Sitzung: 15.03.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/005/2022
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die in der
Ratssitzung am 16.12.2021 zur Verabschiedung des Haushalts 2022 eingereichten
Haushaltsreden sind mit der Mitteilungsvorlage MV/FB5/001/2022 ausgewertet
worden und die darin enthaltenen Anträge u. ä. sind – soweit möglich – nach
Sachthemen gegliedert worden.
Mit dieser
Vorlage erfolgt nunmehr ein Sachstandsbericht zum Stand der jeweiligen
Bearbeitung zu allen Punkten.
1. Verkehr
Hinweis:
Unabhängig von den nachstehend aufgeführten Einzelpunkten aus den
Haushaltsreden zum Schwerpunktthema “Verkehr“ erfolgt der ergänzende Hinweis,
dass das Verkehrskonzeptes Wassenberg-Innenstadt unter Berücksichtigung aller
hierzu bereits eingegangenen Anträge und Anregungen im Frühjahr 2022
abschließend beraten und beschlossen werden soll.
1.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die Mitgliedschaft in der
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und
Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) proaktiv anzugehen.
Anmerkung:
Wie der Bürgermeister bereits in der Sitzung des Planungs-, Umwelt-
und Klimaausschusses am 20.01.2022 ausgeführt hat, ist das Bewerbungsverfahren
für die Mitgliedschaft in der AGFS einem streng formalisierten Verfahren
unterworfen. Dem Aufnahmeantrag ist dabei ein nahmobilitätsfreundliches
Gesamtkonzept beizufügen, welches insbesondere die diesbezüglich bereits
erbrachten sowie die zukünftigen Maßnahmen darzustellen hat. Das am 17.03.2022
im Fachausschuss sowie am 07.04.2022 vom Rat zu beschließende integrierte
Verkehrskonzept stellt dabei die Grundlage des Antrages zur Aufnahme in die
AGFS dar. Es ist insofern beabsichtigt, nach Beschlussfassung über das
Verkehrskonzept die Anträge auf Mitgliedschaft in die AGFS gemäß den Anträgen
der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 19.12.2019 und der CDU vom 26.05.2020
zu stellen.
1.2 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt an, Fördermittel des Bundes
und des Landes NRW für den Aus- und Umbau des Fahrradverkehrs sowie für
klimafreundliche Mobilität im Verkehrskonzept zu berücksichtigen.
Anmerkung:
Die Verwaltung prüft bei der Umsetzung
konkreter Maßnahmen immer, ob die gesamte Maßnahme oder Teile der Maßnahme
förderfähig sind.
1.3 Die WfW-Fraktion fordert, beim Verkehrskonzept nicht Einzelmaßnahmen
in den Vordergrund zu stellen, sondern ein zukunftsorientiertes und ganzheitliches
Konzept (“Masterplan“) zu erstellen.
Anmerkung:
Das Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet ist überschaubar und damit auch
die verkehrlichen “Problemzonen“. Deshalb werden auch zeit- und kostenintensive
visuelle Planungen immer wieder die gleichen Problemstellungen aufzeigen. Im
Rahmen des Verkehrskonzeptes werden daher Maßnahmen aufgelistet,
Einzelmaßnahmen (diese allerdings integriert in die Verkehrsströme) beschlossen
und deren Förderfähigkeit geprüft sowie anschließend umgesetzt. Die reale Praxis
wird dann die nachhaltige Geeignetheit belastbar belegen; diese Praxis können
rein simulierte und fiktiv angenommene Verkehre nicht ersetzen.
1.4 Die WfW-Fraktion regt an, zur Entlastung des Individualverkehrs den
Einsatz autonom fahrender Busse in Abstimmung mit dem Kreis Heinsberg zu
prüfen.
Anmerkung:
Aufgabenträger für den ÖPNV ist der Kreis Heinsberg, der im Rahmen der
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes auch den sich in der Erprobung befindenden
Einsatz autonom fahrender Busse berücksichtigt.
1.5 Die WfW-Fraktion regt an, zur Entlastung des Individualverkehrs die
Einrichtung eines On-Demand-Angebots via Smartphone-App für sog. Stadtbusse in
Abstimmung mit dem Kreis Heinsberg zu prüfen.
