Der Rat der Stadt Wassenberg nimmt die Mitteilungsvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Im Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr der dritte Quartalsbericht für das Haushalts­jahr 2021 zum Stichtag 30.09.2021 vorgelegt.

Dieser Bericht dient gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der Auswirkungen der Pandemie auf den städtischen Haushalt.

 

Der Quartalsbericht soll zu diesem Zeitpunkt im Jahr eine weitere Einschätzung über die voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2021 und eine Grundlage für den Beschluss über die Haushaltssatzung 2022 geben.

 

Die Haushaltsplanung des Jahres 2021 weist einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 3,169 Mio. € aus. Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2021 erscheint trotz der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Hochwasserereignisses im Juni 2021 wieder eine erhebliche Ergebnisverbesserung um nunmehr rd. 3,733 Mio. € möglich. Das Haushalts­jahr 2021 würde somit einen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 6,902 Mio. € ausweisen.

 

Enthalten sind hierbei außerordentliche Erträge in von rd. 1,363 Mio. €, die gemäß dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW rein rechnerisch zum Ausgleich der Belastungen durch die Pandemie angesetzt werden.

Zusätzlich sind im außerordentlichen Ergebnis die finanziellen Auswirkungen des Hochwasser­­ereignisses enthalten.

Ohne diese außerordentlichen Ereignisse würde das Ergebnis der laufenden Verwaltungs­tätigkeit voraussichtlich rd. 5,539 Mio. € betragen.

 

Die wesentlichen Gründe für diese Ergebnisverbesserung liegen u. a. in verbesserten Erträgen aus der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie bei den Kompensations­leistungen. Weitere Mehrerträge in erheblichem Umfang entstehen durch erhöhte Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken neuer Erschließungsgebiete. Als Einmaleffekte erfolgen zudem Erträge aus der Auflösung von Pensions- und Instandhaltungs­­rückstellungen.

Bei den laufenden Aufwendungen ergeben sich u. a. Reduzierungen bei den Personal­aufwendungen und den Transferaufwendungen, wodurch auch einzelne Mehr­aufwendungen u. a. für die Bildung neuer Instandhaltungs­rückstellungen ausgeglichen werden können.

 

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Haushalt des Jahres 2021 der Stadt Wassenberg trotz der Auswirkungen der Pandemie und des Hochwasserereignisses die aus den letzten Jahren gewohnte stabil-positive Ergebnisentwicklung voraussichtlich fortsetzen kann.

Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei jedoch die Entwicklung der Liquidität, die nicht die Ergebnisentwicklung widerspiegelt, sondern im Verlauf des Jahres 2021 auf Grund der durch die Pandemie verursachten Einnahmeausfälle und der erheblichen Investitions­tätigkeit dauerhaft angespannt bleibt.

 

Die weitere Ergebnisentwicklung und die Entwicklung der wichtigsten Investitions­maßnahmen des laufenden Jahres werden im Bericht ausführlich erläutert.