Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Der Rat der Stadt Wassenberg nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Der Beschluss zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Wassenberg“ wurde bereits in der letzten Sitzung des Stadtrates am 04.11.2021 gefasst.

Aus rein formalen Gründen muss der Satzungsbeschluss wiederholt werden, da sich der Wortlaut der Satzung nicht ausschließlich auf die Änderung bezog.

 

Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Wassenberg“ (Sanierungssatzung) sowie die unveränderte Abgrenzung des Sanierungsgebietes sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 


Beschluss: (einstimmig)


Die Verlängerung der Durchführungsfrist der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Wassenberg“ (Sanierungssatzung) gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) bis zum 31.12.2026 wird im Zuge einer 1. Änderung beschlossen.