Anmerkung:
Auch diese Anregung fällt in den Bereich des Kreises Heinsberg als
Aufgabenträgers für den ÖPNV. Der Aufgabenträger reagiert bei Bedarf in enger
Abstimmung mit dem AVV-Zweckverband auf die Marktentwicklungen im Bereich des
ÖPNV.
1.6 Die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke regt ein Gesamtkonzept zum
Fahrradverkehr u. a. im Innenstadtbereich aber auch zwischen Wassenberg und
Wegberg an.
Anmerkung:
Das Verkehrskonzept berücksichtigt bereits das überörtliche
Radwegenetz und wird im Zuge der Umsetzung von Maßnahmen auch zu einer
Verbesserung des Fahrradverkehrs in der Innenstadt beitragen. Neben den
zahlreichen bereits bestehenden Radwegeverbindungen über das bestehende
großflächige Waldwegenetz (u. a. Arsbecker Bahn, Verlängerung Rödger Bahn)
zwischen Wassenberg und Wegberg hinaus baut der Kreis entlang der K 9 einen
Radweg, der das Stadtgebiet Wassenberg mit dem Wegberger Stadtgebiet verbindet.
Weitere unmittelbare Straßenverbindungen zwischen beiden Städten gibt es nicht
und – wie bereits ausgeführt – sind die bestehenden zahlreichen
Waldwegeverbindungen mehr als ausreichend.
2. Tourismus, Kunst,
Stadtmarketing
2.1 Die WfW-Fraktion regt an, die Augmentet Reality Angebote im
Stadtgebiet auszubauen.
Anmerkung:
Zunächst mit einem Antrag zum seinerzeit neu zu errichtenden
Calisthenics-Parks hatte die WFW-Fraktion die Erweiterung des AR-Angebotes dort
angeregt. Nachdem die Planung und die Konzeption des Calisthenics-Parks bereits
Verweise auf über QR-Codes auf Infotafeln abrufbare Sportübungen enthalten
hatte, wurde der Antrag für diesen Fall als erledigt erklärt. Im Zusammenhang
mit der Erweiterung sonstiger AR-Angebote im Stadtgebiet wurde zwischen der
WFW-Fraktion und der Verwaltung vereinbart, dass AR-Modelle in Zukunft
anlassbezogen berücksichtigt werden sollen. Dies wird zum Beispiel auch bei den
Planungen der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH bedacht.
3. Schulen, Kindergärten und
sonstige städtische Einrichtungen sowie Soziales
3.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Verwaltung auf, über
bauliche Maßnahmen, die ggf. auf Grund des neuen Rechtsanspruchs auf Teilnahme
an der Offenen Ganztagsschule notwendig werden, frühzeitig zu informieren und
den Rat bereits in Vorüberlegungen mit einzubeziehen.
Anmerkung:
Die Verwaltung hat bereits im Zuge der Haushaltsberatungen
angekündigt, den Rat über die notwendigen baulichen Maßnahmen zur Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Teilnahme der OGS zu informieren, sobald die
Bundesregierung den Kommunen die Rahmenbedingungen und die Förderquoten
mitteilt. Nach derzeitiger Einschätzung werden diese vermutlich frühestens Ende
2023 vorliegen.
3.2 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt an, bei der Planung und
Ausführung der stationären Lüftungsanlagen zukünftige Aus- und Umbauplanungen
an den jeweiligen Schulen zu berücksichtigen, sowie ggf. mobile
Lüftungsanlagen als Übergangslösung einzusetzen.
Anmerkung:
Bei der Planung zum Bau der stationären Lüftungsanlagen wurde
selbstverständlich berücksichtigt, dass keine kostenträchtigen Investitionen in
Räumlichkeiten erfolgen, die bei künftigen Nutzungen entfallen. Dies beschränkt
sich allerdings lediglich auf die “Pavillon-Klassen“ am Standort der KGS Myhl.
Die stationären Lüftungsanlagen müssen alle innerhalb des Jahres 2022 eingebaut
werden, so dass sich wiederholende Ausführungen zum Einsatz von mobilen
Lüftungsanlagen (auch als Übergangslösung) erübrigen.
3.3 Die SPD-Fraktion regt an, zur Förderung von Kindern insbesondere auf
Grund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und zur Unterstützung von Vereinen
sog. “Vereinsgutscheine“ für Kinder einzuführen. Mit diesen Gutscheinen solle
der Mitgliedsbeitrag des Kindes als Neumitglied eines Vereins für ein Jahr in
voller Höhe aus städtischen Haushaltsmitteln finanziert werden.
