Sitzung: 10.02.2022 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36
Vorlage: BV/FB3/004/2022
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
I.
Mit
Schreiben vom 20.01.2022 beantragt die CDU-Fraktion die Schaffung einer
Tempo-30-Zone auf dem Leichweg nebst angrenzender Straßen sowie Anordnung einer
Vorfahrtsregelung „rechts vor links“. Der Bürgermeister wird aufgefordert, eine
entsprechende Anordnung durch das insoweit zuständige Kreisstraßenverkehrsamt
herbeizuführen.
II.
Im
Rahmen derzeit stattfindender Abstimmungsgespräche konnte das Anliegen der
CDU-Fraktion dem Kreisstraßenverkehrsamt bereits vorgetragen werden. Dieses hat
nach Bewertung der Örtlichkeit die Möglichkeit der Anordnung von Tempo 30 auf
dem Leichweg in Birgelen in Aussicht gestellt.
In
den an den Leichweg angrenzenden Wohngebieten Auf dem Kamp, Heinrich-Giesen-Straße
und Pfarrer-Zurmahr-Straße ist bereits eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h angeordnet, lediglich der Leichweg ist bislang von einer entsprechenden
Geschwindigkeitsbegrenzung ausgenommen.
Die
Anordnung der begehrten Tempo-30-Zone (auch) auf dem Leichweg hätte zur Folge,
dass im gesamten Bereich der Tempo-30-Zone die Vorfahrtsregel „rechts vor
links“ gem. § 8 Abs. 1 StVO gilt. Es wären entsprechende Fahrbahnmarkierungen
(„Haltelinien“) auf dem Leichweg in den Einmündungsbereichen der abgehenden
Straßen aufzubringen; die übrige vorfahrt- und geschwindigkeitsregelnde
Beschilderung könnte entfernt werden.
Aus
Gründen der Verkehrsberuhigung und zur Vereinheitlichung der
Geschwindigkeitsanordnungen in dem o. a. Wohngebiet, in dem auch zahlreiche
Kinder leben, wird das beantragte Begehren seitens der Verwaltung für sinnvoll
erachtet.
Stadtverordneter
Amendt merkt an, dass die Sicht vom Leichweg aus kommend zur Einmündung in die
Lambertusstraße aufgrund der hohen Bepflanzung schlecht sei. Bürgermeister
Maurer gibt an, dass der Stadtbetrieb Wassenberg einen Rückschnitt prüfen
werde, um ggf. erforderliche bessere Sichtverhältnisse herzustellen.
Beschluss: (einstimmig)
Der Bürgermeister
beantragt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg die Anordnung einer
Tempo-30-Zone im Bereich Leichweg sowie den hiervon abgehenden Straßen.