Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Anschreiben vom 21.04.2021 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke 144 und 1199 beantragt. Dieser Antrag wurde im Stadtrat am 20.05.2021 bekanntgegeben.

 

Ziel des Vorhabens ist eine rückwärtige Bebauung der Grundstücke.

Eine Bebauung des Grundstückes 144 entlang der „Palantstraße“ ist bereits heute zulässig.

 

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um ein rein privates Interesse eines Grundstückseigentümers zur optimalen Ausnutzung der Grundstücke. Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich, liegt kein städtebauliches Erfordernis vor, somit besteht kein öffentliches Interesse.

 

Das Anschreiben vom 21.4.2021 sowie eine Übersichtskarte sind als Anlagen beigefügt.

 

 

Auf die Frage des Stadtverordneten Seidl, ob für eine Bebauung des Grundstücks tatsächlich ein Bebauungsplan zwingend erforderlich sei, erwidert Dezernent Darius, dass das Grundstück von der Palantstraße erschlossen ist und im Bereich der Palantstraße umfassend bebaut werden kann. Für diese Bebauung ist weder ein Bebauungsplan noch die Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes erforderlich. Lediglich im Falle einer beabsichtigten Bebauung der beiden rückwärtigen Gartengrundstücke wäre ein entsprechendes Bauleitplanverfahren Voraussetzung.

Zu der Frage der Stadtverordneten Stieding nach dem Grund für die etwas schroffe Ablehnung des Antrags teilt Stadtkämmerer Darius mit, dass im vorliegenden Fall der Antragsteller über ein umfassendes Baurecht im Bereich der Palantstraße verfüge und der rückwärtige Gartenbereich nicht an einen Freiraum angrenze, sondern unmittelbar an die rückwärtigen Ruhebereiche bereits bebauter und im rückwärtigen Bereich gelegener Grundstücke mit der Folge, dass bei einer derartigen Erschließungsmaßnahme über die dann erforderliche Verkehrsfläche Immissionen in diese Gartenbereiche verlagert werden und im Übrigen begründet die reine Optimierung der Vermarktungsmöglichkeit eines Grundstücks kein öffentliches Interesse.

 

 


Beschluss des Ausschusses:    (einstimmig)

 

Dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke 144 und 1199, wird nicht entsprochen.