Sitzung: 17.04.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/006/2012
Der Ausschuss nimmt
die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 04.04.2012 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen
aus dem Haushalt 2011 nach 2012 gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung
(Gem.HVO NRW) zur Kenntnis.
Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen des § 22
Gem.HVO NRW die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, im Rahmen der
Ermächtigungsübertragung die kontinuierliche und der Aufgabenerfüllung gerecht
werdende Bewirtschaftung der Haushaltsmittel auch nach Schluss des
Haushaltsjahres zu gewährleisten.
Die
Vorschriften orientieren sich an § 19 der kameralen Gem.HVO NRW
(Übertragbarkeit). Mit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist
das Haushaltsinstrument der Haushaltsausgabe- und Haushaltseinnahmereste, die
das abgelaufene Jahr belasteten, entfallen, da die finanzielle Entwicklung
nicht mehr in den Bezugsgrößen „Einnahmen und Ausgaben“ dargestellt wird.
Durch die Übertragung wird lediglich die
Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr
Aufwendungen und/oder Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen
sind. Damit wird sowohl das Ergebnis als auch die Liquidität des folgenden
Jahres belastet.
Aufgrund des Budgetrechtes des Rates sind diese
zusätzlichen Ermächtigungen dem Rat in einer Übersicht mit Angabe der
Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan des Folgejahres zur Kenntnis
zu geben.
Als Anlage ist eine Auflistung der vorgenommenen
Ermächtigungsübertragungen beigefügt. Die Deckung der dargestellten Übertragung
von Aufwendungen erfolgt gem. § 43 Abs. 3 Gem.HVO NRW durch die Bildung einer
entsprechenden Deckungsrücklage in der Bilanz des Jahresabschlusses 2011.
Bezüglich der zahlungswirksamen Seite (Finanzplan bzw. Finanzrechnung) besteht
keine gesonderte Regelung. Die zahlungswirksame Entlastung im Haushaltsjahr
2011 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung im Haushaltsjahr 2012. Die
zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine Auswirkungen auf den
Haushaltsausgleich.
Entsprechend
der Vorgabe des Rates wird gem. Anlage 2 nochmals gesondert dargestellt, wie
die investiven Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 2.343.270 € finanziert
sind. Zusätzlich erfolgt zur Information des Rates die Mitteilung, dass im
investiven Bereich im Haushaltsjahr 2011 eine Kreditermächtigung aus dem
Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 147.000 € abgesetzt und darüber hinaus ein
fällig werdender Kredit von insgesamt 144.670 € außerplanmäßig getilgt werden
konnte.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.