Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Gem. § 3 Abs. 1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 in der zur Zeit geltenden Fassung haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Nach § 3 Abs. 3 BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg, erstellt von der Firma LUELF + Sicherheitsberatung GmbH unter Beteiligung der Wehrleitung und dem zuständigen Fachbereich, wurde am 03.11.2021 im Beisein des Kreisbrandmeisters Bodden abschließend hier im Hause gemeinsam besprochen.

Ein Mitarbeiter der Firma LUELF + Sicherheitsberatung GmbH wird in der Haupt- und Finanzausschusssitzung eine Ergebnispräsentation vortragen. Für Fragen zur 3. Fortschreibung steht der zuständige Mitarbeiter von der Firma LUELF + Sicherheitsberatung GmbH anschließend zur Verfügung.

 

 


Beschluss: (einstimmig)


Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg (Planungszeitraum der Jahre 2022 bis 2026) wird beschlossen.