Sitzung: 23.11.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/FB5/071/2021
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
1.
Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Wassenberg vom 26.05.2021 liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 bei; zum
Antragsinhalt wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf diese Anlage
verwiesen.
Begründung der Ablehnung
Das
Stadtgebiet ist räumlich kompakt und verfügt über einen mehr als 30 prozentigen
Waldanteil. Die Einwohner der Stadt und damit auch alle Hundehalter können auf
kurzem Weg die offene Feldflur und/oder umfangreiche Waldgebiete fußläufig
erreichen. Diese Spaziergänge kommen den Hunden und den Haltern der Hunde, die
natürlich Hundekotbeutel immer mitführen sollten, gleichermaßen zu Gute.
Zu welchen
Konflikten eine zentrale Hundewiese ohne
Betreuung führen kann, kann man seit mehr als zwölf Monaten am Beispiel
einer Mönchengladbacher Standortentscheidung verfolgen. Die Interessen der
Wohnbevölkerung und der Hundehalter prallen unvereinbar aufeinander, sodass für
derartige Anlagen nur Außenbereichslagen in Frage kommen.
Die
Antragstellerin favorisiert ein Grundstück im Bereich des Parkbades für diesen
Zweck. Dabei verkennt die Antragstellerin, dass dieser Bereich Bestandteil des
gewerblich betriebenen Parkbades ist und auch der Parkplatz ausschließlich für
die Nutzer des Parkbades zur Verfügung steht sowie es sich bei den angrenzenden
Grünflächen um Ausgleichsmaßnahmen des Parkbades handelt. Somit erübrigen sich
weitergehende Ausführungen zu diesem Standortvorschlag.
Auch die
weitergehende Begründung der Antragstellerin ist nicht nachvollziehbar, denn
die Auffassung, dass durch eine Hundespielwiese die Attraktivität der Stadt
Wassenberg gesteigert würde, teilen allenfalls einige Hundehalter. Einer dieser
Hundehalter hat beispielsweise der Verwaltung vorgeschlagen, den Gartenpark zu
einer Hundewiese umzuwidmen. Im Gegensatz dazu gehen bei der Stadt regelmäßig
Beschwerden und Forderungen zu Hundehaltungen ein (Belästigungen werden
beklagt, drastische Erhöhungen der Hundesteuersätze gefordert, die Einstellung
von Kontrolleuren und Festsetzung hoher Bußgelder für Hundekotverschmutzungen,
Forderungen nach Begrenzung einer Höchstzahl an Hunden in Haushalten und
Überprüfung der artgerechten Haltung u. ä.).
Auch die in
der Begründung der Antragstellerin getroffene Aussage, dass die Erhebung einer
Hundesteuer als Selbstverständlichkeit eine Hundespielwiese als Gegenleistung
voraussetze, statt sich auf die Bereitstellung von Hundekotbeuteln zu
begrenzen, entbehrt ebenfalls jeglicher Grundlage. Wie jede Steuer ist auch die
Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung
(etwa die Bereitstellung von Hundekotbeuteln, das Reinigen von
Straßenbegleitgrün und/oder Gehwege u. ä.) gegenübersteht und die nach dem
Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt
wird.
Es zählt
nicht zu den verpflichtenden Aufgaben der Stadt, Hundehaltern Hundekotbeutel
bereitzustellen. Es ist Aufgabe eines jeden Hundehalters eine ausreichende Zahl
von Hundekotbeuteln mitzuführen und dies auch einzusetzen und ordnungsgemäß zu
entsorgen. Die Stadt akzeptiert die Entsorgung dieser Hundekotbeutel in
bereitgestellte Abfallkörbe und entsorgt diese dann über die Stadt. Würde man
tatsächlich Leistungen der Stadt, die im Zusammenhang mit Verschmutzungen durch
Hunde anfallen, gegen die Hundesteuereinnahme aufrechnen, dann müssten die
Hundesteuersätze um ein Vielfaches erhöht werden, denn die Verschmutzung durch
Hundekot im Straßenbegleitgrün im gesamten Stadtgebiet führt zu erheblichen
Mehrarbeitsleistungen beim Unternehmensbereich Baubetriebshof, ganz abgesehen
von den Verschmutzungen, die Mitarbeiter des Baubetriebshofes erleiden, wenn
sie Grünflächen mähen.
Abschließend
erfolgen noch die Hinweise, dass erkennbar ist, dass die Anzahl der Hunde
aufgrund des gestiegenen Grades der feststellbaren Verschmutzungen im Bereich
Straßenbegleitgrün deutlich zugenommen hat, dieser Eindruck allerdings durch
die hinzugekommenen Anmeldungen von Hunden nicht bestätigt wird; aus diesem
Grund erfolgt in 2022 die ohnehin überfällige Bestandserfassung der Hunde durch
ein externes Unternehmen und darüber hinaus muss im Zusammenhang mit diesem
Antrag auch nochmals herausgestellt werden, dass eine Stadt in der
Größenordnung Wassenbergs nicht die Interessen jedes Klientels bedienen kann;
selbst in Städten, die als Mittelzentrum eingestuft werden, ist es
selbstverständlich, dass im Regelfall Interessenten bzw. Gleichgesinnte eine
Wiesenfläche anpachten und dort ihr Kommunikationsangebot Gleichgesinnten zur Verfügung
stellen, da dies keine originäre Aufgabe der Stadt ist. Wenn die Stadt, wie von
der Antragstellerin gefordert, für die Hundewiese verantwortlich wäre, dann
würde der Stadt nicht nur die Unterhaltung (Säuberung, Mäharbeiten, Reparaturen
u. ä.) obliegen, sondern auch umfassend die Verkehrssicherungspflicht; dazu ist
die Stadt überhaupt nicht in der Lage.
2.
Der Antrag nach
§ 24 GO NRW der Frau Kirsten Auras vom 01.07.2021 liegt dieser
Beschlussvorlage als Anlage 2 bei; zum Antragsinhalt wird zur Vermeidung von
Wiederholungen auf diese Anlage verwiesen.
Der
Antragsinhalt geht dem Grunde nach in die richtige Richtung und stellt unter
Beachtung einzuhaltender Rahmenbedingungen eine geeignete und zudem auch
vertretbar umsetzbare Alternative dar.
Konkret würde
die Stadt für den beschriebenen Nutzungszweck das Grundstück Gemarkung
Wassenberg, Flur 4, Nr. 271, groß ca. 5.600 qm (vergleiche Lageplan gem. Anlage
3) zur Verfügung stellen. Eine Teileinzäunung des Grundstücks ist bereits
vorhanden und im Übrigen wären im Gegensatz zur Überlassung dieses Grundstücks
für den angedachten öffentlichen und gewerblichen Zweck Unterhaltung und
Betrieb des Grundstückes durch die Pächterin zu übernehmen. Die im Antrag
zusätzlich enthaltene Frage beantwortet die Verwaltung dahingehend, dass es für
dieses Vorhaben keinerlei Fördermittel gibt und zudem die Stadt auch keine
Fremdfinanzierung sicherstellen kann.
Bürgermeister Maurer lässt
den Ausschuss über die beiden Anträge einzeln abstimmen.
Beschluss:
1.(15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)
2.(einstimmig)
1. Der Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt.
2. Dem Antrag der Frau Kirsten Auras wird in dem Umfang entsprochen, dass die Stadt das Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 4, Flurstück 271 der Antragstellerin für eine öffentliche Nutzung/gewerbliche Nutzung für die Nutzung als Hundefreilauffläche/Hundewiese zur Verfügung stellt unter den Bedingungen, dass die Antragstellerin die Fläche unterhält und betreut.