Sitzung: 23.11.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: BV/FB5/112/2021
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg hat mit Schreiben vom
25.10.2021 (Anlage 1) den Antrag gestellt, den § 5 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung
von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse (Abwassergebührensatzung) dahingehend zu ändern, dass
die Gebührenreduzierung für begrünte Dachflächen von bislang 50 v.H. auf 75
v.H. angehoben wird.
Bereits mit der 3. Änderungssatzung vom 17.12.2010 hat die Stadt
Wassenberg die Reduzierung des Flächenmaßstabs um 50 v.H. bei Flächen, die aus
Ökopflaster oder Rasengittersteinen bestehen oder die an eine
Versickerungsanlage mit einem Überlauf an die städtische Abwasseranlage
angeschlossen sind oder bei begrünten Dachflächen, in die
Abwassergebührensatzung aufgenommen. Es sollte ein Anreiz geschaffen werden,
nicht zwingend alle Flächen zu versiegeln. Je nach Regenereignis wird aber
immer noch ein Teil des Regenwassers dem Kanal zugeführt, so dass die
Heranziehung zu Niederschlagswassergebühren gerechtfertigt und zur
Gebührengerechtigkeit notwendig ist.
Aktuell ist der Verwaltung kein Fall bekannt, der für den eine
Gebührenreduzierung aufgrund einer begrünten Dachfläche gewährt wird. Ob eine
weitere Gebührenreduzierung einen Anreiz setzen kann, einen
Grundstückseigentümer zum Ausbau seines Daches als begrüntes Dach zu bewegen,
bleibt abzuwarten.
Nach dem für das Land NRW aufgestellten Gründachkataster würden sich in
Wassenberg eine Reihe von Dächern für einen solchen Ausbau anbieten. Begrünte
Dachflächen haben in abwassertechnischer Hinsicht den Vorteil, dass der Kanal
weniger belastet wird, da ein Teil des Regenwassers auf dem Dach verbleibt.
Dadurch können die Pflanzen wachsen, Sauerstoff produzieren, Feinstaub binden,
die Luft reinigen und durch Verdunstung zur Reduzierung der Überhitzung (gerade
im Sommer) beitragen. Notwendig ist hierfür jedoch ein Mindestmaß an Aufbau,
der im Satzungsentwurf mit 10 cm beziffert wird (diese besteht in der Regel aus
Dachabdichtung, Schutzlage, Dränage, Filter, Substrat). Reiner Moosbewuchs
stellt keine Dachbegrünung dar.
Aufgrund der geringen Auswirkung auf die Gesamtfläche des Gebührenhaushalts ergeben sich keine Auswirkungen auf die vorgelegte Gebührenkalkulation.
Beschluss: (einstimmig)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg,
die im Entwurf vorgelegte 14. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung
von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse in der Stadt Wassenberg zu beschließen und mit Wirkung
vom 01.01.2022 in Kraft zu setzen.