Anmerkung:
Die Einführung von Vereinsgutscheinen wird mit Blick auf die bereits
vielfältigen sonstigen Förderungen für Vereine im Stadtgebiet (insbesondere
Grundförderung für Jugendarbeit und allgemeine Zuwendung für Vereinsarbeit)
nicht empfohlen. Anhand dieser Förderungen ist es den Vereinen bereits
eigenständig möglich, zum Beispiel auf einen Mitgliedbeitrag bei Neuaufnahmen
im ersten Jahr zu verzichten – solange dies satzungsrechtlich zulässig ist. In
diese Autonomie soll bestenfalls nicht von städtischer Seite eingegriffen
werden.
Der Bedarf eines gesonderten Verfahrens, welches vor allem als
Gutschein-Lösung zudem unverhältnismäßige Aufwände sowohl auf Vereins- als auch
auf Verwaltungsseite mit sich brächte – ohne dabei auf die zusätzliche
haushalts- und steuerrechtliche Abwicklung einzugehen –, konnte anhand der
bisherigen Gespräche mit den Vereinen nicht erkannt werden.
Als geeignete Alternativen kämen darüber hinaus auch bereits zum
jetzigen Zeitpunkt einerseits die vorhandenen Projekt- und Sonderförderungen mit
Förderbeträgen je teilnehmenden Mitglied in Betracht. Anlässlich des Ausbruchs
der Corona-Pandemie wurden gerade hinsichtlich der dahingehenden Auswirkungen
gesonderte Förderbeträge zur Verfügung gestellt, die pauschaliert für geringere
Einnahmen durch fehlende Veranstaltungen sowie zur Abwendung einer finanziellen
Notlage gewährt wurden. Andererseits können Vereinstätigkeiten von entsprechend
bedürftigen Kindern aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets gedeckt
werden, welches eine solche Möglichkeit ausdrücklich beinhaltet.
3.4 Die SPD-Fraktion fordert, im Rahmen der Digitalisierung von
Grundschulen und Gesamtschule auch die Schulsozialarbeit mit der nötigen
technischen Ausstattung zu bedenken.
Anmerkung:
An den Schulen im Stadtgebiet sind insgesamt zwei
Schulsozialarbeiterinnen tätig, wobei eine Beschäftigte beim Land NRW und eine
bei der Stadt Wassenberg angestellt ist. Die Ausstattung mit der nötigen
technischen Ausstattung zur Aufgabenerfüllung ist erfolgt.
4. Ratsangelegenheiten
4.1 Die WfW-Fraktion und die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke
fordern, das Konzept “Smart City“ weiter voranzutreiben.
Die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke regt hierzu zusätzlich an,
dass die regio IT entsprechende Projekte im Rat vorstellen solle.
Anmerkung:
Zunächst sollen die unbegründet in den Raum gestellten Vorwürfe
aufgegriffen und dargelegt werden, was in der Verwaltung unter “Smart City“
verstanden wird, da der einschlägigen Forschungsliteratur dahingehend eine
konzeptuelle Klarheit des Begriffs nicht entnommen werden kann bzw. eine
Definition, wie sie in der Haushaltrede ansatzweise aufgeworfen wurde, nicht
durchgreifend oder einheitlich anerkannt ist. Im Kern besteht jedoch
grundsätzlich Konsens darüber, dass weitgehend die technologische und digitale
Vernetzung und ihre Auswirkungen auf die Lebensbereiche einer Stadt unter dem
Aspekt Smart City behandelt werden. Dem liegen die beiden Herausforderungen
zugrunde, erstens neue Formen der Kooperation zu entwickeln sowie zweitens eine
intelligente Vernetzung der städtischen Akteure und Aktivitäten auf Basis einer
IT-Infrastruktur zu erreichen. In einer Kurzform wird unter Smart City ein
Städtemanagement verstanden, welches die Integration neuer Technologien in die
(technischen) Systeme und Infrastruktureinrichtungen der Städte impliziert.
