Sitzung: 20.01.2022 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/003/2022
Sachverhalt:
Mit
Anschreiben vom 21.04.2021 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die
Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke 144 und 1199 beantragt.
Dieser Antrag wurde im Stadtrat am 20.05.2021 bekanntgegeben.
Ziel
des Vorhabens ist eine rückwärtige Bebauung der Grundstücke.
Eine
Bebauung des Grundstückes 144 entlang der „Palantstraße“ ist bereits heute
zulässig.
Aus
Sicht der Verwaltung handelt es sich um ein rein privates Interesse eines
Grundstückseigentümers zur optimalen Ausnutzung der Grundstücke. Für die
Aufstellung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich, liegt kein städtebauliches
Erfordernis vor, somit besteht kein öffentliches Interesse.
Das
Anschreiben vom 21.4.2021 sowie eine Übersichtskarte sind als Anlagen
beigefügt.
Auf die Frage des Stadtverordneten Seidl, ob für eine
Bebauung des Grundstücks tatsächlich ein Bebauungsplan zwingend erforderlich
sei, erwidert Dezernent Darius, dass das Grundstück von der Palantstraße
erschlossen ist und im Bereich der Palantstraße umfassend bebaut werden kann.
Für diese Bebauung ist weder ein Bebauungsplan noch die Änderung eines
bestehenden Bebauungsplanes erforderlich. Lediglich im Falle einer
beabsichtigten Bebauung der beiden rückwärtigen Gartengrundstücke wäre ein
entsprechendes Bauleitplanverfahren Voraussetzung.
Zu der Frage der Stadtverordneten Stieding nach dem Grund für die etwas schroffe Ablehnung des Antrags teilt Stadtkämmerer Darius mit, dass im vorliegenden Fall der Antragsteller über ein umfassendes Baurecht im Bereich der Palantstraße verfüge und der rückwärtige Gartenbereich nicht an einen Freiraum angrenze, sondern unmittelbar an die rückwärtigen Ruhebereiche bereits bebauter und im rückwärtigen Bereich gelegener Grundstücke mit der Folge, dass bei einer derartigen Erschließungsmaßnahme über die dann erforderliche Verkehrsfläche Immissionen in diese Gartenbereiche verlagert werden und im Übrigen begründet die reine Optimierung der Vermarktungsmöglichkeit eines Grundstücks kein öffentliches Interesse.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke 144 und 1199, wird nicht entsprochen.