Der Rat nimmt die
Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Derzeit sind in der Verwaltung drei Auszubildende im Rahmen eines
Ausbildungsverhältnisses zur/zum Verwaltungsfachangestellten beschäftigt. Ein
weiterer Ausbildungsplatz soll zum 01.08.2022 besetzt werden.
Um auch weiterhin einen Beitrag zum Ausbildungsmarkt zu leisten sowie
den in den nächsten Jahren entstehenden Personalfluktuationen entgegenzuwirken,
beabsichtigt die Verwaltung die Praxis der vergangenen Jahre fortzuführen und auch
im Jahre 2023 eine Ausbildungsstelle anzubieten. Da die zentralen Testverfahren
der Studieninstitute bereits im Jahre 2022 stattfinden, ist ein Vorgriff auf
den Stellenplan 2023 erforderlich.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass eine Anschlussbeschäftigung nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss zum heutigen Zeitpunkt nicht in Aussicht gestellt werden kann. Zu gegebener Zeit erfolgt eine Entscheidung im Einzelfall nach Personalbedarf und Befähigung der/des Auszubildenden.
Beschluss: (einstimmig)
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vorgriff auf den Stellenplan für das
Haushaltsjahr 2023 eine Ausbildungsstelle in 2022 für das Ausbildungsjahr 2023
auszuschreiben.