Ein solch vernetzender Ansatz kann jedoch nicht ohne entsprechende
Vorbereitung und insbesondere nicht realisiert werden, ohne auf bestimmte
Grundlagen aufbauen zu können – zumindest sofern dies fundiert und nicht
lediglich plakativ erfolgen soll, wie es die Fraktion Krethi & Plethi/Die
Linke zu unterstellen versucht. Diese Grundlagen werden derzeit im Rahmen einer
fachbereichsübergreifenden Projektgruppe ausgebaut. Bevor demnach über ein
Konzept Smart City in seinem umfassenden Sinn nachgedacht werden kann, liegt
der Fokus aktuell prioritär auf der Implementierung und Anwendung der
vorhandenen IT-Struktur sowie damit verbundener Prozessoptimierung, der
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der Digitalisierung der Verwaltung im Allgemeinen.
Letztere Bereiche kommen unmittelbar der Bevölkerung zugute, wenn persönliche
Verwaltungsleistungen online abgerufen werden können. Hieraus ergibt sich der
gewählte Schwerpunkt.
Die weitere Entwicklung ist zudem mitnichten auf einen fehlenden Mut
zurückzuführen; ein Projektfortschritt ist allenfalls von eingeschränkt
vorhandenen Ressourcen abhängig. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Personal-
als auch der Finanzmittel. Selbstverständlich steht die Stadt im fortdauernden
Austausch mit der regio iT, von der entsprechende Angebote auch bekannt sind.
Allerdings sind diese – unabhängig von Kosten-/Nutzenverhältnissen – nicht zum
Selbstkostenpreis und ohne intensive personelle Begleitung der IT und der
Sachbearbeitung im Haus zu erzielen, für die aktuelle keine umfangreichen
Kapazitäten bestehen. Nicht ohne Grund wurde eine Ausbildungsstelle im
IT-Bereich ausgewiesen und die vorhandenen IT-Strukturen intern angepasst.
Erstgenanntes Vorhaben ist übrigens – neben der Digitalisierung der Verwaltung
– der einzige im Haushalt beschriebene Punkt. Es wird mitunter nicht davon
gesprochen, sich als Smart City zu bezeichnen – gerade weil deren umfassende
Bedeutung hier bekannt ist. Ziel ist vielmehr eine mit den beteiligten Akteuren
abgestimmte und schrittweise erfolgende Digitalisierung, wodurch die Belange
aller Anwendenden berücksichtigt werden.
Sofern im Zuge einer Smart City an die Erholungswirkung und die
Lebenswertigkeit der Stadt erinnert wird, darf auf die intensiven Bemühungen
zur Erlangung des Prädikats Luftkurort hingewiesen werden. Zweifelsohne ist
beabsichtigt, den dahingehenden (gesundheitsbezogenen) Tourismus, mit modernen
Technik-Instrumenten zu unterstützen. Diesbezügliche Maßnahmen erfolgen im Zuge
der weiteren Vorbereitungen.
4.2 Die WfW-Fraktion regt an, neben einem neuen politischen Gremium für
Kinder und Jugendliche auch in Zusammenarbeit mit der Betty-Reis-Gesamtschule
eine “Kommunalpolitik AG“ zu gründen.
Anmerkung:
Es steht außer Zweifel, dass politische Bildung ein wichtiges Ziel
einer allgemeinbildenden Schule darstellt, weshalb diese auch abseits bzw.
begleitend zum Unterricht durch zahlreiche Aktionen aktiv betrieben wird. An
der Betty-Reis-Gesamtschule gibt es Pflicht-Arbeitsgemeinschaften allerdings
nur im 5. Schuljahr, für das sich eine Politik-AG noch nicht eignen dürfte. In
den höheren Jahrgängen können die Schülerinnen und Schüler (außer aktuell in
der Coronazeit, da keine Jahrgänge “gemischt” werden) Arbeitsgemeinschaften in
den Mittagspausen wählen; im Bereich der Sekundarstufe II gibt es für
Arbeitsgemeinschaften kein Zeitfenster mehr, so dass eine Politik-AG erst nach
Unterrichtsschluss stattfinden könnte. Nach Rücksprache mit der Schulleitung
dürfte die Einrichtung einer „zusätzlichen“ Politik-AG aus vorstehenden Gründen
– unabhängig von ihrer konkreten inhaltlichen Ausgestaltung – daher kaum
realisierbar sein.
