des Landschaftsscans in der ersten Oktoberwoche an den Landesbetrieb Straßen NRW übergeben. Sobald diese Ergebnisse der Verwaltung vorliegen, wird auch der Rat hierüber informiert (Nachrichtlich: Die Vorstellung der Ergebnisse ist für Ende Oktober geplant.). Im Bereich Ophoven hat seitens des WVER eine ausführliche Begutachtung der Damm- und Deichstruktur stattgefunden. Über die Ergebnisse der Begutachtung hat der WVER der Bezirksregierung Köln berichtet. Für Anfang November 2022 ist ein gemeinsamer Termin des WVER, der Bezirksregierung Köln sowie der Stadt Wassenberg geplant. Hiernach werden auch die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Infoveranstaltung über die Ergebnisse und Planungen informiert.

 

3.      Der Kreis Heinsberg ist für die Erstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplanes zuständig. Beim Kreis Heinsberg gibt es einen Krisenstab, der ausreichend fortgebildet ist. Die Stadt Wassenberg beruft in Fällen, wie bei der Hochwasserkatastrophe 2021, den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAEW) ein. Hier findet eine enge Abstimmung zwischen den Kommunen und dem Kreis Heinsberg statt.

 

4.      Die Stadt Wassenberg ist in das Geschehen nicht mit eingebunden, da der WVER der Aufgabenträger ist. Die fachliche Kommunikation findet direkt zwischen WVER und der Waaterschap Limburg statt.

 

8.        Anfrage der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke vom 24.08.2022 betreffend Entwurf zur Änderung des § 50 Wasserhaushaltsgesetzes (Anlage 10).

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

Es wird abgewartet, welche Änderungen tatsächlich mit der Novellierung in Kraft treten. Falls sich durch eine Gesetzesänderung die Sachlage ändern sollte, wird die Verwaltung das Thema erneut auf Grundlage des damaligen Antrags im Haupt- und Finanzausschuss behandeln.

 

9.        Anfrage der SPD-Fraktion vom 01.09.2022 betreffend aktueller Sachstand bezüglich der Lärmschutzwand an der „Heinsberger Straße“ (Anlage 11).

Bürgermeister Maurer verliest eine Stellungnahme (Anlage 12).

 

10.    Nachrichtlich: Schreiben der CDU-Fraktion vom 20.09.2022 betreffend Wechsel im Vorstand der CDU-Fraktion (Anlage 13).