Sitzung: 10.02.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 12, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/FB1/006/2022
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 20.12.2021, hier eingegangen am 23.12.2021, beantragt die
Bürgerin Frau Sabrina Baltes die Einführung von Lolli-PCR-Pooltests in den Kindergärten
im Stadtgebiet Wassenberg (Anlage 1).
Bei
dem hier vorliegenden Antrag der Frau Baltes handelt es sich um eine Anregung
gemäß § 24 GO NRW i.V.m. § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg, für
dessen Erledigung auf Grundlage des § 24 Abs. 1 S. 3 GO NRW nach § 6 Abs. 4 der
Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss bestimmt worden ist. Der Rat kann
abweichend hiervon über den Antrag entscheiden, wenn er die Entscheidung nach §
6 Abs. 5 der Hauptsatzung i.V.m. § 24 Abs. 2 GO NRW im Einzelfall an sich
zieht. Um eine kurzfristige Entscheidung durch den Rat im Rahmen seiner
Zuständigkeit zu ermöglichen, wird insoweit angeregt, von diesem Recht Gebrauch
zu machen, und den vorliegenden Beschluss selbst zu fassen.
In
Bezug auf die inhaltliche Anregung wird darauf hingewiesen, dass kreisweit
entsprechende Anträge von verschiedenen Antragstellenden bei den Städten und
Gemeinden eingegangen sind. Ebenfalls wurde auch beim Kreis Heinsberg am
17.12.2021 ein gleichlautender Antrag, allerdings in Bezug auf alle
Kindergärten im Kreisgebiet, eingereicht.
Der
Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 21.12.2021 kurzfristig, aufgrund der
Dringlichkeit, mit dem Antrag befasst. Im Ergebnis wurde die Anregung dort
einstimmig abgelehnt. Hierzu wird auf die umfangreiche Stellungnahme des
Landrates - der insbesondere auf die
Ausführungen des Kreisgesundheitsamtes Bezug nimmt - an die dortige
Antragstellerin verwiesen (Anlage 2).
Gleichlautende
Anträge nach § 24 GO NW wurden zwischenzeitlich auch an die Räte weiterer
kreisangehöriger Kommunen gerichtet, die diese – soweit bislang behandelt –
ebenfalls mit der Begründung des Kreises Heinsberg abgelehnt haben (z.B. Stadt
Heinsberg, Stadt Wegberg).
Die
Verwaltung befürwortet die Ausführungen des Kreises Heinsberg und regt an, dass
sich der Rat der Stadt Wassenberg dem anschließt. Sodann wäre eine weitere
Behandlung im Rat im Ergebnis nicht mehr erforderlich.
Ergänzend
sei darauf hingewiesen, dass im Stadtgebiet Wassenberg sechs verschiedene
Träger Kindertagesstätten betreiben; hinzu kommen noch zahlreiche
Kindertagespflegestellen. Coronaschutzverordnung sowie
Coronabetreuungsverordnung sehen keine rechtliche Grundlage vor, weder die dort
Beschäftigten noch die Eltern der in den Einrichtungen betreuten Kinder zu
einer Mitwirkung an PCR-Lolli-Pooltestungen zu verpflichten.
Zudem
verschärft sich das bereits vom Kreisgesundheitsamt aufgeworfene Problem der
PCR-Labortestkapazitäten zunehmend, weshalb durch den Bundesgesundheitsminister
am 20.01.2022 bereits eine entsprechende Bundesverordnung zur Priorisierung von
bestimmten Berufsgruppen bei PCR-Tests angekündigt wurde.
Stadtverordneter Mank und
Stadtverordnete Schiffmann geben an, dass die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen
und SPD den Bürgerantrag unterstützen. Zudem berichtet Stadtverordneter Mank,
dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ein Labor gefunden habe, welches sich
bereit erklärt hat, die Auswertung der Lolli-PCR-Pooltests für alle
Kindergärten im Stadtgebiet Wassenberg zu übernehmen.
Nach einer kurzen Diskussion lässt Bürgermeister Maurer über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss: (21 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
Der Rat macht von seinem
Recht Gebrauch, gem. § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg i.V.m. §
24 Abs. 2 GO NRW selbst über eine Anregung zu entscheiden. Gleichzeitig
schließt sich der Rat den Ausführungen des Kreises Heinsberg an. Eine weitere Behandlung
im Rat der Stadt Wassenberg ist nicht erforderlich.