4.3 Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke regt an, den Beschlussvorlagen
zukünftig keinen Beschlussvorschlag der Verwaltung mehr beizufügen.
Anmerkung:
Gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 GO NW bereitet der Bürgermeister die
Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse vor. Unter Beschlussvorbereitung ist
die Darlegung der Sachinformation zu verstehen, die das jeweilige Gremium in
die Lage versetzen, sachgerecht zu beschließen. Insofern besteht für den
Bürgermeister die Pflicht, dem Rat und den Ausschüssen eine sachgerechte
Beschlussfassung zu ermöglichen. Es obliegt dabei dem pflichtgemäßen Ermessen
des Bürgermeisters, wie und in welcher Form er dies tun will.
Die Beschlussvorbereitung in schriftlicher Form mit Unterbreitung
eines Beschlussvorschlags nebst Begründung stellt dabei nicht nur die übliche
Vorgehensweise dar, sie ist meist auch rechtlich geboten, um etwa finanziell
nachteilige Folgen für den Haushalt abzuwenden oder im Falle einer abweichenden
Beschlussfassung eine ggf. erforderlich werdende Beanstandung durch den
Bürgermeister zu vermeiden.
5. Stadtentwicklung und
Infrastruktur bzw. -einrichtungen einschl. Klimaschutzangelegenheiten
5.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, zukünftig bei allen An-,
Um- oder Neubauten den Effizienzstandard KfW-40 Plus zu berücksichtigen sowie
die Nachhaltigkeit z. B. durch die Verwendung von nachwachsenden oder
recycelten Baustoffen zu verbessern.
Anmerkung:
Einer pauschalen Forderung, bei allen An-, Um- oder Neubauten künftig
den Effizienzstandard KfW-40 Plus zu berücksichtigen und die Verwendung von
nachwachsenden oder recycelten Baustoffen zu verbessern kann nicht entsprochen
werden. Eine entsprechende Prüfung und Bewertung erfolgt immer im jeweiligen
Einzelfall.
5.2 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt zur Erreichung des Ziels einer
klimaneutralen Kommune (möglichst bereits bis zum Jahr 2035) die Erstellung
eines “Masterplans“ an, in dem Umsetzungsschritte inhaltlich und zeitlich
konkret definiert werden.
Anmerkung:
Im Zuge der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt
Wassenberg beabsichtigt die Verwaltung bis 2025 die CO2-Einsparung
durchgeführter Maßnahmen im Stadtgebiet darzulegen und damit belastbare
Einschätzungen vorzulegen.
5.3 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine zeitnahe Information
des Rates über die Ergebnisse der Prüfung der Geeignetheit weiterer kommunaler
Gebäude für die Installation von Photovoltaikanlagen sowie die Umsetzung aller
möglichen Maßnahmen bis spätestens zum Jahr 2030.
Anmerkung:
Die Prüfung der Geeignetheit kommunaler Gebäude zur Installation von
PV-Anlagen wird aktuell bereits durchgeführt. Die Verwaltung wird über die
Ergebnisse im Laufe des Jahres 2022 berichten.
5.4 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt an, mit interessierten
Bürger*innen, Unternehmen und Energieversorgern Kontakt aufzunehmen, um über
die Vermarktung von nicht für den Energieeigenverbrauch benötigten Flächen zu
verhandeln. Hierdurch sollen Einnahmen für die Stadt erwirtschaftet werden.
Anmerkung:
Es ist keine Aufgabe der Kommune, Grundstücksdaten für
erwerbswirtschaftliche Ziele, wie beispielsweise die Vermarktung von privaten
Flächen für den Bau von PV-Anlagen o. ä., bereitzustellen oder zu nutzen.
5.5 Die SPD-Fraktion regt an, waldpädagogische Maßnahmen zu fördern und
hierfür zur Finanzierung ggf. die Klima- und Forstpauschale des Landes
einzusetzen.
