Sitzung: 23.08.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: BV/FB6/044/2022
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Regionalrat des Regierungsbezirks
Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10.12.2021 die Neuaufstellung des
Regionalplanes für den gesamten Regierungsbezirk Köln beschlossen und damit die
Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die
Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bis
zum 31. August 2022 Stellungnahmen zu den Planunterlagen, die aus textlichen
Festlegungen, zeichnerischen Festlegungen, Begründung und Umweltbericht
besteht, vorbringen können.
Die Planunterlagen können unter
folgendem Link eingesehen werden:
Gemäß Aufstellungsbeschluss des
Regionalrates vom 10.12.2021 werden Kommunen und Kommunalverbände darum
gebeten, für den Fall der Abgabe einer Stellungnahme, diese durch das
zuständige Gremium beschließen zu lassen.
Da die Planunterlagen zur Neuaufstellung
des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln sehr umfangreich sind, wurde
die Entscheidungsbefugnis zur Abgabe einer Stellungnahme der Stadt auf den
Haupt- und Finanzausschuss übertragen.
Nach Ablauf der Frist werden die fristgerecht
vorgebrachten Stellungnahmen mit den öffentlichen Stellen nach § 4 ROG
erörtert.
Wenn Stellungnahmen zu wesentlichen
Änderungen der Planunterlagen führen, löst dies eine erneute öffentliche
Auslegung aus.
Zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens
informiert die Regionalplanungsbehörde den Regionalrat Köln über die
eingegangenen Stellungnahmen und legt ihm abschließend sämtliche Argumente aus
den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Ausgleichsvorschläge und
Erörterungsergebnisse vor. Der Regionalrat führt auf dieser Basis dann eine
Abwägung durch und trifft mit dem Feststellungsbeschluss am Ende des Verfahrens
schließlich seine finale Entscheidung auch über alle Stellungnahmen.
Die Stellungnahme der Stadt Wassenberg
ist als Anlage beigefügt.
Die vorausschauende und sorgfältige
Stadtplanung, die die Stadt seit Jahren aufbauend auf die zielgerichtet
vorgenommenen Strukturänderungen betrieben hat, soll auch perspektivisch
fortgesetzt werden. Da die Stadt mit dieser Stadtplanung in den letzten Jahren
die größte Wachstumsrate der Bevölkerung im Vergleich zu den benachbarten
Städten erzielte und dabei gleichzeitig den Status der am wenigsten besiedelten
Flächen (18,5 %) beibehielt, ist dies Beleg für die mit Augenmaß betriebene
Stadtplanung mit gleichzeitiger Begrenzung der Inanspruchnahme des
Außenbereichs. Auch künftig sollen die Faktoren „niedrige besiedelte Fläche und
waldreichste Kommune“ beibehalten werden, sodass deshalb auch bewusst darauf
verzichtet wird, bei der Regionalplanänderung die Ausweisung weiterer
großflächiger Siedlungsbereiche zu fordern.
Die im Entwurf des Regionalplans
dargestellten Siedlungsbereiche und die in der Stellungnahme ergänzend
beantragten sinnvollen Arrondierungen, lassen eine nachhaltige Entwicklung
weiterhin zu, die die bestehenden Infrastruktureinrichtungen (Kindergärten,
Grundschulen sowie sonstige Infrastruktur) auslasten, jedoch nicht überlasten.
Mit dem Umfang dieser Flächendarstellung
im Regionalplan kann die Stadtplanung auch langfristig mit Augenmaß betrieben werden,
die besiedelte Fläche bleibt auf niedrigem Niveau, landwirtschaftliche Flächen
werden nur punktuell bei künftigen Maßnahmen beansprucht und der Status der
waldreichsten Kommune wird beibehalten.
Stadtverordneter
Dr. Jöris bedankt sich bei der Verwaltung für die zusätzlichen Beratungen im
Vorfeld der heutigen Sitzung und unterbreitet, in Ergänzung zur Vorlage der
Verwaltung, zwei weitere Vorschläge zur Ausweisung von Flächen für die
Neuaufstellung des Regionalplanes.
1. Zusätzliche Ausweisung einer Gewerbefläche zwischen
„Rurtalstraße“ und „Forster Weg“ als Arrondierung des vorhandenen
Gewerbegebietes.
2. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten im Bereich der
Rurauen soll auf die im rechtskräftigen Landschaftsplan II/4 Wassenberger
Riedelland und untere Rurniederung bereits festgeschriebenen Flächen beschränkt
werden.
Bürgermeister
Maurer fragt beim Ausschuss nach, ob über den gesamten Beschlussvorschlag
einschließlich der zwei neuen Vorschläge abgestimmt werden soll. Es wurde sich
darauf verständigt, dass im ersten Schritt über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung und im zweiten Schritt über die Ergänzungen abgestimmt wird.
Bürgermeister Maurer lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abstimmen.
Beschluss: (einstimmig)
Der Stellungnahme der Stadt Wassenberg
zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln wird
zugestimmt.
Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt eine 5-minütige Sitzungsunterbrechung
zwecks Beratung.
Die
Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen.
Bürgermeister
Maurer setzt die Sitzung fort. Die WFW-Fraktion beantragt, dass über die beiden
Ergänzungen zum Regionalplan einzeln abgestimmt wird.
Zunächst
lässt Bürgermeister Maurer über folgende Ergänzung abstimmen:
·
Zusätzliche
Ausweisung einer Gewerbefläche zwischen „Rurtalstraße“ und „Forster Weg“ als
Arrondierung des vorhandenen Gewerbegebietes
Beschluss: (16 Ja-Stimmen, 3
Enthaltungen)
Die zusätzliche Ausweisung einer
Gewerbefläche zwischen „Rurtalstraße“ und „Forster Weg“ als Arrondierung des vorhandenen
Gewerbegebietes wird in die Stellungnahme der Stadt Wassenberg zur
Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln aufgenommen.
Über
die zweite Ergänzung lässt Bürgermeister Maurer wie folgt abstimmen:
·
Die Ausweisung
von Naturschutzgebieten im Bereich der Rurauen soll auf die bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan II/4 Wassenberger Riedelland und untere
Rurniederung festgeschriebenen Flächen beschränkt werden.
Beschluss: (14 Ja-Stimmen, 3
Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Die Beschränkung zur Ausweisung von
Naturschutzgebieten im Bereich der Rurauen auf die im rechtskräftigen
Landschaftsplan II/4 Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung bereits
festgeschriebenen Flächen wird in die Stellungnahme der Stadt Wassenberg zur
Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln aufgenommen.