Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Nachdem mit der Abrechnung 2020 der Fehlbetrag dieses Gebührenhaushalts ausgeglichen worden ist, wird für das Jahr 2021 mit einem erneuten Fehlbetrag gerechnet. Durch den Anschluss von zwei Grundstücken (Nutzer mit hohen Bemessungswerten) an die öffentliche Abwasseranlage sinkt die Zahl der Bemessungseinheiten deutlich, so dass die kalkulierte Gebühreneinnahme zur Deckung der Aufwendungen nicht erreicht werden kann.

 

Für das Jahr 2022 ist für eine Kostendeckung die Anhebung des Gebührensatzes von bisher 14,55 €/m³ auf nunmehr 18,00 €/m³ notwendig.

 

 

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat beschließt die im Entwurf vorgelegte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhalts von Grundstückswässerungsanlagen - Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben - in der Stadt Wassenberg. Diese wird mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft gesetzt.