Anmerkung:
Der gewünschte Effekt, durch waldpädagogische Maßnahmen Kindern und
Jugendlichen dabei zu helfen, Wissen über den Wald zu erlangen und seine
Bedeutung für Mensch und Tier kennenzulernen, wird bereits durch vielfältige
Angebote erreicht. Dies sind nicht abschließend:
-
#natürlichWassenberg –
Nachhaltigkeitsoffensive für Groß und Klein,
-
Wassenberger
Umweltdiplom, nunmehr weiterentwickelt zum „Luftikus“ als Klima- und
Umweltdiplom für Kinder (inklusive Workshops und z. B. Waldführungen),
-
Naturpark-Tor Wassenberg
(Informationen über das Naturparkgebiet und eine Themenwand über seine dort
beheimateten Tiere, interaktive und multimediale Ausstellung zu Flora und
Fauna, auch mit Aktionen für Kinder und Jugendliche wie dem
Multifunktionstisch),
-
Mobiles Waldlabor
(organisiert über den Naturpark),
-
Waldrallye im Judenbruch
für Familien und auf eigene Faust,
-
weitere betreute Angebote
durch Gäste- und Naturführende, Bildungsangebote des Naturparks für Kinder und
Schulgruppen.
Der Bedarf eines weitergehenden Angebots ist daher nicht ersichtlich.
5.6 Die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke regt eine Analyse der
städtebaulichen Auswirkungen der verstärkten Nutzung vom Homeoffice an.
Anmerkung:
Die verstärkte Nutzung von Home-Office hat in einer Stadt der
Größenordnung Wassenbergs keine städtebaulichen Auswirkungen, daher bedarf es
hierzu auch keiner gesonderten Analyse.
5.7 Die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke schlägt vor, dass der Fokus
des Wohnungsbaus auf das Bauen im Bestand und auf den sozialen Wohnungsbau
gelegt werde.
Anmerkung:
Der soziale Wohnungsbau hat im Bereich des Mietwohnungsbaus in
Wassenberg seit vielen Jahren einen hohen Anteil. Allerdings sind die
Förderkriterien zwischenzeitlich derart unattraktiv, dass Investoren – auch
nachvollziehbar – diese Fördermöglichkeit immer weniger in Anspruch nehmen. Der
Gesetzgeber ist deshalb bereits seit einigen Jahren aufgefordert, die
Förderkriterien für den sozialen Wohnungsbau für Investoren wieder attraktiver
zu gestalten. Die neue Bundesregierung hat eine Initiative hierzu angekündigt;
die Realisierung dieser Ankündigung ist daher abzuwarten.
6. Haushalt
6.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Fortentwicklung und
Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis des Kommunalhaushaltes und der
Einnahmemöglichkeiten.
Anmerkung:
Die Verwaltung prüft bei allen konkreten Maßnahmen (wie z. B. bei der
Errichtung von PV-Anlagen) auch die Möglichkeiten zur Erzielung
wirtschaftlicher Vorteile. Ansonsten sind der wirtschaftlichen Betätigung von
Kommunen durch die Regelungen der Gemeindeordnung NRW jedoch enge Grenzen
gesetzt. Verstärkt wird dies nunmehr durch die Neuregelung des § 2b
Umsatzsteuergesetz, die die Wirtschaftlichkeit vieler kommunaler Tätigkeiten in
Frage stellt. Für die pauschale Forderung einer breiteren wirtschaftlichen
Basis und neuer Einnahmemöglichkeiten werden daher keine Ansatzpunkte gesehen.
6.2 Die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke regt an, die
Übersichtlichkeit, Transparenz und „Konsistenz“ des Haushalts zu verbessern und
in Zusammenarbeit mit der regio IT eine neue „Plattform“ für den Haushalt
einzurichten.
Anmerkung:
Die Haushaltssatzung in ihrer Gesamtheit zeichnet sich durch eine hohe
Komplexität aus. Dies ist u. a. in den gesetzlichen Vorgaben begründet, sowie
in den vielfältigen Adressaten an denen sich die Haushaltssatzung richtet (z.
B. Verwaltung, Stadtrat, Aufsichtsbehörden, Bürger:innen).
Die Verwaltung ist hierbei immer bedacht, trotz dieser komplexen
Rahmenbedingungen eine möglichst hohe Transparenz des Haushalts herzustellen.
Konkrete Anregungen zur Verbesserung der Transparenz werden auch
regelmäßig umgesetzt. Als Beispiele seien genannt der Antrag von Bündnis 90 /
Die Grünen zur Erweiterung des statistischen Teils des Haushalts, und die
Anregung der CDU zur verbesserten Darstellung der Investitionsübersicht im
Haushalt.
