Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

I.

Mit Schreiben vom 20.01.2022 beantragt die CDU-Fraktion die Schaffung einer Tempo-30-Zone auf dem Leichweg nebst angrenzender Straßen sowie Anordnung einer Vorfahrtsregelung „rechts vor links“. Der Bürgermeister wird aufgefordert, eine entsprechende Anordnung durch das insoweit zuständige Kreisstraßenverkehrsamt herbeizuführen.

II.

Im Rahmen derzeit stattfindender Abstimmungsgespräche konnte das Anliegen der CDU-Fraktion dem Kreisstraßenverkehrsamt bereits vorgetragen werden. Dieses hat nach Bewertung der Örtlichkeit die Möglichkeit der Anordnung von Tempo 30 auf dem Leichweg in Birgelen in Aussicht gestellt.

In den an den Leichweg angrenzenden Wohngebieten Auf dem Kamp, Heinrich-Giesen-Straße und Pfarrer-Zurmahr-Straße ist bereits eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet, lediglich der Leichweg ist bislang von einer entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzung ausgenommen.

Die Anordnung der begehrten Tempo-30-Zone (auch) auf dem Leichweg hätte zur Folge, dass im gesamten Bereich der Tempo-30-Zone die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gem. § 8 Abs. 1 StVO gilt. Es wären entsprechende Fahrbahnmarkierungen („Haltelinien“) auf dem Leichweg in den Einmündungsbereichen der abgehenden Straßen aufzubringen; die übrige vorfahrt- und geschwindigkeitsregelnde Beschilderung könnte entfernt werden.

 

Aus Gründen der Verkehrsberuhigung und zur Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsanordnungen in dem o. a. Wohngebiet, in dem auch zahlreiche Kinder leben, wird das beantragte Begehren seitens der Verwaltung für sinnvoll erachtet.

 

Stadtverordneter Amendt merkt an, dass die Sicht vom Leichweg aus kommend zur Einmündung in die Lambertusstraße aufgrund der hohen Bepflanzung schlecht sei. Bürgermeister Maurer gibt an, dass der Stadtbetrieb Wassenberg einen Rückschnitt prüfen werde, um ggf. erforderliche bessere Sichtverhältnisse herzustellen.

 

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Bürgermeister beantragt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg die Anordnung einer Tempo-30-Zone im Bereich Leichweg sowie den hiervon abgehenden Straßen.