Sitzung: 16.12.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB3/118/2021
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gem. § 3 Abs. 1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 in der zur Zeit geltenden
Fassung haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Es handelt sich hierbei um eine
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Nach § 3 Abs. 3 BHKG haben die
Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne
für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und
spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der Entwurf der 3. Fortschreibung
des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg, erstellt von der Firma LUELF
+ Sicherheitsberatung GmbH unter Beteiligung der Wehrleitung und dem
zuständigen Fachbereich, wurde am 03.11.2021 im Beisein des Kreisbrandmeisters
Bodden abschließend hier im Hause gemeinsam besprochen.
Ein Mitarbeiter der Firma LUELF + Sicherheitsberatung GmbH wird in der Haupt- und Finanzausschusssitzung eine Ergebnispräsentation vortragen. Für Fragen zur 3. Fortschreibung steht der zuständige Mitarbeiter von der Firma LUELF + Sicherheitsberatung GmbH anschließend zur Verfügung.
Beschluss: (einstimmig)
Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg
(Planungszeitraum der Jahre 2022 bis 2026) wird beschlossen.