Als bedauerlich ist zu nennen, dass seitens der Industrie- und
Handelskammer NRW keine Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2022 erfolgt ist. In
den vergangenen Jahren wurde die im interkommunalen Vergleich transparente
Darstellung des Haushalts der Stadt Wassenberg regelmäßig von der IHK
herausgehoben.
Zur weiteren Erläuterung des Haushalts bietet die Verwaltung den
politischen Entscheidungsträgern regelmäßig Informationsveranstaltungen an.
Zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode wurde allen
Stadtverordneten, sachkündigen Bürgern und sonstigen politisch Tätigen eine
Informationsveranstaltung zum grundsätzlichen Verfahren und zu den wesentlichen
Inhalten des Haushalts angeboten. Die Nachfrage war so groß, dass letztlich
zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt wurden. Teilnehmer waren
Mitglieder aller im Rat vertretenen Parteien, mit Ausnahme von Krethi &
Plethi. Für Die Linke hat lediglich eine inzwischen ausgeschiedene
Stadtverordnete teilgenommen.
Darüber hinaus stehen der Stadtkämmerer und der Fachbereichsleiter
Finanzen allen im Stadtrat vertretenen Fraktionen in jedem Jahr im Rahmen der
Haushaltsberatungen zur Teilnahme an einer Tagung zur Verfügung, in der alle
Fragen zum Haushaltsentwurf erläutert werden können. Hierbei können Fragen
vorbehaltlos zur Entwicklung der Stadt im Allgemeinen, zu konkreten Planungen
wie auch zu einfachen Erläuterungen einzelner Positionen gestellt werden.
Dieses Angebot wird von allen Fraktionen i. d. R. auch mit einer hohen
Teilnehmerzahl (Stadtverordnete, sachkundige Bürger, sonstige interessierte
Mitglieder) angenommen, mit Ausnahme der Fraktion Krethi & Plethi/Die
Linke, welche noch nie Interesse an den Haushaltsberatungen bekundet hat. (Auch
die vormalige Fraktion Die Linke hatte bereits seit vielen Jahren das Angebot
der Haushaltsberatungen nicht in Anspruch genommen.)
Neben den grundsätzlich nicht-öffentlichen Haushaltsberatungen der
Fraktionen erfolgt auch die Beratung jedes Haushaltsentwurfes im Haupt- und
Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung. Auch hier können jegliche Fragen zum
Haushalt erörtert werden, auch gerade falls Fraktionen ansonsten auf die
Teilnahme an den Haushaltsberatungen verzichten. Durch die Fraktion Krethi
& Plethi/Die Linke wurden jedoch keine Fragen zum Haushalt im Haupt- und
Finanzausschuss vorgebracht.
Insbesondere durch die Haushaltsberatungen, die allen Fraktionen
offenstehen und auch von allen Fraktionen mit Ausnahme von Krethi &
Plethi/Die Linke rege genutzt werden, sowie durch die öffentliche Beratung im
Haupt- und Finanzausschuss ergibt sich somit kein erkennbares Informations-
oder Transparenzdefizit in Bezug auf den Haushalt der Stadt Wassenberg für die
politischen Entscheidungsträger.
Die Information der Bürger:innen über den Haushalt erfolgt auf
verschiedenen Wegen.
Formal hat eine Bekanntmachung des Haushaltsentwurfs wie auch der
Beschlussfassung des Haushalts im Amtsblatt zu erfolgen, mit dem Hinweis, dass
der Haushalt vor Ort im Rathaus zur Einsichtnahme zur Verfügung steht.
Neben dieser – zugegeben antiquierten, aber rechtlich vorgeschriebenen
– Form der Veröffentlichung steht der Haushalt auch auf der Internetseite der
Stadt Wassenberg zur Verfügung.
Die Darstellung erfolgt auf einer eigenen Seite; auf die
Veröffentlichung eines neuen Haushalts oder Haushaltsentwurfs wird jedoch auch
immer auf der Startseite hingewiesen.
Auch in den Berichten der Presse zur Einbringung des Haushalts wird i.
d. R. darauf hingewiesen, dass der Haushalt im Internet zur Verfügung steht.
