Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Bürgermeister gibt folgende Anträge und Mitteilungen bekannt:

 

1.      Am 27.06.2022 starten die Bauarbeiten der neuen Linksabbiegespur im Kreuzungsbereich Rurtalstraße/L 117 im Zuge des beschlossenen Verkehrskonzeptes für Wassenberg. Die Rurtalstraße bleibt während der Bauarbeiten ortsauswärts befahrbar. Die Bauzeit beträgt rund zwei Wochen. Mit der Einrichtung der unechten Einbahnstraße am Forster Weg wird nach Beendigung der Bauarbeiten an der Rurtalstraße begonnen.

 

2.      Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.04.2022 betreffend „Jülicher Straße“ und Schreiben des Kämmerers Herrn Darius vom 25.04.2022 (Anlagen 1 und 2).

Bürgermeister Maurer weist darauf hin, dass das Antwortschreiben des Wasserverbandes Eifel-Rur noch aussteht.

 

3.      Stellungnahme der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke vom 20.04.2022 betreffend Spielplatzkonzept (Anlage 3).

 

4.      Antrag der CDU-Fraktion vom 16.03.2022, hier eingegangenen am 26.04.2022, betreffend Beschlussfassung über eine Anweisung der Schulleitung der Betty-Reis-Gesamtschule zur Parkproblematik der Lehrerschaft (Anlage 4).

Vermerk: TOP 5 dieser Ratssitzung

 

5.      Ergänzende Anfragen der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke vom 16.05.2022 und 23.05.2022 betreffend „Black-Out“ (Anlagen 5 und 6).

 

6.      Antrag der CDU-Fraktion vom 16.05.2022 betreffend Aufnahme der Straße „Alter Kirchpfad“ in die Fortschreibung des Straßenausbauprogramms (Anlage 7).

 

7.      Anfrage der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke vom 24.05.2022 betreffend Telenotarztdienst sowie die Antwortschreiben des Bürgermeisters Maurer vom 25.05.2022 und des Kreises Heinsberg vom 08.06.2022 (Anlagen 8 – 10).

 

8.      Antrag der SPD-Fraktion vom 29.05.2022 betreffend Einrichtung eines Gremiums für das Thema Flüchtlinge (Anlage 11).

 

9.      Schreiben der d-NRW AöR vom 28.04.2022 betreffend Beitrittsbestätigung der Stadt Wassenberg zur d-NRW AöR (Anlage 12).

 

10.  Anfrage der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke vom 23.05.2022 betreffend Solidaritätsaktion der Firma Sodermanns in Zusammenhang mit ukrainischen Kriegsflüchtlingen (Anlage 13).

Bürgermeister Maurer erklärt, dass es seinerseits keinen Bericht zur Solidaritätsaktion der Fa. Sodermanns geben wird, da es sich hierbei um keine städtische Aktion gehandelt hat. Herr Maurer beantwortet die gestellten Fragen der Anfrage wie folgt:

 

1.      Er verweist auf die Anfrage der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke vom 30.03.2022 betreffend Städtepartnerschaft mit der Ukraine. Die Anfrage wurde in der Sitzung des Partnerschaftspräsidiums aufgegriffen, in deren Rahmen man sich darauf verständigt hat, dass sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung (23.08.2022) mit der Möglichkeit einer Solidaritätspartnerschaft mit der Ukraine beschäftigt.

 

2.      Ja, die im Übergangswohnheim untergebrachten Flüchtlinge wurden über geltende Verhaltensvorschriften und die Hausordnung informiert.

 

3.      Derzeit befinden sich 169 ukrainische Flüchtlinge in Wassenberg, hiervon 41 im Übergangswohnheim und 128 in privaten Unterkünften.

 

4.      Es gab keinen entsprechenden Aufruf der Verwaltung. Zu Beginn des Krieges gab es eine große Solidaritätsbekundung von Bürgerinnen und Bürgern, Flüchtlinge aus der Ukraine im Rahmen regulärer Mietverhältnisse aufzunehmen.

 

5.      Die Verwaltung hatte keine Einflussnahme darauf, welche Flüchtlinge aufgenommen wurden. Die Flüchtlinge wurden durch die zuständige Bezirksregierung zugewiesen.

 

6.      Es besteht die Absicht, Flüchtlinge über private Mietverhältnisse unterzubringen.

 

11.  Anfrage der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke vom 25.05.2022 betreffend Abwassergebühren (Anlage 14).

 

Stadtkämmerer Darius beantwortet die Anfrage wie folgt:

Das OVG NRW hat mit Urteil vom 17.05.2022 die seit dem Jahr 1994 geltende, ständige eigene Rechtsprechung des OVG NRW zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langlebigen Anlagegütern (wie z.B. Abwasserkanälen) im Rahmen der Kalkulation von Benutzungsgebühren (z.B. Abwassergebühren) aufgegeben und geändert.

Dabei gilt es zu beachten, dass die bestandskräftigen Gebührenbescheide (in Wassenberg sind alle Bescheide bestandskräftig, es gibt keine offenen Verfahren) im Einklang mit der seit dem Jahr 1994 geltenden und ständigen Rechtsprechung des OVG NRW ergangen sind und deshalb bei Erlass der Gebührenbescheide sowohl das Kommunalabgabengesetz NRW als auch die dazu seit dem Jahr 1994 ergangene Rechtsprechung beachtet worden ist.

 

Zur aktuellen Entscheidung des OVG NRW gibt es bisher nur eine             Presseerklärung. Die Urteilsgründe werden voraussichtlich in ca. 4 Wochen vorliegen. Erst in Kenntnis dieser Grundlage kann abschließend und verlässlich geklärt werden, in welcher Art und Wiese eine Anpassung von Kostenansätzen in der Gebührenkalkulation durchgeführt werden muss. Von Interesse wird dabei der Inhalt des Gutachtens sein, welches vom OVG NRW eingeholt wurde und das wohl inhaltlich Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt, die allerdings immer nur auf den konkreten Einzelfall einer Kommune und den dortigen bisherigen Grundlagen der Gebührenbedarfsrechnung übertragen werden können.

Für die Stadt Wassenberg bedeutet die jüngste Änderung der Rechtsprechung des OVG NRW seit dem 17.05.2022, dass nach einer Auswertung der Urteilsgründe die Gebührenkalkulation 2022 im Herbst 2022 zu überprüfen ist, da für die Schmutzgebühr zunächst nur Vorausleistungen erhoben und ein endgültiger Gebühren-Abrechnungsbescheid noch nicht ergangen ist. Analog wird im Herbst 2022 gleichzeitig auch die Gebührenbedarfsrechnung für 2023 an die neuen Rechtvorgaben des OVG NRW angepasst.

Ob Anpassungen von Kostenansätzen innerhalb der Gebührenbedarfsrechnung               für den Abwasserbereich unter Beachtung der geänderten Rechtsprechung des OVG NRW tatsächlich auch bei der Stadt Wassenberg rechnerisch zu einer konkreten Reduzierung von einzelnen Gebührensätzen führen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt mit Verweis auf die bisher fehlende Kenntnis vom Inhalt des vom OVG NRW eingeholten Gutachtens und der darauf gestützten Urteilsgründe nicht eingeschätzt werden.

 

12.  „Antrag zur Sache“ gem. § 17 Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.06.2022, hier eingegangen am 09.06.2022, betreffend Lehrerparkplätze an der Betty-Reis-Gesamtschule Wassenberg (Anlage 15, siehe auch TOP 5).