Sitzung: 16.12.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB5/098/2021
Der Rat nimmt die
Vorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Nachdem mit der Abrechnung 2020 der Fehlbetrag dieses Gebührenhaushalts
ausgeglichen worden ist, wird für das Jahr 2021 mit einem erneuten Fehlbetrag
gerechnet. Durch den Anschluss von zwei Grundstücken (Nutzer mit hohen
Bemessungswerten) an die öffentliche Abwasseranlage sinkt die Zahl der
Bemessungseinheiten deutlich, so dass die kalkulierte Gebühreneinnahme zur
Deckung der Aufwendungen nicht erreicht werden kann.
Für das Jahr 2022 ist für eine Kostendeckung die Anhebung des Gebührensatzes von bisher 14,55 €/m³ auf nunmehr 18,00 €/m³ notwendig.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat beschließt die im Entwurf vorgelegte 3. Änderungssatzung zur
Satzung über die Entsorgung des Inhalts von Grundstückswässerungsanlagen -
Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben - in der Stadt Wassenberg. Diese wird mit
Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft gesetzt.