Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Der Ausschuss nimmt die Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

1.    Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 26.05.2021 liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 bei; zum Antragsinhalt wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf diese Anlage verwiesen.

 

Begründung der Ablehnung

 

Das Stadtgebiet ist räumlich kompakt und verfügt über einen mehr als 30 prozentigen Waldanteil. Die Einwohner der Stadt und damit auch alle Hundehalter können auf kurzem Weg die offene Feldflur und/oder umfangreiche Waldgebiete fußläufig erreichen. Diese Spaziergänge kommen den Hunden und den Haltern der Hunde, die natürlich Hundekotbeutel immer mitführen sollten, gleichermaßen zu Gute.

 

Zu welchen Konflikten eine zentrale Hundewiese ohne Betreuung führen kann, kann man seit mehr als zwölf Monaten am Beispiel einer Mönchengladbacher Standortentscheidung verfolgen. Die Interessen der Wohnbevölkerung und der Hundehalter prallen unvereinbar aufeinander, sodass für derartige Anlagen nur Außenbereichslagen in Frage kommen.

Die Antragstellerin favorisiert ein Grundstück im Bereich des Parkbades für diesen Zweck. Dabei verkennt die Antragstellerin, dass dieser Bereich Bestandteil des gewerblich betriebenen Parkbades ist und auch der Parkplatz ausschließlich für die Nutzer des Parkbades zur Verfügung steht sowie es sich bei den angrenzenden Grünflächen um Ausgleichsmaßnahmen des Parkbades handelt. Somit erübrigen sich weitergehende Ausführungen zu diesem Standortvorschlag.

 

Auch die weitergehende Begründung der Antragstellerin ist nicht nachvollziehbar, denn die Auffassung, dass durch eine Hundespielwiese die Attraktivität der Stadt Wassenberg gesteigert würde, teilen allenfalls einige Hundehalter. Einer dieser Hundehalter hat beispielsweise der Verwaltung vorgeschlagen, den Gartenpark zu einer Hundewiese umzuwidmen. Im Gegensatz dazu gehen bei der Stadt regelmäßig Beschwerden und Forderungen zu Hundehaltungen ein (Belästigungen werden beklagt, drastische Erhöhungen der Hundesteuersätze gefordert, die Einstellung von Kontrolleuren und Festsetzung hoher Bußgelder für Hundekotverschmutzungen, Forderungen nach Begrenzung einer Höchstzahl an Hunden in Haushalten und Überprüfung der artgerechten Haltung u. ä.).

 

Auch die in der Begründung der Antragstellerin getroffene Aussage, dass die Erhebung einer Hundesteuer als Selbstverständlichkeit eine Hundespielwiese als Gegenleistung voraussetze, statt sich auf die Bereitstellung von Hundekotbeuteln zu begrenzen, entbehrt ebenfalls jeglicher Grundlage. Wie jede Steuer ist auch die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa die Bereitstellung von Hundekotbeuteln, das Reinigen von Straßenbegleitgrün und/oder Gehwege u. ä.) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird.

 

Es zählt nicht zu den verpflichtenden Aufgaben der Stadt, Hundehaltern Hundekotbeutel bereitzustellen. Es ist Aufgabe eines jeden Hundehalters eine ausreichende Zahl von Hundekotbeuteln mitzuführen und dies auch einzusetzen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Stadt akzeptiert die Entsorgung dieser Hundekotbeutel in bereitgestellte Abfallkörbe und entsorgt diese dann über die Stadt. Würde man tatsächlich Leistungen der Stadt, die im Zusammenhang mit Verschmutzungen durch Hunde anfallen, gegen die Hundesteuereinnahme aufrechnen, dann müssten die Hundesteuersätze um ein Vielfaches erhöht werden, denn die Verschmutzung durch Hundekot im Straßenbegleitgrün im gesamten Stadtgebiet führt zu erheblichen Mehrarbeitsleistungen beim Unternehmensbereich Baubetriebshof, ganz abgesehen von den Verschmutzungen, die Mitarbeiter des Baubetriebshofes erleiden, wenn sie Grünflächen mähen.

 

Abschließend erfolgen noch die Hinweise, dass erkennbar ist, dass die Anzahl der Hunde aufgrund des gestiegenen Grades der feststellbaren Verschmutzungen im Bereich Straßenbegleitgrün deutlich zugenommen hat, dieser Eindruck allerdings durch die hinzugekommenen Anmeldungen von Hunden nicht bestätigt wird; aus diesem Grund erfolgt in 2022 die ohnehin überfällige Bestandserfassung der Hunde durch ein externes Unternehmen und darüber hinaus muss im Zusammenhang mit diesem Antrag auch nochmals herausgestellt werden, dass eine Stadt in der Größenordnung Wassenbergs nicht die Interessen jedes Klientels bedienen kann; selbst in Städten, die als Mittelzentrum eingestuft werden, ist es selbstverständlich, dass im Regelfall Interessenten bzw. Gleichgesinnte eine Wiesenfläche anpachten und dort ihr Kommunikationsangebot Gleichgesinnten zur Verfügung stellen, da dies keine originäre Aufgabe der Stadt ist. Wenn die Stadt, wie von der Antragstellerin gefordert, für die Hundewiese verantwortlich wäre, dann würde der Stadt nicht nur die Unterhaltung (Säuberung, Mäharbeiten, Reparaturen u. ä.) obliegen, sondern auch umfassend die Verkehrssicherungspflicht; dazu ist die Stadt überhaupt nicht in der Lage.

 

2.    Der Antrag nach § 24 GO NRW der Frau Kirsten Auras vom 01.07.2021 liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 bei; zum Antragsinhalt wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf diese Anlage verwiesen.

 

Der Antragsinhalt geht dem Grunde nach in die richtige Richtung und stellt unter Beachtung einzuhaltender Rahmenbedingungen eine geeignete und zudem auch vertretbar umsetzbare Alternative dar.

 

Konkret würde die Stadt für den beschriebenen Nutzungszweck das Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 4, Nr. 271, groß ca. 5.600 qm (vergleiche Lageplan gem. Anlage 3) zur Verfügung stellen. Eine Teileinzäunung des Grundstücks ist bereits vorhanden und im Übrigen wären im Gegensatz zur Überlassung dieses Grundstücks für den angedachten öffentlichen und gewerblichen Zweck Unterhaltung und Betrieb des Grundstückes durch die Pächterin zu übernehmen. Die im Antrag zusätzlich enthaltene Frage beantwortet die Verwaltung dahingehend, dass es für dieses Vorhaben keinerlei Fördermittel gibt und zudem die Stadt auch keine Fremdfinanzierung sicherstellen kann.

 

 

Bürgermeister Maurer lässt den Ausschuss über die beiden Anträge einzeln abstimmen.

 

 


Beschluss:

1.(15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

2.(einstimmig)


 

1.    Der Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt.

2.    Dem Antrag der Frau Kirsten Auras wird in dem Umfang entsprochen, dass die Stadt das Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 4, Flurstück 271 der Antragstellerin für eine öffentliche Nutzung/gewerbliche Nutzung für die Nutzung als Hundefreilauffläche/Hundewiese zur Verfügung stellt unter den Bedingungen, dass die Antragstellerin die Fläche unterhält und betreut.