Sitzung: 16.12.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB5/099/2021
Der Rat nimmt die
Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.
Die Abrechnung des Gebührenhaushalts Abfallwirtschaft 2020 endet mit
einer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von
26.400,29 €. Der Bestand dieses Sonderpostens betrug danach zum 01.01.2021 noch
11.282,74 €. Hiervon sind 9.500,00 € als weitere Auflösung für das Jahr 2021
eingeplant, so dass dieser Sonderposten nahezu aufgezehrt ist.
Der Kreis Heinsberg wird ab dem 01.04.2022 die Leistungen für den
Transport und die Entsorgung des Restmülls neu vergeben. Nach der Ausschreibung
dieser Leistungen rechnet der Kreis mit steigenden Entsorgungsgebühren. Hier
führen auch die neuen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu einem
höheren Aufwand, da künftig der Sperrmüll nicht wie bislang üblich in
Elektroschrott, Metall, Holz und sonstigen Sperrmüll zu separieren wäre,
sondern der sonstige Sperrmüll muss noch in der Weise getrennt werden, welche
eine Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling der einzelnen
Bestandteile ermöglicht. Erst der dann verbleibende Rest darf mit dem Hausmüll
entsorgt werden. Genauere Informationen werden vom Kreis noch bekannt gegeben.
Diese sich ändernden Rahmenbedingungen wurden vorsorglich mit einem
geschätzten Anteil bei der Kalkulation berücksichtigt.
Die Anzahl der Elektroschrottsammlungen ist seit Beginn der
Corona-Pandemie deutlich angestiegen und verbleibt nach wie vor auf diesem
hohen Niveau.
Die Aufwendungen für die Sammlung des Altpapiers haben sich deutlich
reduziert, da mit den Systembetreibern der Anteil für Verpackungsmaterial
vertraglich festgesetzt wurden (diesen Vertrag haben alle Kommunen im Kreis
gemeinsam ausgehandelt und eine einheitliche Regelung gefunden mit Ausnahme.
Dadurch wurde aber auch der Anteil des Altpapiers, der durch den Kreis
Heinsberg vermarktet werden kann (kommunaler Anteil), reduziert. Nachdem zu
Beginn der Corona-Pandemie die Altpapierpreise stark gesunken sind (u.a. wegen
Wegfall des chinesischen Marktes) haben sich die Preise zwischenzeitlich erholt
und trotz gesunkener Papiermengen wird mit deutlich höheren Verkaufserlösen
gerechnet.
Steigende Einwohnerzahlen haben auch höhere Aufwendungen für die
Sammlung der Wertstoffe und des Abfalls zur Folge. Gleichzeitig werden in der
Kalkulation auch mehr Abfallgefäße berücksichtigt.
Insgesamt führen die gestiegenen Aufwendungen zu folgenden neuen
Gebührensätzen:
bei wöchentlicher Entsorgung |
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(vorher) |
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für ein 35 l-Gefäß |
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175,00
€ |
(167,00 €) |
für ein 50 l-Gefäß |
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232,00
€ |
(221,00 €) |
bei zweiwöchentlicher
Entsorgung |
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für ein 35 l-Gefäß |
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87,50
€ |
(83,50 €) |
für ein 50 l-Gefäß |
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116,00
€ |
(110,50 €) |
für ein 1.100 l-Gefäß |
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2.550,00
€ |
(2.430,00 €) |
Stadtverordneter Amendt beantragt, dass die Tagesordnungspunkte 5 – 10 en bloc abgestimmt werden. Hiermit erklärt sich der Rat einstimmig einverstanden.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat beschließt die im Entwurf vorgelegte 12. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung über die Abfallentsorgung. Diese wird mit Wirkung vom
01.01.2022 in Kraft gesetzt.