Sitzung: 16.12.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB5/110/2021
Der Rat der Stadt
Wassenberg nimmt die Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Hundesteuer ist in ihrer Bedeutung als Ertragsquelle für die Stadt
Wassenberg nachrangig. Im Jahresabschluss 2020 sind Erträge aus der Hundesteuer
in Höhe von rd. 176.000 € nachgewiesen, was rd. 0,44 % der gesamten Erträge aus
laufender Verwaltungstätigkeit (rd. 40,220 Mio. €) entspricht.
Die größere Bedeutung der Hundesteuer liegt stattdessen in ihrer Lenkungsfunktion, über die das
Hundeaufkommen im Stadtgebiet Wassenberg reguliert werden soll. Insbesondere
sollen keine Anreize zur Haltung einer größeren Anzahl von Hunden oder zur
Haltung gefährlicher Hunde gesetzt werden. Gleichzeitig sollen
Hundehalter*innen aber auch nicht in unüblicher Weise belastet werden.
Die bislang letzte Anpassung der Hundesteuer erfolgte zum Jahr 2016,
nach dem die Höhe der Steuersätze zuvor seit 1987 (!) unverändert geblieben
war. Um die so lange unveränderten Hundesteuersätze auf ein zu diesem Zeitpunkt
übliches Niveau zu bringen, war eine – zumindest prozentual betrachtet –
deutliche Erhöhung erforderlich (von 30,70 € auf 54,00 €/Jahr für den ersten
Hund).
Um zu vermeiden, dass nach langfristig unveränderten Steuersätzen
wieder prozentual erheblich Erhöhungen erforderlich werden, soll eine
Überprüfung der Hundesteuersätze nunmehr regelmäßig (≈ einmal pro
Legislaturperiode) erfolgen.
Eine solche Überprüfung wurde nun durchgeführt.
Hierzu wurde ein Vergleich der Hundesteuersätze der Stadt Wassenberg
mit den aktuellen Steuersätzen der anderen Kommunen im Kreis Heinsberg
vorgenommen. (Anlage 2)
I. Reguläre Hundesteuersätze
Beim Vergleich der Hundesteuersätze der Stadt Wassenberg mit den Steuersätzen der anderen Kommunen im Kreis Heinsberg zeigt sich folgendes aktuelles Bild:
|
Wassenberg |
Durchschnitt |
wenn 1 Hund gehalten wird |
54,00 € |
58,78 € |
wenn 2 Hunde gehalten werden |
90,00 € |
86,89 € |
wenn 3 oder mehr Hunde gehalten werden |
120,00 € |
107,67 € |
Im Vergleich liegen die v. g. Steuersätze der Stadt Wassenberg nah am
Durchschnitts der Steuersätze der übrigen Kommunen im Kreis Heinsberg.
Für die Haltung eines Hundes liegen die Steuersätze leicht unterhalb
des Durchschnitts, für die Haltung von zwei oder mehr Hunden liegen die
Steuersätze der Stadt Wassenberg leicht oberhalb des Durchschnitts der
Steuersätze der übrigen Kommunen im Kreis Heinsberg.
Insgesamt wird daher aktuell kein Anpassungsbedarf für
die v. g. Steuersätze gesehen.
II. Steuersätze für gefährlich Hunde
Die Stadt Wassenberg erhebt gesonderte Steuertarife für sog.
gefährliche Hunde.
Die Einstufung als “gefährlicher Hund“ erfolgt nicht nach eigenen
Maßstäben der Stadt Wassenberg, sondern nach der Definition des § 3
Landeshundegesetz (LHundG) NRW und der Konkretisierung in der Mustersatzung des
Städte- und Gemeindebunds NRW.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Wassenberg bietet jedoch (gem. § 2
Abs. 3) die Möglichkeit, die Einstufung als gefährlicher Hund auf Antrag
zurückzunehmen, wenn nachgewiesen wird, dass eine Verhaltensprüfung vor einem
Amtstierarzt erfolgreich mit dem Ergebnis der Befreiung vom Maulkorb- und
Leinenzwang abgelegt wurde.
Beim Vergleich der Steuersätze der Stadt Wassenberg für gefährliche Hunde mit den Steuersätzen der anderen Kommunen im Kreis Heinsberg, die gesonderte Tarife für gefährliche Hunde erheben, zeigt sich folgendes aktuelles Bild:
|
Wassenberg |
Durchschnitt |
wenn 1 gefährlicher Hund gehalten wird |
250,00 € |
492,86 € |
wenn 2 oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden |
400,00 € |
717,43 € |
Unter den Kommunen im Kreis Heinsberg, die gesonderte Tarife für
gefährliche Hunde erheben, erhebt die Stadt Wassenberg aktuell die niedrigsten
Steuersätze. Lediglich die Stadt Geilenkirchen erhebt ähnlich niedrige
Steuersätze, die Steuersätze der übrigen Kommunen liegen teilweise wesentlich
höher (bis zu 650,00 €/Jahr für einen gefährlichen Hund und 850,00 €/Jahr für
zwei oder mehr gefährliche Hunde in der Stadt Wegberg.)
Um die Haltung von gefährlichen Hunden in Wassenberg gegenüber den
anderen Kommunen im Kreis Heinsberg nicht in unüblicher Weise zu begünstigen,
ist daher eine Anpassung der Steuersätze erforderlich.
Für die Haltung gefährlicher Hunde wird daher folgende Anpassung der Steuersätze ab dem Jahr 2022 vorgenommen:
wenn 1 gefährlicher Hund gehalten wird |
420,00 € |
wenn 2 oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden |
600,00 € |
Auch die neuen Steuersätze für gefährliche Hunde liegen damit unter dem
Durchschnitt der übrigen Kommunen im Kreis Heinsberg, aber nunmehr in einem
Rahmen, der nicht mehr zu einer unüblichen Begünstigung führt.
Die Auswirkungen dieser Anpassung auf den Haushalt der Stadt Wassenberg sind gering; es wird von Mehrerträgen in Höhe von rd. 5.000 € jährlich ausgegangen.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die im Entwurf vorgelegte 3.
Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung. Diese wird mit Wirkung vom 01.01.2022
in Kraft gesetzt.