Neben dem Gesamthaushalt als PDF-Datei zum Download stehen auf der
Internetseite auch weitere Erläuterungen zum Haushalt zur Verfügung. Die
Erläuterungen sind bewusst kurz und möglichst verständlich abgefasst, um einen
Einstieg in den Haushalt zu erleichtern. U. a. sind hier erläutert:
- der
Stand der Beschlussfassung, die wesentlichen Inhalte und die Rechtswirkung der
Haushaltssatzung
- das
geplante Jahresergebnis, die Gesamtsumme der Erträge und Aufwendungen und die
Verteilung der Aufwendungen auf die wesentlichen Aufgabenbereiche
- die
Gesamtsumme der Investitionen und eine Einzelaufstellung der wesentlichen
Investitionsmaßnahmen
- die Entwicklung der
Verschuldung
- die Entwicklung der
Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer
Unter den Mitwirkungsmöglichkeiten ist im Rahmen des
Entwurfsverfahrens der Hinweis wiedergegeben, dass alle Einwohner und
Abgabenpflichtigen berechtigt sind, Einwendungen gegen den Entwurf des
Haushalts zu erheben, über die dann der Stadtrat zu beschließen hat.
Über dieses formale Verfahren hinaus erfolgt zusätzlich der Hinweis,
dass die Verwaltung für jegliche Fragen und Anregungen zum Haushalt zur
Verfügung steht, mit dem Verweis auf ein entsprechendes Kontaktformular.
Die Zahl der Aufrufe der Seite zum Haushalt der Stadt Wassenberg wird
nicht überwacht.
Sofern Fragen und weitere Rückmeldungen zum Haushalt erfolgen,
erfolgen diese jedoch nur in sehr begrenzter Anzahl und nur zu den folgenden
Bereichen:
- Akademische
Anfragen, bei denen Haushaltsdaten der Stadt Wassenberg für statistische Werte
und interkommunale Vergleiche abgefragt werden.
- Anfragen,
die in der Haushaltssatzung – unzulässigerweise – eine Rechtsgrundlage für
Rechtstreitigkeiten suchen, insbesondere in Grundstücks- und Beitragsangelegenheiten.
Fragen oder Anregungen von Bürger:innen aus reinem Interesse am
Haushalt sind noch nie erfolgt.
Hieraus kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die zur
Verfügung gestellten Informationen zum Haushalt ausreichend und verständlich
für alle Interessierten sind, und darüber hinaus – wenn auch bedauerlich – kein
weiteres Interesse der Bürger:innen am Haushalt besteht.
Weiter ist davon auszugehen, dass sich tatsächlich interessierte
Bürger:innen i. d. R. auch bereits kommunalpolitisch engagieren, und daher die
Möglichkeit zur Teilnahme an den Haushaltsberatungen haben.
Auch für interessierte Bürger:innen ist daher kein Informations- oder
Transparenzdefizit in Bezug auf den Haushalt der Stadt Wassenberg erkennbar.
Die Einführung weiterer – dann auch zusätzlich kostenpflichtiger –
Lösungen zur Darstellung des Haushalts ist daher nicht erforderlich und auch
wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Aus den Ausführungen der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke ist
derzeit kein Handlungsbedarf für die Verwaltung ableitbar, sofern seitens der
Fraktion nicht konkret dargelegt wird, wie eine verbesserte Darstellung des
Haushalts erfolgen soll.
7. Hochwasser
7.1 Die SPD-Fraktion fordert, die vom Hochwasserereignisses 2021
betroffenen Menschen aktiv zu unterstützen und diese u. a. namentlich bei der
Verwaltung zu hinterlegen und zu betreuen.
Anmerkung:
Der Verwaltung sind insgesamt 103 Privathaushalte und 22 gewerbliche
Betriebe bekannt, die Schäden durch das Hochwasserergebnis 2021 erlitten haben.
Über die Stadt Wassenberg haben die Betroffenen Soforthilfen des Landes und
weitergeleitete Spenden in Höhe von insgesamt rd. 525.000 € erhalten. Weiter
steht die Verwaltung für Beratungen über die weiteren Wiederaufbauhilfen des
Landes zur Verfügung.
Ebenfalls informiert die Verwaltung die Betroffenen aktiv über weitere
Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten, wie z. B. über das mobile
Beratungsangebot des WVER. Die Daten der
Betroffenen werden hierzu unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher
Regelungen weiter verwahrt.
Rückfragen oder weitere
Anmerkungen zu den Ausführungen bestehen auf Nachfrage von Bürgermeister Maurer
nicht.